Wann erfolgt i.d.R. Nebenkostenabrechnung, wenn Neubau z.B. Mai bezogen wird. Immer zum Mai oder Ende des Jahres?
Hallo. Ich habe mir eine Eigentumswohnung im Mai letzten Jahres gekauft. In einer kleinen Anlage mit 4 Einheiten. Wir haben eine Hausverwaltung, jedoch wollte ich mich erst hier informieren.
Wann erfolgt in der Regel die Nebenkostenabrechnung, wenn der Erstbezug der gesamten Wohnanlage unter dem Jahr erfolgt? In unserem Fall Mai 2016.
A) zum 31.12.16? Dies ist jedoch schon vorüber. Habe auch keine Info der HV erhalten B) zum Mai 2017, also zum Erstbezug der Anlage. Dann wäre ja ein Jahr vorüber? C) zum 31.12.17, also vom Mai 2016 bis 31.12.17, damit später immer zum Jahresende die Abrechnung erfolgt?
Gibt es hier gesetzl. Vorgaben, oder liegt es in der Hand der Hausverwaltung, wann diese die Abrechnung zu welchem Termin macht? Wenn diese immer zum Mai eines Jahres erfolgt, müßten ja alle Kosten wie Wasser, Ölnachkauf etc. immer anteilig (Mai-Dez. letztes Jahr plus Jan-Mai laufende Jahr) berechnet werden. Und das ist doch ein großer Aufwand bzw. sehr undurchsichtig.
Kann mir hier jemand einen Tip geben, bevor ich die HV frage? Besten Dank erika
6 Antworten
Gab es schon eine Eigentümerversammlung?
Die erste Hausverwaltung wird in der Regel vom Bauträger eingesetzt. Die Verwaltung hat bestimmt einen Vertrag, in dem vorgegeben ist, was ihre Aufgaben sind und wann diese zu erfüllen sind.
Darüber hinaus gibt es eine Teilungserklärung. Die müßte Dir vorliegen. Da steht drin, u. a. drin, wie das mit der Verwaltung ist.
Grundsätzlich aber gilt, die Hausverwaltung hat einmal jährlich über alle Kosten und Einzahlungen der Eigentümer und über Rücklagen zu entscheiden. Außerdem hat sie einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
Es ist natürlich wesentlich einfacher, wenn das Kalenderjahr zum Abrechnungsjahr gemacht wird, aber ich kenne eine HV, die ganz bewußt um in einer Entscheidung darum gebeten hatte, das Abrechnungsjahr auf Februar bis Januar zu ändern, denn es gäbe viele Wohnanlagen zu verwalten und wenn alle das gleiche Abrechnungsjahr hätten, wäre es von der Arbeitsverteilung her für die Verwaltung problematisch, da zu einem Stichtag zuviel zu machen wäre. So versucht sie durch unterschiedlich gelegte Abrechnungsjahre die Arbeitsbelastung für die Mitarbeiter gleichmäßig übers Jahr zu verteilen. Ob das am Ende Sinn macht, kann ich nicht beurteilen, es zeigt aber, dass eine Abrechnungsjahr Mai bis April nicht abwegig wäre.
Wie auch immer, jede Hausverwaltung braucht logischerweise mehrere Monate Zeit, um alle Informationen, vor allem die notwendigen Jahresabrechnungen der Ver- und Entsorger zu erhalten, um daraus dann eine vollständige Abrechnung zu machen.
Erfahrungsgemäß trudeln die Abrechnungen zwischen April und Juni ein und die Versammlungen, in denen die Abrechnungen abgesegnet werden, finden dann ca. zwei bis drei Wochen später statt. Erst dann steht endgültig fest, wieviel man nachzuzahlen hat oder zurück bekommt und wieviel man künftig voraus zahlen muss.
Es ist also völlig normal, wenn Du bis jetzt nichts bekommen hast. Um Auskunft über das Abrechnungsjahr zu bekommen, frag einfach mal bei der HV nach.
Hallo,
die Hausverwaltung ist wahrscheinlich noch nicht soweit.
Ist denn bei Euch bereits ein Verbrauch abgelesen worden (z.B. Anfang Januar)? Oder noch nicht? Wenn Du Wohnungswasserzähler hast, solltest Du es ja wissen.
Viele Eigentümerversammlungen finden erst im April bis Juni statt.
Wenn das Abrechnungsjahr gleich dem Kalenderjahr ist, sollte eine gute Verwaltung die Eigentümerversammlung bis Ende Mai des Folgejahres hinbekommen.
"... Wenn diese immer zum Mai eines Jahres erfolgt, müßten ja alle Kosten wie Wasser, Ölnachkauf etc. immer anteilig (Mai-Dez. letztes Jahr plus Jan-Mai laufende Jahr) berechnet werden. Und das ist doch ein großer Aufwand bzw. sehr undurchsichtig..."
Das stimmt, aber undurchsichtig ist es deshalb nicht.
Gruß
Na klar gibt es gesetzlich festgelegte Regeln: ein Abrechnungsjahr darf nicht mehr als 12 Monate haben.
Das Abrechnungsjahr muss nicht das Kalenderjahr sein. Es orientiert sich meistens an den Ableseterminen des Energie- und Wasserversorgers (heißt meistens Stadtwerke).
Am Fertigstellungsdatum des Hauses orientiert es sich meistens nicht.
Die Hausverwaltung weiß normalerweise, wann diese Ablesetermine sind.
Die Antwort stimmt in Bezug auf Eigentumsverwaltung eigentlich gast komplett gar nicht.
i.d.R erfolgt die Nebenkostenabrechnung am Jahresende und immer zum Kalenderjahr.
Der Hauptgrund ist, daß die meisten Bestandteile einer Nebenkostenabrechnung auch auf das Kalenderjahr bezogen sind. Müllabfuhr, Wasser, Abwasser, Grundsteuer, ....
Ich schätze mal, daß sie eine Gesamtabrechnung für 2016 machen werden. Das kann aber noch dauern. Gesetzlich ist es vorgeschrieben, dass diese bis Ende des nächsten Jahres (also Ende Dez 2017) spätestens vorliegen muß.
Ich habe mir eine Eigentumswohnung im Mai letzten Jahres gekauft.
Dann solltest Du mal die Teilungserklärung genau lesen.
Übrigens heißt die Abrechnung für ETW-Eigentümer Nicht Neben-/Betriebskostenabrechnung, sondern Hausgeldabrechnung.
Gibt es hier gesetzl. Vorgaben,
Es gibt das
WEG - Wohnungseigentumsgesetz
Ob da die Abrechnungsmodalitäten geregelt sind entzieht sich meiner Kenntnis.
Danke für den Hinweis. Das ist, im Gegensatz zum Wohnraummietrecht, sogar der Abrechnungszeitraum genau festgelegt.
Die Abrechnungsmodalitäten im Wohnungseigentumsgesetz sind in § 28 geregelt.