Wie weiß ich nach, dass die Ware bei Versand einwandfrei war?
Guten Tag liebe Community,
folgendes Szenario ergibt sich:
Ware wurde in einem einwandfreiem Zustand ohne Mängel und ohne arglistig verschwiegenen Mängel geliefert. Der Kunde kommt nach 4 Monaten auf mich zu und beschwert sich über einen Mangel an der Ware. Da zu diesem Zeitpunkt noch die Beweislastumkehr gilt (6 Monate nach erhalt der Ware) ist nun die Frage wie man eine einwandfreie Lieferung der Ware beweist.
Folgenden Zusätze zu der Frage:
- Der Beweis muss vor Gericht anerkannt werden
- Ist es möglich die Ware über einen Dritten extern prüfen und zertifizieren zu lassen und ist dies gerichtlich anerkannt?
- Es gilt die eine Gewährleistungsverkürzung von einem Jahr, da die Ware in einem gebrauchten Zustand verkauft wurde
Vielen Dank fürs lesen!
Bitte nur um Auskunft bei 100%igem Verständnis der Frage zu den rechtlichen Begebenheiten.
(Zur Info / es handelt sich um einen gewerblichen Verkauf)
Liebe Grüße
3 Antworten
- Immer Versandbelege (sofern vorhanden) aufbewahren.
- Von der Ware unmittelbar vor dem Versand und Verpacken Fotos oder Videos anfertigen.
- Vor Zeugen verpacken bzw. den Versand vorbereiten.
- Bildmaterial von der fertig frankierten und adressierten anfertigen.
Es geht um gesetzliche Sachmängelhaftung § 434 BGB.
Das wäre wohl im Einzelfall zu entscheiden.
(Zur Info / es handelt sich um einen gewerblichen Verkauf)
Dann hilft Dir das nicht viel. Eben, weil davon ausgegangen wird, dass die Ware schon fehlerhaft war bei der Anlieferung. Die Ware vorher prüfen zu lassen, ist dabei keine Hilfe. Einzig der Nachweis, dass die Ware nicht ordnungsgemäß montiert/benutzt/gewartet wurde wäre eine Möglichkeit. Aber auch da bist du in der Beweispflicht. Wie gesagt: hinterher, wenn der Kunde sich beschwert und Du die Sachmangelleistung nicht erbringen willst.
Beweislastumkehr heißt: Du bzw. ein Gutachter muss anhand des Mangels nachweisen, dass der Mangel erst nachträglich entstanden ist und bei Gefahrübergang noch nicht vorhanden war.
Je nach Art der Ware und des Mangels ist das oft schwierig bis unmöglich.
Hallo Lewi, danke für die Antwort. Sind Videos denn im Ernstfall vor Gericht verwertbar?