Guthaben aus Heizkostenabrechnung. Vermieter will nicht zahlen
Hallo,
habe wieder ein neues Problemchen. Diesmal mit meiner Hausverwaltung. Januar 2013 wurden die Heizungen abgelesen. Die Heizkostenabrechnung erhielt ich dann Mitte/Ende Oktober. Guthaben aus dieser Abrechnung beträgt 170€. Im Schreiben stand ich solle dem Vermieter meine Kontodaten mitteilen, damit er das Guthaben überweisen kann. Angerufen und Daten übermittelt. Nach gut 2 Wochen warten mal angerufen und gefragt wann das Geld auf meinem Konto wäre. Daraufhin habe ich die Antwort bekommen, dass sie mir das Geld nicht überweisen können da das Arbeitsamt meine Miete und Nebenkosten bezahlt. Sie können es mir nicht ohne Einverständnis überweisen und ans Arbeitsamt selbst auch nicht (warum auch immer). Habe dann beim Arbeitsamt angerufen, darüber informiert das ein Guthaben vorhanden ist, die Verwaltung es aber weder an mich noch ans Arbeitsamt selbst überweisen will. Die Dame konnte mir leider nicht helfen. Da es sich um eine wie sie es nannten Interne Angelegenheit handelt. Laut Arbeitsamt muss er mir das Guthaben auszahlen oder es direkt an sie überweisen. Auf die Frage was ich da nun machen könnte, bekam ich nur die Antwort darum müsste ich mich selbst bemühen. SOllte das Arbeitsamt eine Kopie der Abrechnung verlangen werden mir die 170€ abgezogen!! Da ich dies vermeiden will, will ich dass das Arbeitsamt das Geld auch bekommt. Habe der Verwaltung einen Brief zukommen lassen, in dem sie 5 Tage Zeit hätten mir das Geld zu überweisen, oder einen Nachweis zu erbringen das sie es an Arbeitsamt überwiesen haben. Kam natürlich bis heute nichts von beidem.... Was kann ich da nun machen? Kann ja nicht sein das sich die Hausverwaltung das Geld einfach mal einsackt. Habe überlegt das ich es ändern lasse mit der Miete. Das nicht mehr das Geld direkt an die Hausverwaltung geht sondern erst auf mein Konto und ich überweise sie dann. Kann ich die 170€ dann von den Nebenkosten oder der Kaltmiete abziehen und so den Betrag ausgleichen?? oder wie könnte man da sonst vorgehen??
Falls jmd da Ahnung oder Erfahrung drin hat wäre ich über Hilfe sehr dankbar.
6 Antworten
Mach erstmal gar nichts und gebe das Guthaben bei deiner nächsten Weiterbewilligungsbeantragung an. Also als Ablichtung.
Mit diesem Problem ist die ARGE vermutlich total überfordert, denn ne Freundin von mir hat seit 4 Jahren das gleiche Problem, dass ihr das Nebenkostenguthaben immer wieder "doppelt" berechnet wird. Also die ARGE in dem einen Monat ihr (wie in deinem Fall 170 €) weniger überweist, obwohl sie an das Guthaben der Nebenkostenabrechnung gar nicht rankommt.
Falls dich die ARGE doppelt abkassieren will, dann gehe zum Sozialgericht. Zwecks Klage gegen die ARGE. Alle Unterlagen mitnehmen, damit sie dort abgelichtet werden können.
Der Anspruchsberechtigte aus der Erstattung bist allein Du als Vertragspartner. Dass ein Dritter für Dich die Miete bezahlt, spielt da keine Rolle. Wenn Eltern für ihre studierenden Kinder die Miete überweisen, wird die Verwaltung die Erstattung doch auch nicht an die Eltern zurückzahlen wollen.
Informiere das Arbeitsamt, dass es einmalig 170 EUR weniger überweisen soll und gut ist. Ergibt sich aus §§ 387ff BGB (Aufrechnung) i.V.m. § 273 BGB.
Die sagen mir solange es bei ihnen nicht verzeichnet ist, dass das Guthaben existiert und sie Geld einsparen können, werden oder können sie nichts tun. Und sollte es im System sein wird es mir abgezogen, da sie davon ausgehen das ich es überwiesen bekommen habe. Somit werden sie auch nicht einfach so weniger Miete überweisen. Das ist ja das Problem was ich habe. Amt macht NICHTS und Vermieter ignoriert alles.
Dann nimm dir einfach einen Anwalt - ist ein Witz, aber anders scheint es nicht zu gehen. die 10 € soll dann der Anwalt der Hausverwaltung in Rechnung stellen.
Bedenke noch http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/sg-chemnitz-hartz-iv-empfanger-mussen.html
Wenn du Nebenkosten aus dem Regelsatz bezahlt hast, gilt das nicht als Einkommen.
ich habe noch ein bisschen gegoogelt
http://www.helpster.de/guthaben-aus-nebenkostenabrechnung-vom-vermieter-schriftlich-anfordern_40881
Ich würde es so machen, aber bitte vorher schriftlich ankündigen.
lg
Danke! Genau sowas wollte ich wissen. Ein vernünftiger Beitrag! Erste Mahnung/Zahlungsaufforderung wurde ja schon zugestellt. Zweite mit Ankündigung das ich es von den Nebenkosten abziehe dann in den nächsten Tagen. Vorher noch umstellen lassen, das die Miete von meinem Konto abgeht. Die bei den Nebenkosten einbehaltenen 170€ ans Amt schicken und fertig ist die Sache also. Das hatte ich mir so auch schon gedacht. Wusste nur nicht ob ich den Betrag abziehen kann und es somit quasi ausgleiche. Obs rechtlich in Ordnung ist.
Es ist rechtlich in Ordnung. Das hatte ich anfangs ja schon geschrieben.
Nicht richtig!
Das funzt nur, wenn der Vermieter das Guthaben der Nebenkostenabrechnung auch wirklich an die Fragestellerin zurücküberweist und das macht er ja nicht.
Und weil er es nicht überweist, bekommt er 170 EUR weniger von der nächsten Mietzahlung. Das nennt man Aufrechnung.
Das praktiziere ich bei jeder Gelegenheit und alle sind stets zufrieden, weil das ständige Hin- und Hergebuche aufwändig ist.
So wäre es richtig, aber damit hat die ARGE vermutlich ein großes Problem. Entweder funzt das Computerprogramm immer noch nicht richtig oder die Mitarbeiter machen es immer wieder falsch.
Meine Antwort ist nur Beispiel, ich kenne mehrere Hartz4-Empfänger, die mit einem Nebenkostenguthaben Probleme haben oder hatten. Irgendwas läuft da faul!
Daraufhin habe ich die Antwort bekommen, dass sie mir das Geld nicht überweisen können da das Arbeitsamt meine Miete und Nebenkosten bezahlt.
Das ist Blödsinn hoch 3.
Du bist der Vertragspartner des Vermieters, nicht irgend ein Amt.
Folglich ist Dir das Guthaben zu erstatten.
Daraufhin habe ich die Antwort bekommen, dass sie mir das Geld nicht überweisen können da das Arbeitsamt meine Miete und Nebenkosten bezahlt.>
Wenn das so ist, also das Amt die Miete direkt an den Vermieter zahlt, dann muss das Arbeitsamt das Guthaben von der nächsten Miete an den Vermieter abziehen. Der Mieter, der ja gar keine Miete vom Amt aufs Konto bekommt, muß nur die Nebenkostenabrechnung regelmäßig auf dem Amt abgeben, sonst muß UND KANN er ja gar nichts machen, WEIL DIE KOMPLETTE MIETZAHLUNG AUSSCHLIESSLICH ÜBER ARGE UND VERMIETER LÄUFT.
Diese Art und Weise der Mietzahlung wird von einigen Vermietern sogar gern gesehen, da ja das Geld somit direkt und absolut pünktlich vom Amt jeden Monat kommt.
dann muss das Arbeitsamt das Guthaben von der nächsten Miete an den Vermieter abziehen
Das muß der Kunde (Mieter) aber beim Jobcenter veranlassen. Denn ohne Zustimmung darf das Jobcenter nicht einfach weniger zahlen.
Der Mieter, der ja gar keine Miete vom Amt aufs Konto bekommt,
Im Normalfall ja.
Das würde der Mieter ja machen, indem er die Nebenkostenabrechnung beim Jobcenter einreicht.
Die Mehrheit der Mieter wird bestimmt die Miete aufs Konto bekommen, aber ich schätze mal, dass bestimmt 20 % der Mieter das direkt machen lassen. Schon deswegen, weil sie mal finanzielle Probleme hatten und damit Mietrückstände.
wenn das Arbeitsamt deine Nebenkosten bezahlt, steht dir bei einer Rückerstattung auch nichts zu! Du hast doch gar nichts bezahlt, also kannst du auch nichts zurückbekommen!
Äh, ich sehe das anders! Die Fragestellerin will ein Guthaben ausgleichen und sich nicht an ihrem Nebenkostenguthaben bereichern.
Denn die ARGE hat sie ja schon informiert! Und die machen ja Nichts.
Hat irgendwer gesagt das ICH das Geldf behalten will??? NEIN! Wenn ich es wollte wäre ich nicht so blöd und würde es dem Amt melden. Das es ans Amt zurück geht steht außer Frage! Ist vollkommen richtig. Es geht sich darum das es MIR abgezogen wird obwohl ich es nicht bekommen habe und darauf aus bin dass das Amt das Geld zurück bekommt. Erst lesen dann quatschen!
Nach Vorlage der Abrechnung beim Jobcenter sollte es bei der nächsten Überweisung der Miete den Guthabensbetrag einfach abziehen. Das dürftest du selbst auch so machen, wenn du direkt zahltest.
Rein rechtlich sähe ich es als korrekt, wenn dir das Guthaben ausgezahlt würde, da du ja Mietvertragspartner bist und nicht das JC. Das JC könnte dann wiederrum von dir die Erstattung des Betrages verlangen.
Den Antrag habe ich vor ein paar Tagen ausgefüllt. Habe es angegeben,aber glaube nicht das dies etwas bringt. Hat beim Telefonat ja schon nichts gebracht.