Wie überzeugen wir unseren Vermieter von einem Hund?

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Ihr könnt einen Antrag stellen, sollte der Vermieter dennoch eine Begründung finden keinen Hund ins Haus zu holen.

Ist das leider so. Es gibt viele Gründe wieso weshalb warum der Eigentümer dies verbietet.

Erstmal würde ich Nachbarn informieren ob sie etwas dagegen hätten, evtl.sogar schriftlich geben lassen. Sind alle Nachbarn einverstanden.

Würde ich ein schreiben aufsetzen.

""""Hallo Herr sowieso ...

Mein Partner (Namen angeben) und ich würden uns gerne den Traum vom eigenen Hund erfüllen (Größe +Rasse angeben).

Uns ins durchaus bekannt das im Mietvertrag die Haltung von Tieren untersagt ist.

Dennoch versuchen wir unser Glück und wir hoffen auf positive Rückantwort. Wir haben Nachbarn gefragt ob sie damit einverstanden wären, alle haben nichts dagegen, schließlich nutzen wir alle ja das Treppenhaus.

Wir würden selbstverständlich für Schmutz oder Schäden die der Hund natürlich nicht verursachen wird , aufkommen :-)

Er würde dadurch wir im Schichtdienst arbeiten kaum alleine sein. Auch wird der Hund mich mit zur Arbeit begleiten können.
Bei evtl. Rückfragen stehen wir ihnen persönlich oder unter der Telefonnummer 1234567890 zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen Frau sowieso und Herr sowieso :-) """"

So in etwa habe ich damals den Antrag geschrieben. Bei mir stand im Mietvertrag  "zwecks Tierhaltung , wir bitten um Rücksprache" zusätzlich legst du noch die Liste der Nachbarn die , die ebenso mit der Haltung einverstanden sind.

Meinen Antrag habe ich in etwa so verfasst. Wenige Tage später gab es einen Rückruf vom Vermieter und dann ein schreiben von meinem Vermieter, wo er mir die Hundeanschaffung erlaubt.

Ich brauchte diese Erlaubnis auch schriftlich für meinen Züchter, der sonst bei wohnungshaltung keinen welpen abgibt, ohne die Erlaubnis zur Hundeanschaffung.

Wichtig ist auch sollte die Verwaltung euch die Haltung erlauben. Denkt bitte auch an die Nachbarschaft , der Hund kommt in den fellwechsel zur Herbstzeit sind die Pfoten dreckig,der Hund schüttelt sich mal im Hausflur, das hinterlässt vielleicht Dreck an den Wänden. All das hinterlässt Spuren im Hausflur. Obwohl mich keiner drum gebeten hat fege ich 1-2 die Woche den Hausflur.
Mache den Dreck den mein Hund unbewusst verursacht Weg. So vermeidest du das Nachbarn sich dochmal aufregen und du zeigst Ihnen,  das die das gemeinsame Wohlbefinden der Hausgemeinschaft wichtig ist.

Gutes Gelingen :-)

Es ist richtig, dass Haustiere nicht mehr generell verboten werden dürfen. Nichtsdestotrotz benötigst du die Zustimmung des Vermieters, die er nur begründet verweigern kann. Allerdings wird ein gewiefter Vermieter eine Begründung finden. Natürlich kannst du auf Zustimmung klagen, was dem Mietverhältnis sicherlich nicht gerade zuträgllich ist. Es bleibt dir nichts anderes übrig, als sich mit dem Vermieter an einen Tisch zu setzen und ein vernüftiges Gespräch zu führen in dem ihr ihm die Hunderasse vorstellt und auch erklärt, dass ihr bereit seid für sämtliche durch Fiffi entstandenen Schäden einzustehen usw.

Das Zitat unten habe ich auf der Seite

http://www.mietrecht.org/tierhaltung/hunde-in-mietwohnung/

gefunden. Wenn Ihr den Vermieter mit einer Unterschriftenliste aller Mitmieter konfrontieren könntet , dass sie nichts gegen eine Hundehaltung einzuwenden haben, wären m. E. die Chance größer eine Zustimmung zu bekommen.

In diesem Sinne lässt sich auch das Urteil des BGH v. 20.3.2013 (VIII ZR 168/12) verstehen. Unabhängig davon, ob die Hundehaltung im Mietvertrag erlaubt oder verboten ist, müssen im Einzelfall die konkret betroffenen Belange und Interessen von Vermieter und Mieter, sowie der anderen Hausbewohner und Nachbarn umfassend gegeneinander abgewogen werden. Nur wenn die Interessenabwägung zu Gunsten des Mieters ausschlägt, ist die Hundehaltung nicht zu beanstanden (siehe dazu unten Einzelfälle in der Rechtsprechung).

Wie du schon sagtest darf es generell nicht verboten werden, es sei den der Vermieter findet eine Begründung. Wenn ein Vermieter keine Hunde in seinen Wohnungen haben möchte, dann hat er sich für solche Fälle Garantiert schon Begründungen zurechtgelegt. 

Die können dann von "Hunde machen Schaden" bis hin zu "Mehr Dreck" gehen. Auch wenn ihr den Hund momentan noch nicht habt, ist es sehr gut möglich das in der Wohnung, durch den Hund, etwas in Mitleidenschaft gezogen wird wie z.B der Bodenbelag, die Wände usw....

wenn der Vermieter mit einer solchen Begründung kommt, wird es für euch schwer. Habt ihr z.B Parkett in der Wohnung? Dann bräuchte er nur sagen, er hat Angst das, das Parket zerkratzt und so könnte er die Wohnung ja nicht weiter vermieten.

Habt ihr vielleicht einen Garten hinten an der Wohnung oder allgemein ein Stück Grün? Wird das vielleicht noch von mehreren Personen gleichzeitig genutzt? Dann könnte er sagen, er will nicht das ein Hund auf den Rasen pinkelt oder ihn sogar umgräbt usw....

Wenn er von vornherein keine Hunde will und wenn dann noch dazu kommt das er mit euch kein gutes Verhältnis hat - dann findet er definitiv eine Begründung ... :-(

Leider haben wir keine bis keine besonders gute Beziehung zu unserem Vermieter, der ein recht unsympathischer Kerl ist.

Und aus diesem Grund würde ich mir lieber eine Wohnung suchen wo Hundehaltung erlaubt ist.

Ich schließe mich der Antwort von TrudiMeier und den Kommentaren an.

MfG

johnnymcmuff