Anhörung bei Familiengericht umgangsrecht?
Die mutter verbietet den kontakt des 1 jährigen Kindes den Vater. Das Jugendamt erreicht die Mutter nicht , findet zuerst eine Anhörung beider Parteien statt oder geht es direkt ins Gericht? Und was wenn die mutter sich weigert zur Anhörung zu kommen ?
2 Antworten
Es findet eine Anhörung statt mit dem Jugendamt und jemand vom Familiengericht und dem Vater und der Mutter bzw. den Sorgeberechtigten des Kindes.
Daraus erfolgt dann ein Bescheid übers Umgangsrecht.
Die Teilnahme ist verpflichtend. Erscheint die Mutter nicht, muss sie ein Bußgeld zahlen.
die anhörung findet beim gericht statt, wenn du klage einreichst
oder geht es direkt ins Gericht?
Das liegt an Dir.
Jugendämter sind zahnlose Papiertiger. Gegen Mütter, die verweigern, richten sie nichts aus. Du verlierst dabei nur Zeit.
Klage das Umgangsrecht beim Familiengericht ein.
Das Gericht wird sowieso das Jugendamt einschalten. Dann aber läuft bereits ein Verfahren bei Gericht.
Ich hab das jugendamt schon eingeschaltet sie schreiben Briefe und rufen an aber sie ignoriert alles . Wird bei einem anhörung Termin mit Geldstrafe gedroht wenn die mutter nicht erscheint?
Mir ist nicht bekannt, dass das Jugendamt überhaupt Strafen verhängen kann.
Meiner Meinung nach kann das nur das Gericht.
Ich meine das Gericht eine aussergerichlte umgangsregelung oder wie das heisst
Ohne Einverständnis mit der Mutter gibt es keine außergerichtliche Umgangsregelung.
sie ist nicht verpflichtet mit dem jugendamt kontakt zu haben
Ok aber sie ist verpflichtet zur anhörung zu kommen bevor es ins familiengericht geht ?
nein es gibt keine anhörungen beim jugendamt. es gibt angebote zur mediation die sie wahrnehmen kann oder wenn sie nicht will eben nicht.
Ok wenn sie bei der anhörung nicht erscheint geht das alles direkt ins Gericht ohne anhörung ? Mutter und Vater sind noch verheiratet muss der ehemann die Strafe bezahlen wenn die Mutter kein Geld hat ?