Elterngeld in der Steuererklärung angeben. Wann?

1 Antwort

Wann "im Januar"? Falls nach dem 10.1.2011, ist die Sache klar, das sind Einnahmen aus 2011.

Falls bis einschließlich 10.1.2011, dürfte die 10-Tage-Regelung (Par. 11 (1) EStG) zum Tragen kommen: "regelmäßig wiederkehrende Einnahmen gelten in dem Kalenderjahr als bezogen, zu denen sie wirtschaftlich gehören,"

Allerdings ist mir jetzt nicht bekannt, ob es schon Urteile dazu gibt, ob Elterngeld eine "regelmäßig wiederkehrende Einnahme" in diesem Sinn darstellt.

Ich bezweifle andererseits, dass man Dir einen strafrechtlichen Vorwurf machen könnte, wenn Du diese Regelung nicht kennst und daher die Einnahmen fälschlich dem Jahr 2011 zuordnest.

selbstdreher2 
Beitragsersteller
 23.02.2012, 07:48

Deutlich nach dem 10.

Als selbständiger gilt bei mir bei allen Einkünften und Ausgaben ja auch: Das Datum des Kontoeingangs ist entscheidend.

Sollte man also nachfragen, werde ich eben diese Antwort geben.

Danke für die Mühen und die durchdachte Antwort!

Gruß