wie verhalte ich mich vor dem familiengericht das jugendamt will mir das aufenthaltsbestimmungsrecht weg nehmen was kann ich vor dem gericht tun?
9 Antworten
@ darinda
So kann man deine Frage leider nicht beantworten. Wie alt bist du denn und hast du Eltern die dich untertützen?
Normalerweise weis ein Mensch, wie er sich vor Gericht verhalten muss, das gilt auch für das Familiengericht.
Du solltest einen Anwalt haben, der dich genau aufklärt, wie du dich am besten vor Gericht verhältst und auch, was du am besten nicht anziehen sollst.
Also wenn dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden soll, dann muss da vorher schon einiges passiert sein.
Auf jeden Fall sollte man ruhig bleiben und nicht aufbrausen, auch wenn Vorwürfe erhoben werden, die einem nicht gefallen.
Man sollte nicht mit Beleidigungen umsich werfen, das kommt gar nicht gut an und je ruhiger man selber ist, desto besser kommt es beim Vorsitzenden oder der Vorsitzenden an.
Nicht seinem Verteidiger oder der gegnerischen Seite ins Wort fallen und noch mehr Sachen, über die dich dein Anwalt beraten kann.
Das Jugendamt kommt ja nicht einfach so auf die Idee, dir irgendwelche Rechte zu entziehen - ohne die Situation zu kennen, wird man dir wohl kaum etwas raten können.
Verhalte dich authentisch, einfach so wie du bist. Wenn das dem Familiengericht nicht ausreicht und man das Gefühl hat, es ist besser, wenn jemand anderes das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann solltest du an dein Kind denken und das beste für es wollen.
also ich war lange drogenabhängig und wurde im krankenhaus nach der entbindung verhaftet mein sohn war deshalb die ganze zeit bei meiner mutter womit das jugenadamt auch einverstanden war ich ging dann vin der haft aus in die therapie und mein sohn kam auch dorthin. am 21.3 16 habe ich die therapie regulär beendet und bin nun die ganze zeit über clean ich ging erst mal zu meine eltern bis ich eine neue wohnung fand das jugendamt aber war der meinung das es noch zu früh sei um mit mein sohn zusammen zu wohnen auf grund dessen wurde mein sohn bei meinen eltern zu obhut genommen ich gebe regelmäßig urinproben ab und bin clean. Aber da JA stellt meine Erziehungsfähigkeit in frage doch im anderen satzt sagen sie ich wäre eine gute Mutter . Ich darf nicht alleine mit meinem Sohn sein die besuche dürfen nur in Anwesenheit meiner Eltern statt finden. Doch da sich nun die zuständigkeit des JA sich geändert hat, durch mein wohnort wechsel haben sie bedenken das meine Mutter sich nicht an die Auflagen hält.Deshalb wollen sie mir das aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen. Doch der verfahrensbeistand hat schon gesagt das sie zustimmt das mein Sohn weiter bei meiner Mutter bleiben darf .
nein das jugendamt hat nix da gegen das ich bei meine eltern wohne
aber ich wollte eine eigene wohnung haben und auf eigenen beinen stehen
bei mein elter daheim hat das JA kein problem denn da ist ja immer einer dabei
nur man hat bedenken das meine eltern meinen sohn zu mir bringen und bei mir lassen
ich will hier nicht auf opfer machen aber ich habe mir unheimlich viel mühe gegeben. Als ich erfuhr das ich schwanger bin habe ich sofort mit allem aufgehört und bin von da an komplett clean das will das JA aber nicht sehen
ich habe auch eine gute anwältin und ein gutachten auf erziehungsfähigkeit ist gestellt
die frau vom verfahrensbeistand meinte das das wohl bis zu nem halben jahr dauern kann
Das ist schon sehr seltsam.
Normalerweise bekommen drogensüchtige Frauen, die nicht clean sind, ihre Kinder nicht entzogen, wenn sie sich ordentlich kümmern.
Wenn eine Schwangere direkt mit den Drogen aufhört und dies durch Tests nachweisen kann, dann kann ihr das Jugendamt gar nichts.
Entweder du erzählst hier etwas nicht, oder das Jugendamt reagiert hier völlig über.
also habe alles erzählt
mehr kann ich nicht machen
meine anwältin und die frau vom verfahrensbeistand sind auch der meinung das das JA völlig überreagiert
ich habe alles was man machen kann gemacht
Wie Du Dich vor dem Gericht verhältst ist völlig Wumpe.
Du hättest Dich vorher besser gegenüber Deinen Kindern verhalten sollen.
Das ABR wird nur bei Mißhandlung, Mißbrauch oder schwerer Vernachlässigung entzogen.
du irrst dich
es geht nicht um mißhandlung oder vernachlässigung
es geht darum das man meine erziehungsfähigkeit in frage stellt weil mein sohn bei mein eltern gewohnt hat und nicht bei mir
Ohne die Hintergründe zu wissen, kann man nicht antworten. Es müssen hierfür ja Gründe vorliegen.
Dann würde ich doch mal auf einem Gutachten bzgl. der Erziehungsfähigkeit bestehen.
Verrätst Du da nicht alles?
Ich finde es schon sehr ungewöhnlich, dass das Jugendamt sogar dagegen ist, dass Du bei Deinen Eltern wohnst.