defektes Schloss mitten in der Nacht - wer zahlt den Schlüsseldienst?
Hi, hier mal eine kurze Schilderung dessen was mir gestern Nacht ergangen ist.. Ich bin kurz nach 24 uhr bereits im Schlafanzug und natürlich ohne Handy^^ nochmal kurz mit meinen Hunden vor die Tür ...als ich dann wieder rein und endlich ins Bett wollte hat sich der Schlüssel im Schloss der Wohnungstür kein mm mehr bewegen lassen. Auch der Ersatzschlüssel aus meinem Auto hat sich ebenso wenig bewegen lassen. Ich bin daraufhin dann zu einem Bekannten den ich aus dem Bett klingeln musste um sein Telefon eben fürs bestellen eines Schlüsselnotdienst zu gebrauchen. Der Notdienst hat dann fast eine Stunde an meinem Schloss rum gedoktort bis ich gegen halb 3 uhr morgens endlich wieder rein konnte. Er meinte dann dass mein Schloss eindeutig hinüber wäre und hat mir ein neues eingebaut. Der ganze Spaß hat mich dann "nur" 185 Euro gekostet ...einerseits eine ordentliche Stange Geld aber andererseits habe ich da auch schon von ganz anderen Summen gehört.
Naja, heute habe ich dann gleich meine Hausverwaltung diesbezüglich kontaktiert und um Kostenübernahme gebeten. (Ich wohne erst seit Februar dort und habe auch das alte Schloss noch hier an dem sich der defekt schnell und deutlich erkennen lässt) Die haben mir am Telefon auch gleich bestätigt, dass Sie für den Mangel verantwortlich wären und entsprechend die Kosten tragen müssten, ich mich jedoch an die Hausverwaltung hätte wenden müssen. Da ich mich aber nicht direkt an die Hausverwaltung gewendet habe könnte es sein dass eine Nachträgliche Kostenübernahme nicht möglich sein ...ich werde am Montag diesbezüglich bescheid kriegen.
Ich finde den Einwand dass ich mich direkt an die Hausverwaltung hätte wenden müssen jedoch etwas fragwürdig da ich nicht bei Vertragsabschluss oder der Wohnungsübergabe auf diese Bedingung hingewiesen wurde. Auch steht nichts entsprechendes in meinem Mietvertrag oder der Hausordnung. Außerdem war es mitten in der Nacht und ich habe es gar nicht in Erwägung gezogen um die Zeit noch jemanden von der Hausverwaltung ans Telefon zu kriegen. Sie meinte zwar dass sie extra für solche Fälle eine 24h Hotline hätten, aber auch darauf habe ich vorab nie einen Hinweis erhalten - Im Gegenteil, in unserem Hausflur hängt zwar eine Tafel mit diversen Nummern der Verwaltung und der Hausmeister, jedoch sind zu allen dort aufgeführten Telefonnummern jeweils Sprechzeiten angeben die bis maximal 18uhr reichen.
Meiner Einschätzung nach ist es ein Fehler der Hausverwaltung auf ihre Bedingungen nicht aufmerksam gemacht zu machen.
...was meint ihr? :-/
9 Antworten
Du kannst jetzt erst mal den Montag abwarten, aber meine Einschätzung ist, dass die Hausverwaltung allenfalls einen Teil der Kosten übernehmen wird.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Du akzeptierst das und nimmst, was Du bekommen kannst.
2. Du suchst alle möglichen Argumente, die für Deine Ansicht sprechen zusammen, gehst damit zu einem Anwalt und klagst das Geld ein. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Das bedeutet, dass Du noch so sehr der Meinung sein kannst, dass Du im Recht bist, aber wenn der Richter auch aufgrund der Argumente der Gegenseite das anders sieht, ist der Aufwand vergebens. Überlege es Dir daher gut, ob Du diesen Weg wirklich gehen willst. Rechtschutz versichert?
Das ja eine fadenscheinige Ausrede!
Wie sollst du das im Notfall wissen, wen du anrufen sollst, wenn die Bedingungen im Hausflur sind. Da bist du draußen ohne Telefon und hast die Nummer mitten in der Nacht auch nicht und weiß auch nicht, ob da jemand mitten in der Nacht an der Hotline ist!
Wenn das Schloss nachweislich schon kaputt war, dann bleiben dir Kosten wohl am Eigentümer hängen. - Es sei denn, du hattest den Schaden vorher noch nicht gemeldet! Das wäre dann ungünstiger!
Vielleicht könnt ihr euch dann ja auf die Hälfte einigen!
Die haben mir am Telefon auch gleich bestätigt, dass Sie für den Mangel verantwortlich wären und entsprechend die Kosten tragen müssten, ich mich jedoch an die Hausverwaltung hätte wenden müssen. Da ich mich aber nicht direkt an die Hausverwaltung gewendet habe könnte es sein dass eine Nachträgliche Kostenübernahme nicht möglich sein ...ich werde am Montag diesbezüglich bescheid kriegen.
Die Hausverwaltung beliebt zu scherzen,
Wie soll man abrnds/ nachts bescheid geben.
Falls die sich sträuben das zu übernehmen, schau mal hier:
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitigerreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht einMangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder dieMietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfallsentsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatzverlangen.
MfG
Johnny
Nur: Offenbar gab es eine 24h-Notfallnummer, die der Mieter aber weder im seinem Handy speichern mochte noch dieses in der Nacht dabeihatte.
Der Frasgesteller hat folgendes geschrieben:
Auch steht nichts entsprechendes in meinem Mietvertrag oder der Hausordnung.
Im übrigen darf bezweifelt werden, dass der Zylinder spontan seinen Dienst versagte.
Ach, alles schon erlebt.
Und man ragiert halt nicht immer sofort nur weil sich etwas bei irgendeiner Sache ein bisschen verändert hat; das ist oft im Leben.
Mein Fenster ging ein bisschen schwerer zu von Anfang an, nicht jetzt extrem schwer nur so das man es halt merkte und dann auf einmal als meine Frau das Kippfenster aufmachte, war das Scharnier verbogen. bzw. das Fesnter aus der Führung.
Rechtsgrund bei Fragesteller: Ersatzvornahme :-)
Auch steht nichts entsprechendes in meinem Mietvertrag oder der Hausordnung.
Das muss es auch nicht, wenn [die Hausverwaltung] zurecht darauf hinwies, "dass sie extra für solche Fälle eine 24h Hotline hätten", aber der Fragesteller einräumt, "mitten in der Nacht (...) habe [ich] es gar nicht in Erwägung gezogen um die Zeit noch jemanden von der Hausverwaltung ans Telefon zu kriegen."
Rechtsgrund bei Fragesteller: Ersatzvornahme :-)
Falsch: Eine Ersatzvornahme setzt zwingend Untätigkeit des Verpflichteten nach Kenntnis und fruchtloser Inverzugsetzung voraus.
Was du meinst, ist Aufwendungsersatzanspruch gem. § 536a Abs. 2 Nr. 2 BGB. Der ist aber eben demnach nur dann zulässig, wenn der M den Bestand der Mietsache oder seines dort eingebrachten Eigentums sichern muss :-O
Bsp.: Die Heizungsanlage fällt bei Dauerfrost aus und es droht Platzen der Rohre; ein Sturm hat die Dachziegel der DG-Wohnung teilweise weggerissen oder ein Dachfenster ist durch Hagelschaden beschädigt und es dringt Regen ein.
Der BGH hat nun m. Urt. v. 16.01.2008 -VIII ZR 222/06- in WuM 2008, 147 klargestellt, dass mit Ausnahme von unbedingt zur Erhaltung der Gebäudesubstanz erforderlichen Arbeiten und bei Verzug kein Anspruch des Mieters auf Kostenersatz besteht. Demnach bekommt der Mieter hier auch kein Geld.
G imager761
Das muss es auch nicht, wenn [die Hausverwaltung] zurecht darauf hinwies, "dass sie extra für solche Fälle eine 24h Hotline hätten"
Was nicht beweisbar ist und somit da Problem des Vermieters.
Falsch: Eine Ersatzvornahme setzt zwingend Untätigkeit des Verpflichteten nach Kenntnis und fruchtloser Inverzugsetzung voraus
Glaube was Du glauben willst oder meinst zu wissen, ich weiß was ich weiß und das sogar von Anwälten.
Das hir fällt auch unter Ersatzvornahme:
dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfallsentsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatzverlangen.
Ende der Discusion.
Im übrigen darf bezweifelt werden, dass der Zylinder spontan seinen Dienst versagte
Mir ist das vor Jahren auch schon mal passiert. Vorher nie ein Problem mit dem Schloss gehabt - Morgens noch abgeschlossen und als ich am Abend nach der Arbeit in die Wohnung wollte, ging gar nichts mehr. Mein Vermieter hat die Kosten anstandslos erstattet. lg
Hallo,
wenn die Hausverwaltung einen 24 Stunden "Notruf" zur Verfügung stellt, dann ist das möglicherweise dein Problem. Tut sie dies nicht, dann kannst Du dir natürlich erst einmal selbst helfen und die Kosten weiter Berechnen.
Stelle der Hausverwaltung die Kosten in Rechnung und schau einmal was passiert. Du kannst bei Ablehnung natürlich noch weiter Argumentieren.
Schöne Grüße
Hallo, seit 1991 binn ich schon in der Schluesseldienstbranche taetig und habe schon merkwuerdiges erlebt, Schliesszylinder haben mitunter die Eigenschaft, einfach nicht mehr zu schliessen.
Ich kenne den Schluesseldienstmonteur nicht, auch nicht was er alles versucht hat.
War die Tuer denn eigentlich verschlossen?
Mitunter hat der Zylinder die Eigenschaft seine Position zu veraendern oder die Kupplung in der Schliessnase klemt; oder die Stulpschraube wurde bei der montage nicht richtig eingeschraubt, dann passiert folgendes, der Zylinder rutschtein stueck raus oder rein und die Schliessnase blockiert an der inneren oder aeusseren Einsteckschlossplatiene.
Es gibt noch eine andere Moeglichkeit; beim Vormieter wurde der Zilinder Schon einmal gezogen, man hat zwar den Zylinder gewechselt, aber das Einsteckschloss vernachlaessigt.
Beim Ziehen eines Zylinders entstehen sehr hohe Zugkraefte die ein Einfaches Einsteckschloss stark deformieren, wenn man dann nur den Zylinder tauscht liegt die Schliessnase nicht mehr genau in der Mitte und irgendwann verrutscht eben der Zylinder.
Sie haben ja die Moeglichkeit erst einmal eine kostenlose Rechtsberatung in Erwaegung zu ziehen, aber bevor sie dies tun immer erst mit dem Vermieter reden, wenn er sich stur stellt bleibt eben nur der Rechtsweg.
Polemik ist wenig zielführend, aber man kann es sich natürlich damit einfach machen. Nur: Offenbar gab es eine 24h-Notfallnummer, die der Mieter aber weder im seinem Handy speichern mochte noch dieses in der Nacht dabeihatte. Das ist aber sein Problem, Rechtsgrund: Vertragsobliegenheit.
Im übrigen darf bezweifelt werden, dass der Zylinder spontan seinen Dienst versagte. Wer aber eine rechtzeitige Mängelbeseitigungsaufforderung unterlässt, muss die erforderlichen Mehrkosten eines Noteinsatzes eben aus eigener Tasche zahlen, Rechtsgrund: Schadensminderungspflicht.
G imager761