Wann liegt Verfahrensbetrug vor?
Hallo liebe Foraner und Fachleute,
ich habe da eine Frage mit der Bitte um sachdienliche Antworten.
Ausgangssituation:
Vor einem Familiengericht (FA) streiten die Eltern kleiner Kinder um das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR). Ein Elternteil (ET) möchte aus der Wohnung des anderen Elternteils ausziehn und die kleinen Kinder mitnehmen. Um dies zu erreichen bringt der auszugswilliger Elternteil das Jugendamt (JA) auf seine Seite und der Rest läuft wie geschmiert. Das JA bringt mehrere Lügen und Behauptungen vor FA um das ABR dem auszugswilligen ET zu übertragen helfen. Es wird u.a. Behauptet, dass der andere Elternteil nicht Beratungswillig ist, obwohl keine Beratungstermine angeboten werden, das der Auszugswilliger ET eine Wohnung hat, was nicht stimmt, es verharmlost Straftaten des auszugwilligen ET, JA behauptet, dass die Übergabe der Kinder sich schwierig gestaltet, obwohl an den genannten Tagen keine Kinderübergabe stattfindet...
Frage 1: Liegt hier bereits der Tatbestand des Verfahrensbetruges vor ?. Das Gericht stütz das Urteil, den Entzug des gemeinsamen ABRs, auf die genannten Behauptungen ab.
Frage 2: JA liefert angebliche Beweise nach der mündlichen Verahandlung, nachweislich falsche Behauptungen, dem Gericht und nimmt an der Entscheidungsfindung gewichtig Teil. Ist das Nachreichen angeblicher Beweise nach der mündlichen Verhandlung erlaubt ?.
Frage 3: Kann aus dem Genannten eine Straftat und damit eine Anzeige gegen den JA-Mitarbeiter erstattet werden ?.
Vielen Dank im voraus für Euere Antworten.
2 Antworten
Hier gibts nur eine grundlegend richtige Antwort: WERDET EUCH EINIG, ZU LIEBE EURER KINDER !
Das muss möglich sein, wenn man andererseits auch zusammen in die Kiste gehen konnte.
Natürlich kannst du diese Fragen auch alle einem Anwalt stellen und mit eurem Krieg weitermachen. Es gibt Eltern die soetwas schon soweit getrieben haben, dass sich aufgrund der psychischen Belastung der Kinder eine Kindeswohlgefährdung entwickelt hat und die Kinder in Obhut genommen wurden. Frag dich gut, ob du das erreichen möchtest.
1. nein. im familienrecht wird gelogen und betrogen das sich die balken biegen. keiner bringt das jugendamt auf seine seite. wenn also ein et als beratungsresistent beschrieben wird, dann hat das jugendamt sich daraus bereits selbst ein bild gemacht.
2. ein jugendamt bringt gründe und beweise vor, die es schlüssig nachweisen kann. deine behauptung das seien falsche beweise, ist schon eine gewagte these und zeigt die beratungsresistenz - hast du mal darüber nachgedacht was dir erklärt wird?
3. es ist keine straftat erkennbar, da du nichts vorträgst, was ein sb nicht gegenteilig beweisen kann. denk doch mal darüber nach was vor gericht gesagt wurde. wo ist dein anwalt? warum unterstützt er dich nicht, wenn alles so klar ist?
normalerweise erhält der das abr, der die wohnung behält, das soziale umfeld und ganz wichtig der auch eine betreuungssituation schaffen kann die völlig in ordnung ist. der kein problem damit hat, dass der andere et umfangreich umgang wahrnehmen kann. irgendwie hast du alles gegen den baum gefahren, was gegen den baum fahrbar ist.