Darf mich eine Sendung ungefragt im Fernsehen zeigen?

9 Antworten

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im Rahmen einer "aktuellen Berichterstattung" muß nicht gefragt werden.

wissbegierig 
Beitragsersteller
 05.10.2010, 13:47

Was heißt "aktuelle Berichterstattung"? Ich gehe mal davon aus, dass das für ein Reality-Format gedreht wurde.

eureka1  05.10.2010, 13:48
@wissbegierig

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtameigenen_Bild

Wäre ja schlimm, wenn jeder, der bei Fernsehaufzeichnungen durchs Bild huscht, hinterher die Ausstrahlung verbieten und möglicherweise auch noch Schadenersatz fordern könnte. Ja, sie dürfen Dich ungefragt zeigen. Das ergibt sich aus § 22 Kunsturheberrechtsgesetz.

Drachentoeter  05.10.2010, 14:12

Drachentoeter  05.10.2010, 14:10

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden."

Das kommt auf die Art der Nutzung an, in einer Nachrichtensendung dürfen sie das in einer Reality-Show dürfen sie das nicht ohne deine Einwilligung. Dabei ist zu beachten das du wirklich nur Beiwerk sein darfst.

Hier steht eine Interessenabwägung im Raum. Grundsätzlich hätte die TV-Gesellschaft unbeteiligte unkenntlich machen müssen. sofern deren Zustimmung der Veröffentlichung nicht vorlag. Aber jeder Grundsatz hat Ausnahmen und ich könnte mir vorstellen, dass ehe die TV-Gesellschaft, wg. was auch immer, vururteilt werden würde, dürfte dem/der Fragenden die finanzielle Luft ausgegangen sein

ne das brauchen die nicht...sonst würde sich ja jeder beschweren können der ausversehen in der Menge beim Oktoberfest gefilmt worden ist und bei RTL in den Nachrichten zu sehen war oder so... ist jetzt ein hinkendes Beispiel...