Videoaufnahmen bei Schulungen/Seminaren!
Hallo !!
Darf ein Schulungs/Seminarleiter die Teilnehmer eines Seminars filmen, um damit das, was im Seminar vermittelt werden soll anschließend mit den Betroffenen anhand der Aufnahmen zu erörtern und auszuwerten ?? (Auch wenn nach Seminarende die Aufnahmen gelöscht werden), oder braucht der Seminarcoach die Einwilligung des Teilnehmers für die Filmaufnahmen ?? Kann ein Arbeitgeber das anordnen, dass man sich filmen lassen muss ?? Wenn nicht, oder wenn doch, wo steht das geschrieben ???
Danke und liebe Grüße g.
4 Antworten
Warum denn nicht? Klar, kann man das machen. Das ist ein sehr hilfreiches Mittel, weil man sich dann mal von außen sehen kann. Wer wirklich etwas dazu lernen will, kann damit leben.
Erst wenn es dauerhaft gespeichert wird, braucht er die Genehmigung jedes einzelnen.
aber die Dummen wern sich fürchterlich ärgern un vonwegen Datenschutz rummosern (Notwehr is erlaubt ;o)) ;o)) )
Videoaufnahmen in einem Seminar sollten unter erwachsenen Teilnehmern immer unter dem Aspekt der Freiwilligkeit erfolgen. Dies schon aus rein didaktisch-pädagogischen Gründen. Diese bieten für Dich u.a. eine sehr detailliertere Feedbackmöglichkeit. Eine weitere (öffentliche) Verwendung ist gemäß Daten-/Persönlichkeitsschutzrechten nur gegen ausdrückliche Genehmigung möglich. Weitere Informationen findest Du unter den o.a. Begriffen über google/wikipedia, z.B. unter Recht am eigenen Bild
Es ist heute schon üblich, dass auf Kongressen gefilmt wird, damit die Vorträge nicht nur hör- sondern auch sehbar abgespeichert werden. Diese Dokumentationen sind für den internen Gebrauch wichtig.
Auf Seminaren wird ebenfalls gelernt und der Arbeitgeber delegiert den Arbeitnehmer dazu. Anschauliche Videos zum Beispiel bei Instruktionen zu Verkaufsstrategien sind das Lernmaterial schlechthin. Eine Verweigerung an der Teilnahme kommt bestimmt nicht gut an! Warum wird ständig nur Missbrauch vermutet??
hallo,
meines erachtens kann hier nicht einfach eine videoaufrnahme gemacht werden. da man zunächst im vorfeld die erlaubnis der teilnehmer einholen muss. da es sich hier nicht um eine öffentliche veranstaltung die für jeder mann zugänglich ist, sondern ein gewissenen personenkreis anspricht, könnte dies probleme nach sich ziehen.
du kannst nicht davon ausgehen, dass person a und person b z.b. möchten, dass sie anderen teilnehmer auf video zwecks schulung vorgespielt werden. dies müsste bereits meines erachtens vor beginn des seminares auf dem teilnahmezettel sichtbar ausgewiesen worden sein.
ich hoffe ich konnte dir helfen
juragirl1986
ja danke, diese Vorstellung habe ich auch. Rechtliches Hintergrundwissen habe ich nicht. Aber der gesunnde Menschenverstand stemmt sich gegen eine andere Sichtweise. Wo kämen wir denn auch hin ? Schulungszwang und dann auch noch erzwungene Filmaufnahmen die anderen vorgespielt werden ? Puha ! Aber wo steht soetwas geschrieben ?
LG