Greift das Persönlichkeitsrecht auch bei Tieren? (Fotos)
Wenn ich beispielsweise ein Foto von einem fremden Hund mache, der mir nicht gehört. Darf ich das Bild kommerziell verwenden, oder besitzt der Besitzer des Hundes das Persönlichkeitsrecht an seinem "Gegenstand" (rechtlich)? Danke für eure Antworten
6 Antworten
Hunde haben keine "Persönlichkeitsrechte". Man kann und darf sie fotografieren ohne die Hunde zu fragen.
Auch den Hundeeigentümer muss man nicht um Erlaubnis bitten, wenn das Foto auf öffentlichem Grund gemacht wird. Auf der Straße darf man alles fotografieren und filmen was zu sehen ist. Nur wenn man Fotos oder Filme von Menschen veröffentlichen möchte, muss man die Menschen vorher um Erlaubnis fragen. Das gilt natürlich nicht für Tiere.
da vor gesetz ein tier als sache behandelt wird, ist er also besitzer und hat das recht, das der hund nicht ohne einwilligung kommerziell genuzt werden darf,also kann der besitzer gerichtliche schritte einleiten
Das kommt eher auf die Aufnahmesituation an. Im öffentlichen Raum darfst du ihn fotografieren und das Bild danach auch veröffentlichen. Kommerzielle Nutzung könnte allerdings trotzdem problematisch sein. Ist vergleichbar mit einer Strassenszene die du fotografierst - da fragst du auch nicht jeden Autobesitzer um Erlaubnis oder den Hersteller der Autos.
Ist der Hund jedoch auf dem Grundstück des Besitzers sieht die Sache evtl. anders aus.
Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache, und Tiere werden in diesem Zusammenhang wie Dinge behandelt. Wenn es ums Urheberrecht geht ist ein Tier wiederum kein Gegenstand für den man dieses Recht in Anspruch nehmen kann. So kann man eine Aufnahme von einem Tier so verwerten wie man lustig ist.
Es wäre allerdings Möglich über das Hausrecht das Fotografieren des Tieres zu untersagen, aber das geht natürlich nur dort wo derjenige der einem das Fotografieren untersagen möchte auch das Hausrecht hat.
Naja, da aber die "Sache" jemandem gehört, hat der Besitzer die entsprechende Rechte. Es muss also genehmigt werden.