Guthaben aus Heizkostenabrechnung. Vermieter will nicht zahlen

6 Antworten

Mach erstmal gar nichts und gebe das Guthaben bei deiner nächsten Weiterbewilligungsbeantragung an. Also als Ablichtung.

Mit diesem Problem ist die ARGE vermutlich total überfordert, denn ne Freundin von mir hat seit 4 Jahren das gleiche Problem, dass ihr das Nebenkostenguthaben immer wieder "doppelt" berechnet wird. Also die ARGE in dem einen Monat ihr (wie in deinem Fall 170 €) weniger überweist, obwohl sie an das Guthaben der Nebenkostenabrechnung gar nicht rankommt.

Xjulia88X 
Beitragsersteller
 23.11.2013, 14:21

Den Antrag habe ich vor ein paar Tagen ausgefüllt. Habe es angegeben,aber glaube nicht das dies etwas bringt. Hat beim Telefonat ja schon nichts gebracht.

Klas1900  23.11.2013, 14:38
@Xjulia88X

Falls dich die ARGE doppelt abkassieren will, dann gehe zum Sozialgericht. Zwecks Klage gegen die ARGE. Alle Unterlagen mitnehmen, damit sie dort abgelichtet werden können.

Der Anspruchsberechtigte aus der Erstattung bist allein Du als Vertragspartner. Dass ein Dritter für Dich die Miete bezahlt, spielt da keine Rolle. Wenn Eltern für ihre studierenden Kinder die Miete überweisen, wird die Verwaltung die Erstattung doch auch nicht an die Eltern zurückzahlen wollen.

Informiere das Arbeitsamt, dass es einmalig 170 EUR weniger überweisen soll und gut ist. Ergibt sich aus §§ 387ff BGB (Aufrechnung) i.V.m. § 273 BGB.

Xjulia88X 
Beitragsersteller
 23.11.2013, 14:12

Die sagen mir solange es bei ihnen nicht verzeichnet ist, dass das Guthaben existiert und sie Geld einsparen können, werden oder können sie nichts tun. Und sollte es im System sein wird es mir abgezogen, da sie davon ausgehen das ich es überwiesen bekommen habe. Somit werden sie auch nicht einfach so weniger Miete überweisen. Das ist ja das Problem was ich habe. Amt macht NICHTS und Vermieter ignoriert alles.

Xjulia88X 
Beitragsersteller
 23.11.2013, 14:45
@KaeteK

Danke! Genau sowas wollte ich wissen. Ein vernünftiger Beitrag! Erste Mahnung/Zahlungsaufforderung wurde ja schon zugestellt. Zweite mit Ankündigung das ich es von den Nebenkosten abziehe dann in den nächsten Tagen. Vorher noch umstellen lassen, das die Miete von meinem Konto abgeht. Die bei den Nebenkosten einbehaltenen 170€ ans Amt schicken und fertig ist die Sache also. Das hatte ich mir so auch schon gedacht. Wusste nur nicht ob ich den Betrag abziehen kann und es somit quasi ausgleiche. Obs rechtlich in Ordnung ist.

Karl10  23.11.2013, 15:03
@Xjulia88X

Es ist rechtlich in Ordnung. Das hatte ich anfangs ja schon geschrieben.

Klas1900  23.11.2013, 14:08

Nicht richtig!

Das funzt nur, wenn der Vermieter das Guthaben der Nebenkostenabrechnung auch wirklich an die Fragestellerin zurücküberweist und das macht er ja nicht.

Karl10  23.11.2013, 14:17
@Klas1900

Und weil er es nicht überweist, bekommt er 170 EUR weniger von der nächsten Mietzahlung. Das nennt man Aufrechnung.

Das praktiziere ich bei jeder Gelegenheit und alle sind stets zufrieden, weil das ständige Hin- und Hergebuche aufwändig ist.

Klas1900  23.11.2013, 14:22
@Karl10

So wäre es richtig, aber damit hat die ARGE vermutlich ein großes Problem. Entweder funzt das Computerprogramm immer noch nicht richtig oder die Mitarbeiter machen es immer wieder falsch.

Meine Antwort ist nur Beispiel, ich kenne mehrere Hartz4-Empfänger, die mit einem Nebenkostenguthaben Probleme haben oder hatten. Irgendwas läuft da faul!

Daraufhin habe ich die Antwort bekommen, dass sie mir das Geld nicht überweisen können da das Arbeitsamt meine Miete und Nebenkosten bezahlt.

Das ist Blödsinn hoch 3.

Du bist der Vertragspartner des Vermieters, nicht irgend ein Amt.

Folglich ist Dir das Guthaben zu erstatten.

Klas1900  23.11.2013, 23:05

Daraufhin habe ich die Antwort bekommen, dass sie mir das Geld nicht überweisen können da das Arbeitsamt meine Miete und Nebenkosten bezahlt.>

Wenn das so ist, also das Amt die Miete direkt an den Vermieter zahlt, dann muss das Arbeitsamt das Guthaben von der nächsten Miete an den Vermieter abziehen. Der Mieter, der ja gar keine Miete vom Amt aufs Konto bekommt, muß nur die Nebenkostenabrechnung regelmäßig auf dem Amt abgeben, sonst muß UND KANN er ja gar nichts machen, WEIL DIE KOMPLETTE MIETZAHLUNG AUSSCHLIESSLICH ÜBER ARGE UND VERMIETER LÄUFT.

Diese Art und Weise der Mietzahlung wird von einigen Vermietern sogar gern gesehen, da ja das Geld somit direkt und absolut pünktlich vom Amt jeden Monat kommt.

anitari  24.11.2013, 08:45
@Klas1900

dann muss das Arbeitsamt das Guthaben von der nächsten Miete an den Vermieter abziehen

Das muß der Kunde (Mieter) aber beim Jobcenter veranlassen. Denn ohne Zustimmung darf das Jobcenter nicht einfach weniger zahlen.

Der Mieter, der ja gar keine Miete vom Amt aufs Konto bekommt,

Im Normalfall ja.

Klas1900  24.11.2013, 09:30
@anitari

Das würde der Mieter ja machen, indem er die Nebenkostenabrechnung beim Jobcenter einreicht.

Die Mehrheit der Mieter wird bestimmt die Miete aufs Konto bekommen, aber ich schätze mal, dass bestimmt 20 % der Mieter das direkt machen lassen. Schon deswegen, weil sie mal finanzielle Probleme hatten und damit Mietrückstände.

wenn das Arbeitsamt deine Nebenkosten bezahlt, steht dir bei einer Rückerstattung auch nichts zu! Du hast doch gar nichts bezahlt, also kannst du auch nichts zurückbekommen!

Klas1900  23.11.2013, 14:18

Äh, ich sehe das anders! Die Fragestellerin will ein Guthaben ausgleichen und sich nicht an ihrem Nebenkostenguthaben bereichern.

Denn die ARGE hat sie ja schon informiert! Und die machen ja Nichts.

Xjulia88X 
Beitragsersteller
 23.11.2013, 14:16

Hat irgendwer gesagt das ICH das Geldf behalten will??? NEIN! Wenn ich es wollte wäre ich nicht so blöd und würde es dem Amt melden. Das es ans Amt zurück geht steht außer Frage! Ist vollkommen richtig. Es geht sich darum das es MIR abgezogen wird obwohl ich es nicht bekommen habe und darauf aus bin dass das Amt das Geld zurück bekommt. Erst lesen dann quatschen!

Nach Vorlage der Abrechnung beim Jobcenter sollte es bei der nächsten Überweisung der Miete den Guthabensbetrag einfach abziehen. Das dürftest du selbst auch so machen, wenn du direkt zahltest.

Rein rechtlich sähe ich es als korrekt, wenn dir das Guthaben ausgezahlt würde, da du ja Mietvertragspartner bist und nicht das JC. Das JC könnte dann wiederrum von dir die Erstattung des Betrages verlangen.