Greift das Persönlichkeitsrecht auch bei Tieren? (Fotos)

6 Antworten

Hunde haben keine "Persönlichkeitsrechte". Man kann und darf sie fotografieren ohne die Hunde zu fragen.

Auch den Hundeeigentümer muss man nicht um Erlaubnis bitten, wenn das Foto auf öffentlichem Grund gemacht wird. Auf der Straße darf man alles fotografieren und filmen was zu sehen ist. Nur wenn man Fotos oder Filme von Menschen veröffentlichen möchte, muss man die Menschen vorher um Erlaubnis fragen. Das gilt natürlich nicht für Tiere.

da vor gesetz ein tier als sache behandelt wird, ist er also besitzer und hat das recht, das der hund nicht ohne einwilligung kommerziell genuzt werden darf,also kann der besitzer gerichtliche schritte einleiten

Das kommt eher auf die Aufnahmesituation an. Im öffentlichen Raum darfst du ihn fotografieren und das Bild danach auch veröffentlichen. Kommerzielle Nutzung könnte allerdings trotzdem problematisch sein. Ist vergleichbar mit einer Strassenszene die du fotografierst - da fragst du auch nicht jeden Autobesitzer um Erlaubnis oder den Hersteller der Autos.

Ist der Hund jedoch auf dem Grundstück des Besitzers sieht die Sache evtl. anders aus.

Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache, und Tiere werden in diesem Zusammenhang wie Dinge behandelt. Wenn es ums Urheberrecht geht ist ein Tier wiederum kein Gegenstand für den man dieses Recht in Anspruch nehmen kann. So kann man eine Aufnahme von einem Tier so verwerten wie man lustig ist.

Es wäre allerdings Möglich über das Hausrecht das Fotografieren des Tieres zu untersagen, aber das geht natürlich nur dort wo derjenige der einem das Fotografieren untersagen möchte auch das Hausrecht hat.

Naja, da aber die "Sache" jemandem gehört, hat der Besitzer die entsprechende Rechte. Es muss also genehmigt werden.

heinmueck  13.12.2009, 21:49

Wenn der Hund von öffentlichem Grund aus, also z. B. auf der Straße fotografiert wurde, dann muss das niemand genehmigen. Ich brauche ja auch keine Genehmigung des Hauseigentümers, wenn ich von der Straße aus ein Wohnhaus o. ä. knipse.

fritzy03  14.12.2009, 06:09
@heinmueck

Ich bin ja auch der Meinung, ich kann ALLES fotografieren, stimmt auch - aber gerade bei Häusern haben Architekten kürzlich mehrere Prozesse gewonnen, um das Benutzen ihrer Gebäude auf Bildern bzw. als Hintergrund in Filmen zu verhindern, man hatte sie nicht gefragt.

Gut, dass mich das nicht tangiert, ich will ja nicht unbedingt irgendwas veröffentlichen.

Aber selbst wenn etwas Unerwünschtes auf ner Webseite ist, was soll passieren?? Man wird angerufen oder angeschr. und dann entfernt man das Objekt des Ärgers, fertig.

gejka  14.12.2009, 09:22
@fritzy03

Das mit den Architekten ist ein guter Vergleich, aber:

Die Architektur muß einen herausragenden schöpferischen Wert haben, eine stinknormale Doppelhaushälfte, oder ein 08/18 Bürohaus hat den eher nicht. Bei Filmen wird umgebende Architektur aber gerne gerade wegen ihrer unverkennbaren Erscheinung bewusst als Kulisse eingesetzt und so das kreative Werk des Architekten genutzt. Ist das Gebäude austauschbar und nur zufällig Kulisse, hat auch der Architekt nix zu melden.

Bei einem Hund dürfte es sich ähnlich verhalten.

Hebt die Töle sich erscheinungsmäßig nicht eindeutig von ihren Artgenossen ab, sondern ist eher zufällig betroffen, fällt es vermutlich schon schwer, sie eindeutig zu identifizieren. Verdient Frauchen oder Herrchen mit Bildern ihres "Hässlichsten Hund der Welt" bereits Geld, Haben sie ein gutes Argument, um gegen "unautorisierte" Konkurrenz vorzugehen.

Bildjournalistische Werke dürften aber wohl trotzdem erlaubt sein, sowohl von Gebäuden als auch von Fiffi.