Youtube: Muss man bei sog. Walking Videos (Spaziergang durch Städte) die Gesichter aller Passanten unkenntlich machen?
Auf Youtube gibt es tausende sog. Video Walking Touren, bei denen Jemand mit einer Kamera durch Städte und Touristen-Hotspots spaziert, manchmal stundenlang.
Walking in AMSTERDAM / Netherlands 🇳🇱- 4K 60fps (UHD) - YouTube
Normalerweise sind immer alle Passanten zu erkennen. Dennoch gibt es einige wenige Youtuber, die die Gesichter der Passanten unkenntlich gemacht haben - und alle Videos, bei denen ich so etwas gesehen habe, wurden in deutschen Städten gedreht.
DÜSSELDORF in GERMANY is FULL of PEOPLE! CROWDED SUNDAY WALK - YouTube
Weiß Jemand, wie die Rechtslage ist? Gilt in Deutschland diesbezüglich anderes Recht als im Ausland bzw. ist hier der Persönlichkeitsschutz strenger? Muss man zwingend verpixeln?
Bin die nächsten Tage unterwegs und will auch solche Videos drehen, aber keinen rechtlichen Ärger bekommen.
4 Antworten
Weiß Jemand, wie die Rechtslage ist? Gilt in Deutschland diesbezüglich anderes Recht als im Ausland bzw. ist hier der Persönlichkeitsschutz strenger? Muss man zwingend verpixeln?
Ganz genau, du lebst in Deutschland und hier gelten im Unterschied zu z.B. Amerika ganz andere Rechte. Während du in den USA z.B. auch jemanden draußen fotografieren kannst und dieses Foto veröffentlichen ist das in Deutschland verboten.
In Deutschland gilt das Recht am eigenen Bild, das es untersagt Bild/-Videoaufnahmen einer Person ohne deren Zustimmung zu veröffentlichen. Dieses Recht geht so weit, dass sogar Personen dich verklagen können, wenn sie verpixelt sind, vorausgesetzt ein Gericht urteilt, dass es für Bekannte und Verwandte möglich ist, die Person dennoch zu erkennen.
Hier zählt die Panoramafreiheit. Wenn deine Aufnahme ein anderes Motiv hat und Passanten huschen vorbei, ist das nicht problematisch.
Da muss ich aber mal einschreiten ;) Hier wird viel zu viel die Panorama-Freiheit mit dem Persönlichkeitsrecht vermischt.
Grundsätzlich bedarf es erstmal immer der Zustimmung (§22 KunstUrhG). Es gibt aber ein paar Ausnahmen wie etwa Versammlungen, Aufzüge, Personen nur als Beiwerk, Personen der Zeitgeschichte bzw. des öffentlichen Lebens usw., siehe hier: https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html Wenn Du den Leuten also nicht gerade direkt ins Gesicht filmst, dürfte §23 hier greifen.
Dann wäre noch das Datenschutzgesetz (DSGVO), denn schließlich gehört das erkennbare Gesicht zu den personenbezogenen Daten. Allerdings hat hier schon das OLG Köln 2018 bestätigt, dass §23 KunstUrhG durch die Öffnungsklausel in Art 85 DSGVO weiter bestehen bleibt. Soll heißen: Wenn Du Dich an §23 hältst, ist automatisch auch von den Datenschützern nichts zu befürchten.
Für Straßen, Gebäude und dergleichen gilt die Panoramafreiheit, und was eventuell zufällig sichtbare Personen anbelangt die irgendwo sitzen, stehen oder spazieren gehen, gelten die in so einem Fall als "unwesentliches Beiwerk" bzw. Teil des Straßen-/Landschaftspanoramas und müssen auch nicht unkenntlich gemacht werden.
Unkenntlich machen müsstest du Personen, die in einer für sie augenscheinlich unvorteilhaften Situation zu sehen sind. Wenn also jemand betrunken auf dem Gehsteig liegt und kotzt, du bei einem Bordell vorbeigehst aus dem gerade ein Kunde herauskommt, oder jemand nackt im Garten steht und Blumen gießt z.B.
Hier hilft auch oft einfach der gesunde Hausverstand. Stell dir beim Filmen/Fotografieren folgende Fragen:
- Würde es mich stören, wenn ich diese Person wäre, die da in dieser Situation zu sehen ist?
- Spielt es für den Inhalt des Films oder des Bildes irgendeine Rolle, dass diese Person zu sehen ist? Würde es die Aussage oder Wirkung des Bildes irgendwie beeinträchtigen, wenn diese eine Person nicht zu sehen wäre?
- Wird die Person in irgendeiner Weise besonders hervorgehoben, tut etwas ungewöhnliches oder fällt sonstwie besonders auf?
Wenn du diese Fragen alle mit nein beantworten kannst, kannst du im Regelfall davon ausgehen, dass es auch rechtlich keine Probleme gibt.
Die Panaoramafreiheit ist ein Begriff aus dem Urheberrecht, hat mit Persönlichkeitsrecht nichts zu tun.
Das ist mir klar, ich habe es nur nebenbei mit angemerkt, dass für Straßen und Gebäude eben die Panoramafreiheit gilt
In Deutschland ist es so, dass es ab 7 Personen auf einem Video/Bild als Masse gilt und du keine Erlaubnis brauchst, um die Leute zu filmen/fotografieren. Wehrt sich jemand, musst du es natürlich unterlassen.
Wie es im Ausland ist, kann ich dir leider nicht sagen.
Wenn du auf ganz Nummer sicher gehen willst, kannst du vor Veröffentlichungen die Gesichter verpixeln. Dauert zwar etwas, aber du kannst keinen Ärger bekommen.
In Deutschland ist es so, dass es ab 7 Personen auf einem Video/Bild als Masse gilt und du keine Erlaubnis brauchst
Steht das so irgendwo?
Klingt nach nee Gerichtsentscheidung.
Im Gesetz steht immer nur die Idee. Die Gerichte müssen sich solche Details überlegen.
Nein, musst du nicht.
Nur wenn du eine Person besonders fokussierst musst du das. Also, wenn du z.B. mit jemandem sprichst, oder jemanden längere Zeit beobachtest.
Wenn du einfach nur durch ne Stadt läufst und da halt leute vorbeikommen, musst du die nicht verpixeln.
Der Gedanke ist halt, wenn du in der Öffentlichkeit rumläufst muss man auch damit rechnen gesehen zu werden.
Gilt das auch für zufällig durch die Aufnahme laufende Passanten? Dann müssten ja in jeder Nachrichtensendung, Reisereportage und Außenberichterstattung im öffentlichen Raum Passanten verpixelt oder einzeln um Zustimmung gefragt werden, was offensichtlich nicht der Fall ist. Es wäre unmöglich Filmaufnahmen aus Innenstädten oder belebten Orten zu veröffentlichen.