Wie viele Schulstunden gelten als ein ganzer Arbeitstag?
Ich bin 20 Jahre alt und hab 2 mal die woche 7 Std. Schule von 7.45 bis 13.45
mir wird immer ein halber tag vom urlaub abgezogen ist das rechtens? und muss ich danach noch in den Betrieb? Muss mir das ales ganzer arbeitstag angerechnet werden?
7 Antworten
Eigentlich müßtest du danach noch in den Betrieb. Aber Urlaub darf er dir nicht abziehen. Rechne das mal über das Jahr hoch, dann bleibt dir ja nichts mehr an Urlaub!
ich hab auch schon -14 urlaubstage weil ständig was abgezoegn wird.manchmal wird mir frei gegeben weils sonst zu viele leute im betrieb sind und samstags bekommen wir auch immer 2 stunden abgezogen weil unser geschäft in der anderen stadt 2 stunden länger auf hat als wir..total krank
wenn du eine duale ausbildung hast dürfte dir eigentlich nichts abgezogen werden da der betrieb dich für diese zeit freistelen muss aber du hast trotzdem weniger urlaub weil du nicht die gleiche leistung erziehlst wie dir anderen arbeiter
Letzteres ist Unsinn
Nein, das geht so sicher nicht. Die Berufsschule gehört zu deiner Ausbildung und du hast nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht dort zu erscheinen. Was wiederrum bedeutet, dass dich dein Arbeitgeber freistellen muss. Und freistellen bedeutet nicht, dass er dir dafür Urlaub abzieht.
Ebenso zählen die Berufsschultage selbstverständlich auch in die Zeit hinein, die zur Berechnung deines Urlaubs herangezogen wird.
Dein Berufsschultag muss dir mindestens mit der Zeit, die er in Anspruch nimmt, also in deinem Fall 6 Stunden, auch angerechnet werden.
Sprich mal mit deinem Chef/der Personalabteilung. Wenn das nichts hilft, dann mit dem Betriebsrat und der nächste und letzte Ansprechpartner ist die IHK, die dir da sicher gerne unter die Arme greift!
Anrechnung der Berufsschulzeiten für Auszubildende über 18 Jahre
Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können an beiden Berufsschultagen beschäftigt werden. Die Anrechnung der Berufsschulzeiten richtet sich dabei nach dem Arbeitszeitgesetz. Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes (5 AZR 413/99 vom 26. März 2001) müssen Berufsschultage auf die Arbeitszeit mit den Unterrichtszeiten einschließlich der Pausen und der Wegezeit von der Berufsschule zur Arbeitsstätte angerechnet werden.
Wenn wegen der langen Wegezeiten eine Beschäftigung nach der Berufsschule zwar noch möglich aber nicht sinnvoll ist, können die Stunden an anderen Tagen nachgeholt werden. Dabei sind allerdings die oben genannten Grenzen zu beachten.
Der Urlaub dient der Erholung, davon darf nichts abgezogen werden.
Wegen BERUFSschule wird dir was vom Urlaub abgezogen? Geht gar nicht. Sofort die IHK informieren.
Nach der Schule musst du normalerweise noch in den Betrieb, ja.