JA bekommt das Aufenthaltsbestimmungsrecht
Wenn das Familiengericht ein Teilsorgerecht und zwar das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Jugendamt übergibt, sind die Kinder dann direkt nach dem Gerichtsurteil in Obhut oder erst wenn die Mutter ihr Kind weiterhin nicht in den Kindergarten schickt kommt das Jugendamt mit der Polizei und holt die Kinder für ne Zeit raus? Oder kann das Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben und die Kinder leben dennoch bei den Eltern und nur im Notfall nimmt es die Kinder raus? Wer kennt sich diesbezüglich aus?
5 Antworten
das entscheidet das jugendamt dann nach bedarf. das jugendamt kann die kinder damit sofort woanders unterbringen wenn es für die kinder notwendig wird.
sollten die eltern das vernünftig hinbekommen wird das jugendamt da nur beobachten wie es sich entwickelt.
Nein, nicht unbedingt.
Wenn die Kinder akut gefährdet sind, dann holt das Jugendamt die Kinder bereits vor der Verhandlung.
Hier kommt es wahrscheinlich noch sehr darauf an, was die Eltern so von sich geben und tatsächlich auch tun.
wenn das abr gezogen wird und aufs JA übergeht, dann nehmen die das kind direkt in obhut. nur weil kind nicht in die kita geht, wird einem nicht das abr entzogen. es sei denn das kind wird nicht gefördert und soll in die förderung in der kita. wird es dort nicht vernünftig hingebracht gibts wirklich ärger.
sie ist sprachentwicklungsverzögert daher ist die kita ein muss
Kann man so pauschal nicht beantworten- je nachdem welches Problem vorliegt kann durchaus direkt eine Inobhutnahme erfolgen- wenn es wie angedeutet im Schwerpunkt um den Besuch der Kita geht, muss es aber nicht zwangsläufig so sein. Auf jeden Fall sollte die Mutter mit dem Jugendamt kooperieren, dann gibt es überhaupt gar keinen Grund für einen Teilentzug des Sorgerechts.
Daß ein Kind nicht regelmäßig in den Kindergarten geht, ist mit Sicherheit nicht der einzige Grund für den Teilentzug des Sorgerechtes. Da sind noch ganz andere Gründe vorhanden.
Wenn du eine vernünftige Antwort haben willst, solltest du mehr an Infos geben.
Bei Entzug des ABR gehen die Kinder normalerweise in Obhut des Jugendamtes und werden bei Pflegeeltern untergebracht oder in einer Einrichtung.
Sind sofort weg, weil hier massive Probleme vorliegen müssen. Verwahrlosung und Co. Und das beschränkt sich nicht auf den Kindergarten.
Solange das JA nur beobachten will ob die Eltern was auch immer hinbekommen, wird kein Gerichtsbeschluss mit Entzug des Aufenthaltbestimmungsrechts gebraucht. Wenn der ergeht handelt das JA und bringt die Kinder in Sicherheit. Da wird nix mehr beobachtet!