wie viel % darf der Hauptwasserzähler von der Summe aller Einzel-Zähler abweichen?
hallo zusammen,
Wir haben einen Wasser-Verbrauch von 1556 m³ (Ablesung HWZ) die Summe aller Einzelzähler ist 1283 m³ Jetzt wird von der Hausverwaltung behauptet: Die Einzel-Zähler zählen anders als der Hauptzähler. Die Abweichung von bis 20% wäre gesetzlich erlaubt. Dann kann ich ja gleich würfeln und brauche nicht ablesen. Ich muss doch ausschließen können, dass vielleicht ein Zähler vergessen worden ist oder eine falsche Ablesung (Zahlendreher z.B) erfolgte. Ich weiß von Messungen bei Kleingärtner-Vereinen, dass, weil die Hauptuhr über dimensioniert war, der Hauptzähler 25% nach gelaufen ist (Mehrverbrauch) Also konkret wie hoch darf so eine Abweichung sein. (Es sind 30 Wohneinheiten) Gruß Heinz
8 Antworten
wie lange sind die Wasserzähler denn montiert??? Sind sie evt. aus der Eichfrist?? Wann wurde der Hauptwasserzähler abgelesen und wann die Zwischenzähler?? Wenn das 4 - 8 Wochen auseinander liegt kann eine solche Differenz schon entstehen.
Wer hat die Wasserzähler abgelesen? Um diese Diskussion nicht mehr zu haben wäre ein Vorschlag die Wasserzähler ebenfalls mit funk auszustatten.
In der Heizkostenverordnung stehts - die Abweichung darf 15% sein.
o je, da hast du aber was total falsch verstanden. die heizkostenverordnung besagt, dass der Mieter die
heizkosten um 15% mindern darf, wenn diese nicht nach verbrauch berechnet werden ...
Jeder Wohnungswasserzähler hat eine Eichfrist von 6 Jahren. Das wäre die erste Anlaufstelle um den Verbrauch zu prüfen.
kaltwasserzähler ja, warme Zähler 5 Jahre.
Es gilt, dass bis zu 20% Differenz diese allen Mietern über den Preis je m³ aufgebürdet werden darf.
Ist die Differenz größer, muss diese vom Vermieter getragen werden. Es wird davon ausgegangen, dass irgendwo eine Leckage im System vorhanden ist die aber Mieter nicht zu verantworten haben.
Bis zu 20% Differenz sind gerichtlich bereits zugestanden.
Die werden dir einen Unterschied von 15% als ganz normal erklären. Was eigentlich schon sehr viel ist. Und komischerweise immer in die falsche Richtung.
Nein, dieser wurde erst im Oktober 2015 getauscht. Daher wollte man mir die Kosten für einen erneuten Tausch anhängen. Ich sagte, für diese Kosten kann ich gleich einen zweiten geeichten Zähler nach dem HWS einbauen zur Kontrolle. Es wurde dann auf Kulanz ein anderer eingebaut. Ich bin gespannt, wenn ich zurück komme, wie hoch dann noch die Differenz ist nach drei Monaten.
Hast du mal nach Einhaltung der Eichfrist geschaut? Der HWS hat 6 Jahre Eichfrist, Ist diese überschritten, liegt ein Mangel vor der zur Minderung um 15% der Kosten berechtigt.
Nein, nicht komischerweise, sondern logischerweise. Schau Dir hierzu meine Beispiele in meiner Antwort an. Ich denke es ist logisch, dass keine wundersame Wasservermehrung passieren kann.
Keine deiner Erklärung würde bei mir zutreffend sein. Haus mit drei Parteien, jeder eigene Gasheizung und Wasserzähler, Hofanschluss auch mit Zähler. Sonst keine.
Die letzten fünf Jahre eine Differenz von 20-40 Kubikmeter. Letztes Jahr auf einmal 130 Kubikmeter Differenz. Jetzt wurde nach mehreren Telefonaten der Hauptzähler gewechselt.
Wenn ich wieder nach Deutschland komme, bin ich auf die Differenz nach drei Monaten gespannt