Hausverwaltung schickt Firma zur Kontrolle der Rauchmelder?
Unsere Hausverwaltung schickt nächste Woche eine Firma vorbei um die Rauchmelder zu kontrollieren, das lustige ist das auf dem Zettel steht sollte man an diesem Tag nicht da sein kann man gerne einen anderen Termin vereinbaren für 35€ , ich bin dort aber im Urlaub .
Frage :ist dies eigentlich rechtens das ich dann sozusagen dann nen anderen Termin vereinbaren muss für 35€ ?? Und wofür zahlt man Nebenkosten ?
Wäre ich anwesend kostet es mich nichts bin ich nicht da 35€
Danke für eure Antworten
13 Antworten
das lustige ist das auf dem Zettel steht sollte man an diesem Tag nicht
da sein kann man gerne einen anderen Termin vereinbaren für 35€
Das machen die zunächst einmal nur, um möglichst viele Mieter so zu verschrecken, dass gleich der erste Termin funktioniert.
Ruft jemand dort an, der in Urlaub ist, wird wohl sofort einen kostenlosen Ausweichtermin angeboten bekommen, denn so ein Termindiktat ist nicht erlaubt.
Wofür zahlt man Nebenkosten?
Das siehst Du spätestens, wenn Du die Abrechnung erhältst. Die ist dann zu überprüfen, ob da nicht Positionen dabei sind, die gar nicht berechnet werden dürfen. Aber das ist dann ein ganz anderes Thema.
Du musst nach Vorankündigung den Zugang ermöglichen.
Ist es dir aber, z. B. durch Urlaub nicht möglich, können dir auch keine Kosten diesbezüglich auferlegt werden. Es muss dir dann ein zweiter Termin angeboten werden.
https://www.welt.de/wams_print/article3166800/Ein-neuer-Termin-ist-gutes-Recht-des-Mieters.html
Erster Termin - kostenlos weil erster Sammeltermin
Zweiter Termin (Nachholtermin) - kostenlos weil wiederholter Sammeltermin
Anschließend wird ein Individualtermin benötigt - kostenpflichtig weil eben kein allgemeiner Sammeltermin
Ja, das dürfen die.
Diese Termine werde früh genug angekündigt und man muss nun mal als Anwohner dafür sorgen, dass der Zugang sicher gestellt ist und die damit verbundene Messung statt finden kann!
Eine Kontrolle der installierten Rauchmelder in der Wohnung kann der Mieter selbst vornehmen. Was soll denn hier kontrolliert werden? Die Rauchmelder sind doch bereits installiert. Die Funktionskontrolle obliegt ohnehin dem Mieter. Ist eine 9V-Batterie nicht mehr mit ausreichender Kapaizität im Rauchmelder, dann ertönt ein Warnsignal so penetrant, dass der Mieter die B. wechselt oder den Rauchmelder außer Betrieb setzt.
Der Vermieter will also unnötige Betriebskosten produzieren, du solltest ruhig in den Urlaub fahren und einer BK-Abrechnung für 2017 im Punkt Rauchmelder widersprechen.
Nur wenn im Mietvertrag explizit die Wartung (nicht Kontrolle) der Rauchmelder dem Vermieter obliegt, solltest du einen Ausweichtermin vereinbaren. Welches Bundesland? Es gibt von BL zu BL unterschiedliche Regeln für die Wartung.
Deinem Kommentar muss ich widersprechen. Der Vermieter wird vom Gesetzgeber verpflichtet in seinem Eigentum/Miethäusern Rauchmelder in ausreichender Anzahl zu installieren. Dem Besitzern wird vom Gesetzgeber die Wartung übertragen. Von regelmäßigen oder sporadischen Kontrollen steht nichts im Gesetz. Die Betriebskosten sind mit derartigen Kontrollen nicht belastbar.
Wenn der Vermieter meint, er muss kontrollieren LASSEN, ob die Rauchmelder am richtigen Platz vorhanden sind, dann ist das sein Bier und er bezahlt das. Eigentlich geht es bei dieser Frage doch um die 35,00€, die der FS nicht bezahlen will, und dazu habe ich ein Argument gesucht.
In der Regel geht man z.B. bei Heizungen von einer Ankündigungszeit für den ersten Termin von 14 Tagen aus und der kostenlose Ersatztermin sollte nochmal einen Zeitraum von 14 Tagen beetragen.
Es gibt auch ein Urteil auch wenn es zu dem Zeitpunkt noch keine Rauchmelder gab, geht es dabei um Terminierung:
LG München, Az: 12 O 7987/00
Und wofür zahlt man Nebenkosten ?
Für diverse Sachen, aber darum geht es nicht, man muss natürlich bestimmte Termine zu Wartungen zulassen/ermöglichen.
Leider eine ganz schlechte Antwort - ausnahmsweise.
Die Vermieter haben auferlegt bekommen, in bestimmten Zimmern oder bestimmten Bereichen einer Wohnung Rauchmelder zu installieren und regelmäßig zu prüfen, ob sie noch funktionieren.
Natürlich ist es Pflicht der Mieter, das auch selbst zu machen und natürlich kann man die Kontrollpflicht ganz auf die Mieter verlagern.
Dennoch ist man als Vermieter gehalten, zu prüfen, ob die Mieter geprüft haben oder es am besten gleich selbst zu tun.
Aufgrund der Haftungsfrage, die im Brandfall damit verbunden ist, wäre ich als Vermieter sehr vorsichtig, das einfach dem Mieter selbst zu überlassen.
Angenommen es brennt in einer Wohnung und der einzige Bewohner erstickt am Rauch und der Rauchmelder hat nicht alarmiert, taucht sehr schnell die Frage auf, ob der Vermieter überhaupt Rauchmelder nach DIN soundso installiert hatte und ob er seiner Verantwortung der regelmäßigen Überprüfung ausreichend nach gekommen ist.
Eigentümer einer WEG übertragen die Verpflichtungen meistens an die Hausverwaltungen und diese hätten nun damit zu kämpfen, von Hunderten oder gar Tausenden von Mietparteien, die schriftliche Bestätigung über die Kontrolle der Rauchmelder einzusammeln.
Nicht nur die Montage der Rauchmelder, sondern auch die Kontrolle übertragen sie deshalb gerne an die Abrechnungsfirmen oder spezielle Dienstleister, die nun einmal im Jahr aufkreuzen, um die Melder zu prüfen, evtl. Batterien zu erneuern oder die Melder auszutauschen. Nur so kann das in großem Stil zuverlässig funktionieren.
Es werden also nicht willkürlich zusätzliche Nebenkosten produziert, sondern auf diese Weise wird die Umsetzung des Gesetzes in solchen Anlagen überhaupt erst möglich.