Eigentumswohnung Heiz/Wasserkosten Festbetrag?
Guten Tag,
ich habe vor mir eine DG Eigentumswohnung zu kaufen, die in einem Mehrfamilienhaus ist.
Vorab habe ich mir die Hausgeldabrechnung von 2016 und 2017 zukommen lassen.
Dort machen mich die Punkte Wasser und Heizkosten etwas stutzig, da diese bei der Berechnung mit dem Wort Festbetrag deklariert sind.
Beispiel 2016:
Heizkosten Gesamt: 10.200 € Ihr Anteil: 1880 €
Wasskosten Gesamt: 1660 € Ihr Anteil: 385 €
2017:
Heizkosten Gesamt: 11.500 € Ihr Anteil: 2100 €
Wasskosten Gesamt: 3000 € Ihr Anteil: 697 €
Preise gerundet
Die Wohnung befindet sich im DG und ist ca. 157m2 groß.
Leider kann ich nicht rauslesen welcher Verteilerschlüssel hier angewendet wird.
Bei Hausmeister oder Müllbeseitigung usw. steht z.B. bei Einheit MEA dort.
Angenommen ich habe einen sehr geringen Heiz und Wasserverbrauch, dann müsste sich dies doch am Ende des Jahres durch eine Rückzahlung bemerkbar machen oder?
4 Antworten
Mit Festbetrag ist wohl gemeint, dass die Beträge aus der separaten Abrechnung eines Abrechnungsdienstleisters übernommen wurden. Dort wurden anhand der Verbräuche die Kosten ermittelt, die auf die einzelnen Wohnungen umzulegen sind. Hier wurde also vermutlich mit Erfassungsgeräten der Verbrauch ermittelt und dann z. B. bei den Heizkosten 30 - 50 % nach Wohnfläche und der Rest nach Verbrauch umgelegt.
Ob Du am Ende was rausbekommst, weil Du wenig heizt oder wenig Wasser verbrauchst, kann niemand beantworten. Du heizt sehr wenig, aber in der Zwischenzeit steigen die Energiepreise oder, wie es hier gerade war, werden die Wasserpreise mal eben um 50 % erhöht.
MEA heißt übrigens Miteigentumsanteile.
Die Abrechnung der vergangenen 2 Abrechnungsjahre sagt Dir, wieviel pro Monat die Belastung durch das Hausgeld ausmacht und diesen Betrag addierst Du im Grunde zur monatlichen Belastung durch die Finanzierung. Wenn das für Dich erträglich ist, dann kauf die Wohnung. Insbesondere dann, wenn Du nicht bei der kleinsten Steigerung oder einer Sonderumlage umfällst. Wenn das aber jetzt schon ein Kriterium dafür ist, ob Du Dir die Wohnung überhaupt leisten kannst, dann lass es.
.... in einem Mehrfamilienhaus kann eine einzelne Wohnung nicht gekauft werden.
Bei einer ETW innerhalb einer WEG wird es Erfassungsgeräte geben und die Kosten und Lasten sind dann fest, was sonst soll es da zu verteilen geben?
Lässt mich vermuten, das Du nur einen Teil der Betriebskostenberechnung in Händen hältst. Nämlich die Ergebnisliste.
Die Heizkostenabrechnung und die Wasserkostenverteilung wurden "möglicherweise" von einem separaten Abrechnungsdienstleister erstellt.
In dieser Abrechnung siehst Du dann die Kosten, Aufschlüsselung und Verteilung auf die jeweilige Wohneinheit.
Auf dem "Summenblatt" in Deinen Händen steht dann nur noch "Festbetrag" ohne weitere Differenzierung. Eigentlich sollte dort aber ein Hinweis auf die separate Berechnung stehen.
Angenommen ich habe einen sehr geringen Heiz und Wasserverbrauch, dann müsste sich dies doch am Ende des Jahres durch eine Rückzahlung bemerkbar machen oder?
Im Prinzip ja.
Es sei denn - da wohnen nur Sparfüchse. Dann bleibt es vielleicht gleich oder etwas mehr.
Ich würde da empfehlen als Eigentümer oder bei einer Eigentümer Versammlung Wärmemengen Zähler an zu sprechen den die sind eindeutig besser bei der Heizungsberechnung als die Zähler am Heizkörper selber bzw. Bei sich selber einbauen .Damit würde ein Punkt schon mal weg fallen was Ihnen zum denken gibt