wie umgehe ich die Maklervertragssperre?

7 Antworten

In der Regel sind es 6 Monate. Wenn der Verkäufer in dieser Zeit einen anderen Käufer findet, dann ist die Immobilie weg.  

Das ist ja dreist und hinterlistig. Die Dienstleistung (hier Werbung, Expose, Beratung etc.) nimmt man in Anspruch, bezahlen will man sie aber nicht. Sollte ihr Arbeitgeber auch mal so machen, wäre das OK? Gottseidank hat hier der Gesetzgeber entsprechende Gesetze im Portfolio um das Umgehen des Maklers nahezu auszuschliessen.

Ich weiß, die meisten Käufer sind immobilientechnisch Laien und können daher garnicht nachvollziehen, dass ein Makler auch ähnlich einer Versicherung ist, nämlich dann, wenn die Immobilie einen eigentlich offensichtlichen Mangel besitzt, welcher vom Makler hätte erkannt werden müssen. Ein Makler hilft im übrigen auch, aufkommende Unklarheiten vertraglich zu beseitigen. Wenn immer alles so easy und klar ist und es eh jeder "Depp" (übertrieben formuliert) weiß, warum haben dann hier so viele Fragen zum Thema "Kauf Immobilie"? Der Makler hat insofern, auch wenn er viel Geld kostet, durchaus seine Berechtigung. Die Frage ist doch auch, warum hat der Verkäufer einen Makler beauftragt, er hatte sicher seine guten Gründe dafür. Es bleibt ihnen doch frei den Preis zu verhandeln, aber hintergehen geht garnicht.

Ach und der Gedanke mit dem Kauf über die Familie (Dritte), schauen sie sich mal die AGB des Maklers an, dort steht sicher ein Passus dazu.

Hallo,

1. Es gibt keine Verkauf Sperre.

2. Warte 3 Jahre dann kannst du es kaufen ohne Provision Anspruch :)

Wen das so einfach wehre würde ich nie eine Provision bekommen.

Viel Glück

Ich habe letztes Jahr eine Wohnung gekauft und hätte mir den Makler auch gerne gespart, im Regelfall kannst du das aber vergessen. Viele Makler sind zwar fachlich unfähig, bei der Vertragsgestaltung passen die aber auf. Die meisten Verträge laufen über 6 Monate und können währenddessen überhaupt nicht gekündigt werden. Insofern bleiben im Regelfall nur 2 Optionen. 1. Es gibt keine weiteren Interessenten für die Immobilie- man handelt den Kaufpreis mindestens um die Maklergebühr herunter. 2. man bezahlt die Maklergebühr, da die Immobilie sonst ein anderer kauft. 

Es gibt keine Vertragssperre nach Ablauf eines Makler Alleinauftrages. Ist dir das Angebot vom Makler jedoch wärend der Laufzeit des Auftrages nachgewiesen worden, gilt die Provisionspflicht auch nach Ablauf weiter. Und zwar für einen deutlich längeren Zeitraum.

Ich möchte dich und die weiteren Kommentierer jedoch bitten, die Tätigkeit der Makler nicht ungerecht zu verunglimpfen. Natürlich gibt es Unterschiede in der Leistung, aber gleich zu diskutieren, wie man die vielleicht verdiente Provision rechtswidrig umgehen kann, halte ich für grenzwertig.

Sprech mit dem Makler, auch du bist sein Kunde und Auftraggeber (§652 BGB). Er wird eine Lösung finden.

Viele Erfolg