Minusstunden in der Ausbildung durch Krankheit
Hallo liebe Leute,
ich habe folgendes Problem. Ich mache eine Ausbildung und arbeite Mo,Di,Mi&Do 8,5 Std und Fr 6 Std. Jetzt war ich letzte Woche 4 Tage krank. Die Krankheitstage werden aber nur mit 8 Std angerechnet und das heißt, dass ich durch meine Krankschreibung 2 Minusstunden bekommen habe. Ich hatte 3.5 Überstunden auf dem Konto, jetzt nur noch 1.5, weil die Minusstunden davon abgezogen wurden. Ich finde es unfair, dass die Firma die Arbeitszeit Mo,Di,Mi&Do 8,5 Std und Fr 6 Std ansetzt aber anders bei Krankheit rechnet.
Ist das so rechtens?
Vielen Dank im Voraus.
5 Antworten
Wenn Du krank geschrieben bist,bist Du Krank geschrieben ! Da könntest Du auch 10 Stunden am Tag arbeiten , das würde daran nichts ändern . Wenn Du Freitags wieder auf Arbeit kommen würdest,könntest Du nach 6 Stunden auch gehen und hättest keine Minusstunden . Das hat ja der Arbeitgeber so festgelegt,mit der Arbeitszeitverlagerung,also muss er auch damit Rechnen,das ein Arbeitnehmer auch mal Von Montag bis Donnerstag Krank sein kann und nicht nur Freitags . Da würde Dir Dein Arbeitgeber nämlich auch keine 2 Stunden gut schreiben,wenn Du nur an einem Freitag Krank gewesen währst !
In der Ausbildung brauchst du dir keine Gedanken darum zu machen. Die Zeiteinteilung ist somit ein Problem der Firma und nicht deins. Ferner kann die Firma von dir nicht verlangen das du 1,5 Std. reinarbeiten müßt. Das ist ungesetzlich. Ferner darfst du auch nicht alleine im Betrieb arbeiten. Als AZUBI kriegst du ja auch ein fest Lohn/Gehalt. Hier spielt es ja auch keine Rolle ob du mehr oder weniger Gutstunden hast.
Nein, das ist natürlich nicht rechtens. Das Entgeltfortzahlungsgesetz bestimmt die Höhe der Lohnfortzahlung bei Krankheit in einer Höhe des Durchschnitts der letzten 13 Wochen. Der ArbG muss dich also so stellen, als ob du gearbeitet hättest. Du musst das gleiche Geld bekommen und es dürfen natürlich durch Krankheit auch keine Minusstunden entstehen. Ansonsten wäre das ein Nacharbeiten von Krankheitszeit, was einer unbezahlten Krankheitszeit gleich käme und nach dem genannten Gesetz nunmal verboten ist.
Die Firma darf Dir keine Stunden abziehen.
Begründung: krankgeschrieben.
Weitere Informationen sollte Dir der Betriebrat geben können.
Wenn Du eine Lehre machst, erkundige dich bei der Handwerkskammer oder bei
einem Berufsschullehrer.
Ist schon richtig so,wärst du an einen Freitag krank hättest du ja auch 5 Stunden bezahlt bekommen und nicht nur die 6 Stunden