wie kann man die heizkosten im zweifamilienhaus abrechnen?

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Die Heizkostenverordnung schreibt eine Abrechnung nach Verbrauch seit 1981 vor. Ausnahme: Wenn in einem Zweifamilienhaus eine Wohnung vom Vermieter selbst bewohnt wird. Ich schätze, das ist hier der Fall. Also: keine Abrechnungspflicht.

Aber: Durch die Abrechnung nach Verbrauch wird Energie gespart. Wird nicht gemessen, ist Vergeudung oft die Folge. Warum soll man als Mieter auch sparsam mit Wärme und Wasser umgehen, was man es scheinbar umsonst bekommt, bzw. nur eine Pauschale dafür zu zahlen hat? Der Einspareffekt liegt bei 15-30 % gegenüber einer Pauschalabrechnung, z.B. nach Quadratmetern.

Am besten von einem Messdienstunternehmen ein Angebot machen lassen. Beispiele: minol.de - techem.de oder ista.de

Am glücklichsten ist es wohl diese kleinen Uhren an den Heizkörpern zu montieren. Eine Firma liest die Dinger dann ab.

Oder eben Zwischenzähler montieren, was bedeuten würde dass du eine Installationsfirma damit beauftragst einen Gaszwischenzähler im Keller zu montieren.

Was erstmal mehr kostet, sich aber auf die Jahre rechnen wird.

Alles nach Wohnfläche oder beheizter Fläche für Vermieter und Mieter in der Einliegerwohnung gleichermaßen. Das wäre ein realistischer Maßstab. Die Heizkostenverordnung und Betriebskostenverordnung lassen das zu. Der Mieter hätte dann aber Anspruch auf eine 15%ige Minderung der Heizkosten. Eine Firma wie ISTA oder Techem oder A+S usw. kostet unnötig Geld, lohnt sich hier absolut nicht.

Kosten Heizkostenfirma - einfach dort Angebot anfordern.

Wenn es noch möglich ist Wärmemengenzähler einbauen. Hat den Vorteil - es braucht nur 1 Zähler abgelesen werden.