Wie viel Jahre darf der Gasverbrauch durch den Versorger geschätzt werden?
Die Heizkostenabrechnung vom Abrechnungszeitraum 1.1.2010 - 31.12.2010 weist einen doppelt so hohen Gasverbrauch auf als es in den letzten drei Jahre der Fall war. Laut Verwaltung wurde die letzten Jahre der Gasverbrauch durch den Versorger immer nur geschätzt und nun tatsächlich abgelesen. Vor wie vielen Jahren das letzte Mal abgelesen wurde, konnte mir die Verwaltung noch nicht sagen, da es einen Verwaltungswechsel gab und die Unterlagen erst eingesehen werden müssen. Ist es denn rechtens, dass der Verbrauch über mehrere Jahre nur geschätzt wird und nun Nachzahlungen gefordert werden? Und was ist, wenn innerhalb der Schätzungsperiode der Mieter gewechselt hat?
Danke Euch Maxi
2 Antworten
wenn du alle Jahre dort gewohnt hast spielt es keine Rolle. Da hattest du ja in den Vorjahren einen Vorteil, der in 2010 mit der höheren Nachzahlung egalisiert wurde.
Der/die Mieter die im Laufe von 2010 ausgezogen sind haben einen Vorteil und die, die in 2010 eigezogen sind einen Nachteil.
das kann und darf so nicht sein. Geschätzt wird, wenn der Mieter die Ableser nicht rein lässt, ansonsten muss der genaue Verbrauch ermittelt und auch bezahlt werden. Dass allerdings der Verbrauch in 2010 so hoch war, das geht den meisten Haushalten so, denn es war ein sehr langer und extrem kalter Winter und somit hat jeder eine enorm hohe Heizrechnung gehabt (vorausgesetzt ihr heizt mit Gas). Ich würde den Mieterbund einschalten, denn das sind Fachleute, die wissen genau was zu tun ist und kosten bei weitem nicht soviel wie ein Anwalt....viel Glück!!!
es ist nicht der Verbrauch der Wohnung gemeint.