kann ich zwei firmen mir der gleichen adresse ausweisen aber nur einmal miete zahlen

9 Antworten

Das ist eher eine Frage an Deinen Steuerberater als an das Mietrecht.

Allerdings hat der VM durchaus einen Anspruch auf Information.

Du musst aus meiner Sicht die Zustimmung des VM auf Untervermietung einholen, denn um eine solche handelt es sich ja ( auch wenn keine Miete gezahlt wird ). Diese Zustimmung wird sicher auch im derzeitigen Vertrag verlangt.

Was geschieht, wenn die alte GbR insolvent ist und die neue GbR mal rasch den Gesellschafter wechselt und nicht auszieht ?

Miete zahlt die neue GbR nicht, der VM kann also nicht einmal die Miete pfänden.

Er muss sich immer an den insolventen Ansprechspartner der alten GbR wenden.

Dies ist für den VM nicht zumutbar. Auch daher sehe ich eine Zustimmungsplicht.

Wenn der VM schlau ist, wird die neue GbR als mithaftend in den Mietvertrag aufgenommen mit dem Zusatzpassus, dass das Mietverhältnis der neuen Gesellschaft bei einer Insolvenz der alten GbR automatisch endet.

Hier kann und sollte - es ist ein Gewerbevertrag - auch aufgenommen werden, dass der VM den Vertrag mit einer Frist von drei ( mehr führt zur Anerkennung der Verhältnisse ) kündigen kann, wenn sich die Gesellschaftsform oder die Gesellschafter ändern.

Meine persönliche Meinung ist, wenn der VM Zustimmung erteilt, sollte ein neuer Mietvertrag auf die derzeitige Situation geschlossen werden, ansonsten sollte er wegen fehlender Haftung der neuen GbR, wenn die alte GbR an die Wand fährt, eine Untervermietung nicht erlauben.

Es könnte nur - wie Du schon richtig erkannt hast - Probleme mit dem Finanzamt geben. Wenn plötzlich alle Anschaffungen für die Büroräume nur noch durch die Firma getätigt werden um die Gewinne klein zu rechnen. Es emfpiehlt sich deshalb innerhalb der Geschäftsräume eine strikte räumliche Trennung. Ansonsten ist es rechtlich gesehen völlig unproblematisch, wenn zwei Firmen die gleiche Adresse haben. Das ist im Übrigen auch gang und gäbe. Mit dem Vermieter gibt es keine Probleme. Was Du in den gemieteten Räumen geschäftlich machst, geht Deinen Vermieter nix an und ist für die Mietzahlungen völlig unerheblich.

wunhtx  13.05.2010, 12:07

@skyfly71

Ich bin völlig anderer Meinung. Hier besteht ein Untermietverhältnis mit einem Unternehmen, das letztlich keine Miete zahlen soll.

Wobei das Finanzamt hier kaum mitspielen wird.

Zudem besteht ein Mietvertrag für Büroräume, also ein gewerblicher Mietvertrag, der nicht mit Bürotätigkeiten im Wohnungsmietrecht auf einer Stufe steht.

nodinero 
Beitragsersteller
 13.05.2010, 11:37

also beide firmen sind räumlich getrennt. allerdings zahlt nur eine firma die miete, die andere bleibt mietfrei. sollte doch so gehen?

nodinero 
Beitragsersteller
 13.05.2010, 11:40
@nodinero

nee halt,sorry. beide firmen sind im gleichen raum, allerdings ist der raum shcon komplett eingerichtet. es entsthehen keine wieteren kosten. es geht nur um die nutzung

das ist kein mietrechtsproblem.

um die firmen ordentlich zu führen, musst du intern eine belastungsbuchung durchführen. die neue firma könnte sonst buchhalterisch nie korrekt bilanzieren.

ein mietrechtliches problem würde erst beim verkauf einer der firmen auftauchen.

im übrigen schau in den mietvertrag. gewerbliche immobilien unterliegen völlig anderen gesetzen als wohnraum, vieles ist individuell regelbar. die neue firma ist praktisch untermieter, aber ob das überhaupt meldepflichtig ist? sieh in den mietvertrag.

hast du denn keinen Steuerberater?

Die Firma, auf die der MV läuft, zahlt die Miete und die andere wohnt quasi kostenlos.

Da deine Einkünfte sowie so zusammengelegt werden, ist es egal.

Du kannst nur nicht für jede Firma die volle Miete als Ausgabe ansetzen!!!

Ja, die Firmen können sogar den gleichen Büroraum benutzen. Die Buchungsunterlagen müssen absolut getrennt sein, falls mal eine Steuerprüfung kommt. Wichtig ist, dass Firmenschilder in Größe einer Postkarte montiert und von der Strasse sichtbar sind.