Elterngeld in der Steuererklärung angeben. Wann?
Hallo.
Unser Sohn wurde im November 2010 geboren und meine Frau hat Elterngeld bewilligt bekommen.
Die Beträge für November 2010 und Dezember 2010 kamen jedoch erst im Januar 2011 auf ihr Konto.
Meine Frage lautet nun: Muss ich die Beträge für November und Dezember 2010 in der Steuererklärung 2010 angeben oder in der von 2011?
Ich weiß, dass das Elterngeld eigentlich steuerfrei ist, es unterliegt aber dem sog. Progressionsvorbehalt und wirkt sich deshalb u.a. auf den Steuerfreibetrag aus, dadurch würde es in unserem Fall wirklich einen Unterschied machen...
Bin dankbar für jede Antwort!
MfG
1 Antwort
Wann "im Januar"? Falls nach dem 10.1.2011, ist die Sache klar, das sind Einnahmen aus 2011.
Falls bis einschließlich 10.1.2011, dürfte die 10-Tage-Regelung (Par. 11 (1) EStG) zum Tragen kommen: "regelmäßig wiederkehrende Einnahmen gelten in dem Kalenderjahr als bezogen, zu denen sie wirtschaftlich gehören,"
Allerdings ist mir jetzt nicht bekannt, ob es schon Urteile dazu gibt, ob Elterngeld eine "regelmäßig wiederkehrende Einnahme" in diesem Sinn darstellt.
Ich bezweifle andererseits, dass man Dir einen strafrechtlichen Vorwurf machen könnte, wenn Du diese Regelung nicht kennst und daher die Einnahmen fälschlich dem Jahr 2011 zuordnest.
Deutlich nach dem 10.
Als selbständiger gilt bei mir bei allen Einkünften und Ausgaben ja auch: Das Datum des Kontoeingangs ist entscheidend.
Sollte man also nachfragen, werde ich eben diese Antwort geben.
Danke für die Mühen und die durchdachte Antwort!
Gruß