Dobermann in Mietwohnung?
Hallo zusammen,
ich wollte mir eigentlich einen Dobermann in den nächsten Monaten zu legen, allerdings hat mein Vermieter mir heute einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Ich habe natürlich wie es sich gehört vorher um Erlaubnis gebeten den Hund in der Wohnung halten zu dürfen und der einzige Ablehnungsgrund der im Schreiben steht ist dieser:
-Die Wohnung sei für eine artgerechte Haltung dieses großen Hundes nicht gegeben
Zur Info ich lebe in einer 62qm Wohnung mit Terrasse und mir ist es neu, dass die Größe der Wohnung entscheidend ist für eine Haltung. Natürlich sollte man einen Dobermann nicht in einer 40qm Wohnung halten aber es kommt auf die richtige Auslastung im Alltag an und nicht auf die Wohnungsgröße. Der Hund wäre nicht alleine zuhause, weil er mit mir auf die Arbeit kommt und die Auslastung wäre ebenfalls sichergestellt.
Meine Frage reicht das Argument vom Vermieter aus für eine Ablehnung ? Oder soll ich den Vermieter nochmal höflich anschreiben und ihm alles versichern und er seine Entscheidung nochmal überdenken soll oder gegebenenfalls mit einem Anwalt darüber sprechen ?
In dem Mehrfamilienhaus bei mir gibt es im übrigen auch einen Hund (Bulldogge) diese scheint erlaubt zu sein bei der Nachbarin.
7 Antworten
Ich würde den Vermieter noch mal anschreiben und fragen, ob es sich hier um ein Missverständnis handelt und deine beabsichtigte Haltung darlegen. Laien denken oft, dass die Größe des Hundes mit der Größe der Wohnung zusammenhängen muss. Also große Hunde in Häusern und kleine in kleinen Wohnungen. Das ist aber je nach Art der Haltung nicht immer sinnvoll.
Ich denke auch ich werde den Vermieter nochmal anschreiben und das ganze ausführlicher darlegen, weil der Hund wird nicht alleine in der Wohnung sein und nicht ohne Leine oder meine Begleitung im Hausflur rumlaufen.
Einen Dobermann in einer Wohnung zu halten, ist für Sie und den Hund eine Qual.
Diese Hundeart ist sehr agil und braucht auch entsprechend Bewegungsraum.
Ihre Wohnungsgröße ist mit 62 m² völlig ausreichend um von einem Dobermann in kürzester während Ihrer Abwesenheit "zerlegt" zu werden.
Mindestgrößen sind lediglich für Zwinger bekannt.
Tiere mit einer Widerristhöhe von über 65 cm, die bei einem Dobermannrüden immer erreicht werden, benötigen einen Zwinger von mindestens 10 m². Damit gilt der Hundezwinger als XXL. Er wird für sehr große Hunderassen geeignet. Das heißt, die Maße des Zwingers Format mit beispielsweise eine Länge und Breite von 2×5 m sein. Aber auch 4×3 m oder auch 4×4 m entsprechend den Anforderungen.
Unsere Hunde haben hier in der Stadt 1.400 m² mit einer 2 m hohen Mauer befriedeten Auslauf mit Büschen und altem Baumbestand und können sich zudem täglich auf den Feldern vor der Stadt kontrolliert austoben.
Das sind reinrassige Wachhunde und keine "Schoßhündchen"!
Schaffen Sie sich einen Plüschhund an, das ist für alle Beteiligten einfacher!
Ich Schreibe Ihnen das aus mehr als 30 Jahren Erfahrung mit dieser Hunderasse, die zudem noch alle recht unterschiedlich, trotz gleicher Rassemerkmale, veranlagt waren.
Ihr Vermieter ist in seiner Entscheidung sehr gut zu verstehen.
Wenn der Vermieter das sagt, ist das so. Es ist sein Eigentum und dein zeitweiliger Besitz. Wenn er nein sagt, heißt das auch nein.
https://www.mietrecht.com/hundehaltung-mietwohnung/
Außerdem kanns dir egal sein, ob die im Mehrfamilienhaus das dürfen. Die haben ein anderen Vermieter
Dann frag bei ihr nach.
Die Größe der Wohnung ist einem Hund tatsächlich weitgehend egal, denn dort schläft und frisst er hauptsächlich nur.
Das größere Problem beim Dobermann wäre der Punkt, dass er ein Wachhund ist und damit selbst kleinste Geräusche und Veränderungen um das Haus/die Wohnung herum bemerkt und meldet.
Das kann man kontrollieren, aber nicht einfach abschalten.
Grundsätzlich hast du Recht aber die Erziehung wäre bei mir vollkommen sichergestellt und ich finde das Argument vom Vermieter mehr als dürftig.
Sie können einem Dobermann nicht sein natürliches instinktives Wach- und Meldeverhalten aberziehen!
Das soll er auch nicht verlernen @schelm1 sondern es geht um eine ordentlichen Erziehung. Ich habe Dobermänner selbst schon erlebt und ich finde wenn die gut erzogen sind gibt es auch keine großartigen Probleme. Das heißt nicht das man Instinkte abgewöhnt sondern es geht um stundenlanges jaulen oder bellen in der Wohnung. Wie bereits oben schon geschrieben wird der Hund nicht alleine in der Wohnung sein.
Das Wachen bleibt noch bei der besten Erziehung und das würde ich auch nicht versuchen „weg zu erziehen“. Das ist nicht fair ggü. dem Tier.
Stundenlang jaulen die nicht, aber sie melden eben und das oft und gerne.
Wie gesagt: Die Wohnungsgröße ist dem Hund egal, solange sein Schlafplatz und Futternapf reinpasst.
Seien Sie versichert, Sie werden sich mit einem Dobermann nichts als Ärger einhandeln, wenn er nicht artgerecht gehalten werden kann, wie dies nach Ihrer Schilderung nun mal der Fall ist!
In dem Mehrfamilienhaus bei mir gibt es im übrigen auch einen Hund (Bulldogge) diese scheint erlaubt zu sein bei der Nachbarin.
Das ist für die Entscheidung des Vermieters, ob er DIR einen Hund erlaubt, völlig irrelevant.
Nein die Nachbarin mit Hund wohnt bei mir im Haus also haben wir den gleichen Vermieter