Hund für 3-4 Tage in der Wohnung halten (Verbot)?
Mein Freund will mir seinen Hund für nächstes Wochenende geben, da er in den Urlaub geht (Donnerstag o. Freitag - Sonntag, Sonntag kommt er wieder)
Allerdings haben unsere Vermieter schlechte Erfahrungen mit Hunden/ Katzen und deshalb die Haltung verboten.
Da wir eh nicht das beste Verhältnis zu dem Vermieter haben, wollte ich vorab fragen, ob es ein Problem darstellen würde, den Hund für ein paar Tage zu behalten?
Er ist 10 Jahre alt und stubenrein, kann problemlos 8 Stunden alleine gelassen werden, bellt kaum und ist wahnsinnig lieb.
6 Antworten
Auch für Pflegehunde benötigt man die Zustimmung des Vermieters. Es ist ein Irrglaube zu denken, auch ein Hund könne eine gewisse Zeit bleiben und zähle als Besuch. Das ist nicht der Fall. Hast du einen Hund ohne seinen Menschen bei dir, ist der Vermieter zu fragen. Der kann das aber nur begründet ablehnen. Ich wüsste auch keinen plausiblen Grund, die Hunde"haltung" für ganze 4 Tage zu untersagen. Wenn du den Fiffi jetzt ohne Zustimmung zu dir holst, findet sich garantiert ein Nachbar, der dich beim Vermieter verpfeift, weil er sich benachteiligt fühlt. Insofern solltest du, schon um Stress zu vermeiden, deinen Vermieter um Zustimmung bitten.
Da wir eh nicht das beste Verhältnis zu dem Vermieter haben, wollte ich vorab fragen, ob es ein Problem darstellen würde, den Hund für ein paar Tage zu behalten?
Ja, da gibt Probleme.
Besuch mit Hund ist ok, aber nicht der Hund zu Besuch oder zur Pflege.
Also was könnte man da machen? Denk mal scharf nach.
Die Urteile irgendwelcher einzelner Gerichte sind völlig unerheblich, weil es Einzelfallentscheidungen sind.
Ich habe in über 7 Jahren viele Urteile gelesen und es sind Urteile kleiner Gerichte die mal so oder anders ausgefallen sind.
Da hatten wir vor einiger Zeit schon einmal solch eine Diskussion und dazu gibt es ein Grundsatzurteil, welches besagt, dass Besuch mit Hunde ok ist aber nicht über Nacht und schon gar nicht über Wochen hinweg, denn genau das gehört nicht zur normalen Wohnungsnutzung!
Das entspricht zwar gar nicht meinem denken, aber vermutlich hat es sich deshalb so festgesetzt, weil ich mich über solch eine dumme Aussage eines Richters so geärgert habe!
https://www.finanztip.de/hundebesuch-trotz-tierhalteverbot/
Das war zwar nicht das welches ich gesucht habe, geht aber auch schon in die verkorkste Richtung.
Mir persönlich unbegreiflich wie ein Richter so urteilen kann, wenn ich die Tochter von jemandem für z.B. 4 Wochen aufnehme weil die Mutter ins KH muß und der Vermieter Kinder nicht mag, stellt sich mir die Frage ob dann die Wohnung auch über die "normale Nutzung" hinweg genutzt wird.
Der Richter kann so urteilen, weil ein Hund vor dem Gesetz eine Sache ist. Auch wenn wir das nicht verstehen können, ist es aber dennoch so. Daher kann man, was ein Gerichtsurteil betrifft, Hund und Kind nicht vergleichen.
Ja und wenn der Richter urteilt das der Hund eine Sache ist, dann kann ich in meiner Wohnung Sachen halten wie ich will, denn die können ja keinen Schaden anrichten!
Ich weiß das man Hund und Kind gesetzlich gesehen nicht vergleiche kann, aber Fakt ist, dass mir trotzdem die Rechtsprechung nicht zusagen muß, oder?
Ich denke aber wenn es hier um eine einmalige 2 tägige übernachtung geht würde ein Richter zu gunsten der Mieter urteilen. Wo kommen wir denn da hin? Schlimm genug was Vermieter sich alles herausnehmen und vorschreiben dürfen. Als Mieter beazahlt man dafür die Wohnung nutzen zu können und zur Normalen nutzung einer Wohnung gehören auch gelegendliche Übernachtungsgäste ob tierisch oder Menschlich. PUNKT. [editiert durch Support. Bitte sachlich bleiben, danke.]
Nun hör aber auf. Alle Vermieter sind böse Vermieter? Wer rennt zum Gericht um die Übernachtung eines Hundes für zwei Nächte einzuklagen? Bis das Gericht sich überhaupt damit beschäftigt, ist der Hundehalter aus einem 4-wöchigen Urlaub wieder zurück.
- Warum sollte jemand wegen eines "Besuchshundes" zum Gericht rennen? Genauer gesagt - wegen eines fremden Hundes? Macht keiner.
- Und wenn es einer macht, dann nicht wegen eines Hund für 2 Tage. Dann darf man daraus getrost eine zukünftige Regelmäßigkeit ableiten, ansonsten wäre eine solche Klage unsinnig.
Es ist müßig darüber zu streiten, ob ein Richter für oder gegen den Mieter entscheiden würde. Soweit sind wir nicht - es ändert nichts daran, dass der Vermieter auch für zwei Tage die Zustimmung geben muss. Und wenn ich beispielsweise einen langjährigen Mieter im Haus habe, der panische Angst vor Hunden hat, dann kommt kein Hund ins Haus.
Ach ja - PUNKT!
Und - wer ein Problem mit Vermietern generell und im Allgemeinen hat, der muss sich Eigentum zulegen.
Unter den Vermieter sind sowieso schon einige der Schlimmsten Verbrecher und Diktatoren des 21. Jahrhunderts
Das gilt für Mieter genauso, wenn nicht sogar schlimmer. Hat man einen Mietmomaden und oder Messie dann wirds richtig teuer. Leben die auch noch von Hartz IV und haben keinen Bock zu arbeiten, dann kann man das viele Geld abschreiben.
Nun aber während Mietnomaden Ausnahmefälle sind, sind Vermieter die schikanieren, Rechtsprechung ignorieren etc. leider an der Tagesordnung. Kann man schlecht vergleichen oder? Ein Mieter der nicht zahlt und die Wohnung vermüllt mit einer Mietgesellschaft wie Vonovia die seit 2012 gültige Rechtsprechung ignoriert.
Nun hör aber auf. Alle Vermieter sind böse Vermieter? Wer rennt zum Gericht um die Übernachtung eines Hundes für zwei Nächte einzuklagen? Bis das Gericht sich überhaupt damit beschäftigt, ist der Hundehalter aus einem 4-wöchigen Urlaub wieder zurück.
Wer ist denn derjenige der meint sowas untersagen zu können? Vermieter sind ja ganz offensichtlich der Meinung weil sie Geld und Grund haben können sie es sich erlauben die Mieter wie Leibeigene statt wie Menschen zu behandeln. Was kommt als nächstes? Der Vermieter darf eine Abtreibung anordnen? Man muss wegen einer Hochzeit um Erlaubnis fragen? Es darf nur 1x die Woche mit Knoblauch oder Zwiebeln gekocht werden?
Warum sollte jemand wegen eines "Besuchshundes" zum Gericht rennen? Genauer gesagt - wegen eines fremden Hundes? Macht keiner.
Und wenn es einer macht, dann nicht wegen eines Hund für 2 Tage. Dann darf man daraus getrost eine zukünftige Regelmäßigkeit ableiten, ansonsten wäre eine solche Klage unsinnig.
Das macht keiner weil die Vermieter am längerem Hebel sitzen und die Vermieter nach lust und Laune umherschupsen können. Natürlich klagt da keiner aber es sollte normalerweise Jeder klagen auch wegen zwei nur zwei Übernachtungen. Und Warum? Damit Vermieter lernen das es ihnen nicht zusteht in das Privatleben der Mieter einzugreifen. Übernachtungsgäste SIND normale Mietnutzung. Egal ob Mensch oder Tier.
es ändert nichts daran, dass der Vermieter auch für zwei Tage die Zustimmung geben muss. Und wenn ich beispielsweise einen langjährigen Mieter im Haus habe, der panische Angst vor Hunden hat, dann kommt kein Hund ins Haus.
Muss man nicht. Ich würde Raten nicht zu Fragen und wenn der Vermieter ärger macht? Anwalt. Anders scheint man [editiert durch Support, bitte sachlich bleiben] ja scheinbar nicht Herr zu werden. Wie ich auch hier ja gerade merke. Und Allergiker und Phobiker sind eine vollkommen andere Geschichte. Aber auch diese können nicht verlangen das alle Mieter des Hauses ihren Alltag danach Richten. Haltungsverbot deswegen? Ja klar weil die Beeinträchtigung dieser Mieter sonst zu groß Währe. Besuchsverbot deswegen? Wohl kaum.
Und - wer ein Problem mit Vermietern generell und im Allgemeinen hat, der muss sich Eigentum zulegen.
Na FDP Wähler? Nicht jeder kann sich Eigentum leisten. Aber so wie du redest scheinen dann Leute die sich das nicht leisten können eben damit Leben zu müssen als Menschen 2. Klasse behandelt zu werden. "Für ein Deutschland in dem man sich gut und gerne leben leisten können muss" So klingst du. Fürchterlich wie Vermieter behandelt werden dürfen. Glaube mir nach Anschlägen in Arbeitsämtern die es ja schon gab werden auch irgendwann Vermieter erleben müssen was passiert wenn man die Mieter einmal zu oft wie Menschen 2. Klasse behandelt.
Na laut des Urteils welches ich meine (das obige war es nicht) hat der Richter natürlich zu Gunsten des Klägers nämlich dem Vermieter entschieden!
Ich halte das absolut nicht für richtig, denn ich bin der Meinung das ich es eine Frechheit finde, dass ein Vermieter mir verbieten darf, einen Hund nur für ein paar Nächte bei mir zu halten.
Wobei ich gottlob solche Probleme nicht habe, ich darf hier Hunde halten wie ich will und auch Besuchshunde und in ein Haus, wo die Tierhaltung verboten ist, ziehe ich eh nicht ein.
Du kannst bzw. solltest nicht alle Vermieter über einen Kamm scheren.
Bei solchen Gesellschaften wie Vonovia da hast Du recht, die sind nur auf Gewinnmaximierung aus und machen wirklich nur das Nötigste.
Ich als privater Vermieter von einem 8 FMH bin da anders.
Natürlich will ich auch verdienen, aber im Gegensatz zu Gesellschaften komme ich meinen Pflichten als Vermieter umgehend nach. Unsere Mieter können uns jederzeit kontaktieren; auch am Wochenende. Sie haben alle Adressen der Handwerker bei Notfällen und sollen uns nur vorher bescheid geben wenn es einen Notfall gibt.
Oh mei weil jemand panische Angst vor Hunden hat, ich hab panische Angst vor Spinnen, wenn ich die nächste in der Wohnung hab, rufe ich meinen Vermieter an und teile ihm mit, dass ich eine Mietminderung beantrage wenn er nicht sofort Abhilfe schafft.
Also Lotta entschuldige bitte, aber weil irgendwer irrationale Ängste hat, darf nun ein anderer Mieter nicht leben wie er/sie will?
Nimm mir das bitte nicht übel, aber das ist nichts als eine fadenscheinige Ausrede von einem Vermieter.
Fakt ist und ich hoffe da sind wir uns einig, dass in D die Vermieter zumeist am längeren Hebel sitzen, dass bei Schimmel, dass bei Mängeln an den Häusern respektive den Wohnungen, dass bei naja eigentlich allem.
...und Fakt ist auch, dass etliche Richter zu Gunsten der Vermieter und nicht der Mieter entscheiden!
Man mag es nun sehen wie man will und eigentlich braucht man sich darüber auch gar nicht streiten, ich weiß nur, ich für meinen Teil ziehe eh in kein Haus ein, wo ich einen tierhassenden Vermieter habe.
Nein das Problem ist nur das es unter Vermietern viel zu viele Schwarze Schafe gibt die im Prinzip nichts anbieten außer der Wohnung an der Obergrenze der zumutbaren Mietpreise ohne Hausmeister, Schimmelbeseitigung etc und dann den Mietern noch alles vorschreiben. Private und Kleine Vermieter sind zumeist ja nicht das Problem aber davon gibt es nicht all zu viele
Hunde zu Besuch darf keiner verbieten.
Solange sie mit ihrem Menschen zu Besuch sind.
Rechtlich gesehen darfst du ohne Probleme eine begrenzte Zeit auf ein Tier aufpassen,
Steht wo geschrieben?
4-Familienhaus.
Sollte ich ihn vorher fragen oder in Kenntnis setzen? Er lebt unter uns und würde es ja so früher oder später mitbekommen...
ich würde ihm Bescheid geben. Nach dem Thema "Hallo Hr. SoundSo, wollte Ihnen nur Bescheid geben dass wir nächste Woche auf den Hund von Bekannten aufpassen - nicht dass sie denken wir haben uns einen angeschafft. Schönes Wochenende ihnen"
wobei, wenn ihr so ein schlechtes Verhältnis habt, würde ich das lassen.
Und wenn der Vermieter im gleichen Haus wohnt, ist der Ärger vorprogrammiert.
Er lebt unter uns und würde es ja so früher oder später mitbekommen...
Wohnst du mit dem Vermieter in einem Zweifamilienhaus?
Du musst ihn theoretisch weder darüber in Kenntnis setzen noch um Erlaubnis Fragen. Wie bei menschlichen Gästen haben auch bei tierische Gästen die meisten Gerichte geurteilt das ein Besuch von bis zu 6 Wochen am Stück hinzunehmen seien. Aber praktisch ist das Problem halt das, da die Vermieter den längeren Hebel haben im Zweifelsfall immer ein Gericht bemüht werden muss. Aber Wohnt der Vermieter mit im Haus? Und Wie Versteht ihr euch mit den Nachbarn? Weil wo kein kläger da kein Richter und wenn jemand Fragt ist der Hund eben "nur ein paar Stunden" da. Das kann erstmal keiner Beweisen das das anders ist und ein Hund zu Besuch ist auf jeden Fall zu genehmigen da der Vermieter nicht verlangen kann das wenn du zum Beispiel Besuch bekommst dieser seinen Hund zuhause lassen muss.
Anbei ein generelles Haustierverbot ist auch bei Hunden schon seit Jahren nicht mehr zulässig und man könnte sich in den allermeisten Häusern die Hundehaltung zur not Erklagen.
Aber ich kenne das Problem mit diesen faschistischen Hundehasservermietern.
Du meinst also, jeder Vermieter, der die Hundehaltung verbietet, sei ein faschistischer Hundehasser? Jeder Vermieter muss sein Verbot plausibel und nachvollziehbar begründen.
Und wenn er dies nicht kann (und das können die meisten nicht) dann ist die hundehaltung zu gestatten. Ich bezog das mit den Hundehassern auch eher auf Große Seelenverkäufer wie Vonovia, Deutsche Wohnen oä und nicht auf kleinere Eigentümergemeinschaften. Das sind ja oft noch Leute mit Verstand mit denen man reden kann und die sich an Recht und Gesetz halten.
Auch ein kleiner Vermieter muss keine Hundehaltung gestatten. Da wird die Hundehaltung dann mietvertraglich verboten und fertig.
Nein. Er muss es Plausibel Begründen können. Wenn kein Tierhaaralergiker oder Phobiker (und dieser muss dann auch angeben das er sich dadurch Beeinträchtigt fühlt) in der Wohneinheit Lebt, die Wohnung nicht zu klein ist und das Tier kein Kampfhund ist, ist es Verboten die Hundehaltung zu untersagen. Punkt, Fertig, Aus. Diese Vermieter sollte man eig mal alle bis in die Steinzeit verklagen damit die mal wieder auf Spur kommen und lernen wie man sich als Vermieter zu benehmen hat.
Es wäre schön, wenn man denn diversen Mietern auch mal beibringen würde, wie man sich zu benehmen hat. Und ob ein Klein-Vermieter die Hundehaltung vertraglich untersagen kann. Da wird ein Individualmietvertrag gemacht und fertig ist die Laube. Das ist rechtens und dagegen kann man hinterher nix machen. Es hat nichts mit dem Benehmen eines Vermieters zu tun, wenn der die Hundehaltung untersagt. Es mag dir nicht gefallen, aber auch Vermieter haben Rechte.
Ja das Rechts s Maul zu halten. Die bekommen Geld ohne einen Finger dafür rühren zu müssen und wollen sich noch beschweren? So nicht. Nur weil sie das Kapital haben heißt es nicht das sie alles zu bestimmen haben. Und auf so einen "Individualmietvertrag" würde ich mich dann erst garnicht einlassen. Ich wird doch nicht Vertraglich zustimmen das dem Vermieter das was angeht wie ich mein Leben führe. Ich würde sagen die Mieter müssen noch mehr Rebelieren. Wobei ich hab mit meinem Hund schon in 3 Wohnungen mit Haltungsverbot gewohnt. War er der einzige Hund im Haus? Mit nichten war er das. Hat es die Nachbarn gestört? [editiert durch Support, bitte sachlich bleiben]. Werde ich weiterhin vertraglich geregeltes Haustierverbot ignorieren? Aber sowas von ja!
Na, zum Glück kann sich ja jeder Vermieter seine Mieter noch selbst aussuchen, ob mit oder ohne Hund. Und bevor man mal nicht die leiseste Ahnung hat übers Vermieten- von wegen Geld kassieren ohne einen Finger krumm zu machen - einfach mal die Klappe halten und nicht über etwas urteilen wovon man offensichtich nicht die leiseste Ahnung hat. Die Wohnung in der du lebst, ist nicht dein Eigentum, sondern das eines anderen. Du nutzt sie, zahlst dafür Miete und wirfst dem Eigentümer gleichzeitig vor, dass er dafür Miete bekommt? Jeder glaubt immer dass Vermieter im Geld schwimmen. Träum mal weiter. Und hier bin ich raus.
Mimimi Vermieter können nur Auf hohem Niveau jammern oder? Als Vermieter wird man wohl kaum die Alltagsprobleme von Mietern nachvollziehen können
Na, zum Glück kann sich ja jeder Vermieter seine Mieter noch selbst aussuchen, ob mit oder ohne Hund.
Und genau DAS ist der Grund warum ich einfach einziehe ohne was von meinem Hund zu erzählen.
Mein Mann und ich erlauben in unseren beiden Wohnungen keine Hundehaltung, obwohl wir Beide Hunde über alles lieben.
Die Mehrheit der Wohnungseigentümergemeinschaft hat in einer Eigentümerversammlung beschlossen, dass in unserer Wohnanlage Hunde- und Katzenhaltung verboten ist. Es gab' in früheren Zeiten Probleme mit Eigentümern/Mietern, welche Katzen und Hunde gehalten haben. Über dieses Verbot können wir uns nicht hinwegsetzen.
Nur deshalb vermieten wir nicht an Hunde- und Katzenhalter. Die Eigentümergemeinschaft könnte uns zwingen, Hunde und Katzen abzuschaffen. Wie soll dies funktionieren, wenn wir unseren Mietern im Mietvertrag die Haltung erlauben?
Bei Kauf der Wohnungen war dies noch kein Problem!
Nein die allermeisten Gerichte haben Geurteilt das auch Hunde über Nacht kein Problem sind da zb das wie in der Frage geschildert mal einem Freund auszuhelfen mit der Hundebetreueung zur normalen Wohnungsnutzung gehört. Die meisten Gerichte haben sagar geurteilt das sowohl Menschlicher als auch Tierischer Besuch erst ab 6 Wochen am Stück genehmigt werden müssen.