Wie weit darf die Polizei gehen?
Letzten Montag (05.12.2011) führte der Bundesgrenzschutz in der Regionalbahn RE13 kurz hinter Venlo eine an Härte nicht mehr zu überbietende Polizeiaktion durch. Dabei wurden ausnahmslos alle Fahrgäste scharf kontrolliert. Einige mußten sich vor den anderen Fahrgästen unter Vorhalten eines Polizeihundes sogar ausziehen. Bei mir wurde "nur" der Reisepaß kontrolliert. Damit gab sich der Beamte aber nicht zufrieden. Er wollte Angaben über den Grund des Aufenthaltes in den Niederlanden und den Grund für die Fahrt nach Deutschland wissen. Da ich schließlich meinen Dienstausweis des Arbeitgebers zeigen konnte, ließ der Beamte endlich von mir ab. Nur finde ich es nicht richtig, daß hierbei meine Privatsphäre verletzt wurde. Denn kurz darauf wurde ich von einem anderen Fahrgast angesprochen, der angeblich bei der gleichen Firma arbeitete. Ich frage mich, ob hier nicht meine Privatsphäre eklatant verletzt wurde. Was kann ich dagegen unternehmen und wie und wo kann ich mich mit Aussicht auf Erfolg am besten beschweren. Ich bin doch in erster Linie Fahrgast der Deutschen Bahn/Eurobahn und habe somit auch Anspruch auf Einhaltung der Fahrgastrechte, möchte mich nicht von vorne herein wie ein Krimineller behandelt wissen.
7 Antworten
Was glaubst du bringt dir das?
Ich meine dass es schade um die Zeit ist, denn Beamte die sich wie Rüpel benehmen, bleiben solche. Denen ist es völlig egal ob sich jemand über sie beschwert oder nicht, denn die haben immer eine Ausrede parat und werden ggf. von den Kollegen gedeckt. Außerdem findet die oberste Dienstbehörde immer Rechtfertigungsgründe, warum der Einsatz so durchgeführt werden musste - KRÄHENNEST!
Es war auch keine isoliert stehende Aktion, wie ich am anderen Tag von den Arbeitskollegen erfuhr. Zufahrt auf die A67 komplett abgeriegelt worden, die PKWs wurden auch kontrolliert. Es betraf also nicht nur die Bahnfahrer.
Kontrollen werden in der Bahn fast jeden Tag gemacht, daran hat man sich schon gewöhnt. Was mich diesmal am meisten störte, war diese scharfe Aktion und die Art und Weise wie die Beamten sich aufspielten. Das erinert einen sehr stark an die unrühmliche deutsche Vergangenheit. Was für einen Eindruck müssen die niederländischen Fahrgäste bekommen haben....
Dabei kenne ich die Vorgehensweise der Niederländischen Marechaussee auch sehr gut. Die hätten sich so etwas nicht herausgenommen.
Willkür ist in der Justiz keine Ausnahme. Dagegen kann man nicht mehr viel tun, zumal die Richtung gesellschaftlich akzeptiert ist und die drei Gewalten sich nicht gegenseitig bekleckern.
Fakt ist halt das der RE13 auch als Kifferexpress betitelt wird. Die Coffee Shops sind alle nah am Bahnhof von Venlo. Entweder ist die Bundespolizei oder der Zoll an Bord. Und wie man im Wald rein schreit so schallt es hinaus. Ich fahre selbst sehr oft mit diesen Zug und habe keinerlei schlechten Erfahrungen mit den Kontrollen gemacht. Und das die mit den Hund durch gehen ist eher unwahrscheinlich, da dieser ja kleinste Partikel wahr nimmt. Sie lassen zwar die WC'S verschliessen und Durchsuchen einen sehr genau, aber die Hose runterlassen mußte ich auch noch nie. Wenn sie halt den Verdacht haben das man gegen das BtmG verstossen hat, dürfen sie dich sogar mit zur Wache nehmen wo dann eine sehr gründliche Durchsuchung stattfindet. Und jetzt mal ganz ehrlich, wenn ich nix zu verbergen habe brauch ich mich auch nicht aufregen. Die Beamten gehen nur ihre Arbeit nach und versuchen die Gesetzte zuschützen. Also lieber freundlich bleiben und mitarbeiten als den großen Macker zuspielen.
Bist du mit dieser Frage nicht besser bei einem Anwalt aufgehoben? Wenn es wirklich so war, wie du es beshreibst... melde es doch mal deiner Zeitung.
Wenn du die Landesgrenzen überschreitest (Auto, Bahn, zu Fuß...) gelten die Gesetze des Zolls und des Bundesgrenzschutzes.
Diese vertreten bundeshoheitliche Aufgaben mit Sonderrechten - also nicht mit der Polizei vergleichbar!
Daher sind sogar Leibesvisitationen - wie am Flughafen bei der Einreise in jedem Land - bei begründetem Verdacht möglich.
Erst erkundigen - dann hier "stänkern".
...bei begründetem Verdacht.... ok... Hier wurde aber jeder Reisende als potenzieller Krimineller behandelt, und das geht IMHO entschieden zu weit. Zumal, da bereits eine Ausweiskontrolle durchgeführt worden und die Überprüfung der Personalien ohne Beanstandung verlaufen war. Was wollen die Herrschaften denn noch. Sollen wir etwa wie Rekrutenauf dem Exerzierplatz gleich strammstehen und rapportieren ? Das hätten einige Polizisten wohl gerne. Dabei gewinnt man den Eindruck, daß sie den Frust darüber, daß sie die großen Fische nicht zu packen bekommen, an den ahnungslosen Fahrgästen auslassen wollten.