Aufenthaltsbestimmungsrecht Stellungnahme Jugendamt

5 Antworten

Herzlichen Glückwunsch!

Zunächst: ich habe mit dem Jugendamt negative Erfahrungen machen müssen. Ich bin zum Einen dort hin und habe um Hilfe gebeten und zum Anderen haben die im Gerichtsverfahren bzgl. des ABR meinem Noch-Mann den Kleinen vorerst zugesprochen.

Verhaltensweise: ruhig bleiben, lasse Dich in keinster Weise provozieren und lege denen ganz klar aus, dass Du Dich zu 100 % um das Kind kümmern kannst.

Ich wünsche Dir alles Gute und drücke Dir ganz fest die Daumen.

P.S.: Mein Gerichtstermin zur endgültigen Entscheidung steht in den nächsten Wochen an und ich werde positiv da heraus gehen.

Muellera 
Beitragsersteller
 28.01.2009, 22:23

Hallo Claudia,

ich drücke Dir trotzdem die Daumen, das alles gut geht. Reni

Ich denke mal, das sind Routinebefragungen, die werden schauen, ob du dein Kind gut versorgst und wie ihr miteinander zurecht kommt, was der Kleine von dem Ganzen hält, ob du dem Papa das Unterhaltsrecht gewährst etc. Sehe da eigentlich keine großen Schwierigkeiten. Du könntest rein vorsorglich bspw. Schulzeugnisse mitnehmen, dann können sie nachvollziehen, wie dein Sohn sich in den letzten 2 Jahren entwickelt hat. Falls du Arztberichte von Routineuntersuchungen (gibts doch bei Kindern, oder?) hast, nimm die auch mit. Solange gewährleistet ist, dass der Kleine sich bei dir anständig entwickelt und mit der Situation zurecht kommt, mach dir keine Sorgen!

Muellera 
Beitragsersteller
 28.01.2009, 22:21

Was soll ich dem Papa für ein Unterhaltsrecht gewähren? Oder ist das Umgangsrecht gemeint? Wie weit reicht eigentlich das Umgangsrecht? Was muss ich ihm zugestehen? Reni

Kaelush  28.01.2009, 22:33
@Muellera

Uuups, sorry! Natürlich meinte ich das Umgangsrecht! Es kommt ganz darauf an. Wenn er 800 km weit weg wohnt, wird wohl nicht jedes Wochenende drin sein, wenn er um die Ecke wohnt, wird er den Kleinen wohl auch mal in der Woche sehen wollen. Ein Mal pro Woche und alle 2 Wochen übernachten sollten drin sein. Am einfachsten ist es, wenn ihr euch da einigen könnt - aber nach Scheidungen ist das ja bekanntermaßen eher selten..

Die Fragen vom Jugendamt ist im endeffekt sowieso Sekundär. Denn Das Jugendamt stellt sich automatisch auf die Seite der Mutter. Habe die erfahrung selber schon gemacht. Das Gutachten vom Jugendamt wird nur Proforma geschrieben damit es so aussieht dass sie was gemacht haben. Aber die entscheidung steht schon fest. Wir leben in einer Welt wo die KM machen kann was es will, ohne dass das Jugendamt was macht.

Na das Amt wird wissen wollen, wie gut du für deinen Sohn sorgen kannst und warum er es bei dir besser hat, als bei deiner Ex

Muellera 
Beitragsersteller
 28.01.2009, 22:12

Hattes Du damit schon Erfahrungen? Ich war noch nie beim Jugendamt und man hört, dass man nie zuviel sagen sollte. Reni

Larchik  28.01.2009, 22:21
@Muellera

Streitet ihr um das Sorgerecht oder ist die Entscheidung einvernehmlich? Ich glaub, du solltest einfach nicht übertreiben mit der Eigenwerbung und ehrlich bleiben. Auch wenn deine Ex dir den Sohn wegnehmen will, hört sich der Beamte alle Argumente in Ruhe an. Und mit 8 kann das Kind seine Meinung wohl auch einbringen. Erfahrung hatte ich indirekt, meine Eltern sind geschieden. Da war ich 5. Wenn die Parteien sich einig sind, geht die Sache schnell über die Bühne. Viel Glück trotzdem

Muellera 
Beitragsersteller
 28.01.2009, 22:30
@Larchik

Er möchte das Wechselmodell und zwar eine Woche bei ihm und eine Woche bei mir, aber das möchte ich nicht, da mein Sohn sonst zu sehr hin und her gerissen wird. Ich möchte im Alltag allein entscheiden können. Einvernehmliche Dinge gibt es bei ihm und mir schon lange nicht mehr. Reni

Larchik  28.01.2009, 22:40
@Muellera

Na ja, wenn der Kleine euch beide lieb hat, wird es sowieso schwer fallen. Da musst du umso mehr deine Zuneigung zeigen, ohne bestechen zu wollen)) Wieviel Zeit wirst du deinem Sohn widmen können, wieviel Platz hast du zuhause, eigenes Zimmer für ihm, Schule in der Nähe, dein Lebensstil etc. Auf solche Fragen kannst du dich einstellen. Un dein Ex, natürlich. Erschrecke nicht, wenn der Beamte wissen will, ob du Drogen konsumierst oder ob du deinen Sohn mit Schlägen bestrafst. Das meint er nicht böse, das muss nun mal gefragt werden. Und ich denke, dass die Entscheidung euch nicht sofort mitgeteilt wird

Muellera 
Beitragsersteller
 28.01.2009, 22:49
@Larchik

Also mein Sohn hat sein eigenes Zimmer und die Schule ist nicht weit weg (3km). Ich bin voll berufstätig und nach der Schule geht er in den Hort und von dort hole ich ihn ab. An den Wocheneden sind wir viel unterwegs. Mein Ex ist trockener Alkoholiker. Er hatte im letztem Jahr eine Therapie und ich hoffe für ihn, das er trocken bleibt. Sollte ich das im Gespräch mit anbringen, oder lieber lassen, denn ich möchte auch nicht unfair sein. Reni

Larchik  28.01.2009, 22:56
@Muellera

Ich würde seine Antwort auf die Alkoholfrage abwarten und dann ev. einen Kommentar abgeben. Selber petzen ist nicht schön und macht den Eindruck, als hättest du es nötig, deinen Ex schlecht zu machen. Wenn keine Alkoholfrage gestellt wird, kannst ja als dein Vorteil mal einbringen, dass DU noch NIE ein Problem mit Suchmitteln hattest und voll verantwortungsbewusst bist. Deine langen Arbeitszeiten kannst du ja auch als ein Vorteil darbieten: "Ich habe sicheres Einkommen" und "als vollzeitbeschäftigte habe ich ausreichend Geld, um meinem Sohn viel zu bieten"

Muellera 
Beitragsersteller
 28.01.2009, 23:06
@Larchik

Seit der Trennung stehe ich auch finanziell allein da, denn er zahlt keinen Unterhalt für meinen bzw. ja unseren Sohn. Er fragt auch nicht, ob irgendetwas benötigt wird. Vor kurzem wollte mein Ex auch noch verschiedene Einrichtungsgegenstände (Waschmaschine, Trockner, Couch...). Ich habe das verweigert. Zum anderen arbeitet er auch nur Teilzeit und hätte damit auch viel mehr Zeit für den Sohn als ich. Reni

Larchik  28.01.2009, 23:16
@Muellera

Viel Zeit ist nicht gleich bessere Zeitverbringung. Wenn ihr nicht verheiratet wart, ist es kompliziert mit dem Teilen von gemeinsamen Sachen wie z.b. Waschmaschine. Aber du hast mit deiner Verweigerung recht, denn jetzt wohnt ja dein Sohn bei dir. Und tatsächlich geklärt kann es nur mithilfe eines Richters werden. Du wirst ja sowieso später Unterhalt von deinem Ex beantragen müssen, ich bin mir fast sicher, dass das Zivilgericht und nicht das Jugendamt klärt. Aber ich kann mich auch täuschen. Für die Zukunft - auf jeden Fall - nur Mut! Mut wie MUTTER)) Mammis sind doch wichtiger)

Muellera 
Beitragsersteller
 28.01.2009, 23:28
@Larchik

Ich hoffe Du hast da Recht, aber in unserem Staat ist ja alles möglich. Für meinen Sohn möchte ich nur das Beste und ich möchte auch noch etwas erleben und ich bin nicht nur Mama. Vielen Dank für Deine Anworten. Gruß Reni

Hallo , ich selber war vor 2 Tagen da, also sie stellen keine Fragen.Du mußt erzählen warum du besser für dein Kind sorgen Kannst. ( Zeit, Geld,das Umfeld.................