Hi, haben den Einkommensteuerbescheid 2020 vor einigen Tagen erhalten. Eine Nachzahlung von gerundet 1600 € wird fällig.
Das Finanzamt hat jedoch irrtümlich die Mehraufwendungen für Verpflegung (Ehemann: berufliche Tätigkeit als Schornsteinfeger täglich mehr als acht Stunden außendienstlich) nicht mitberechnet.
Wir haben also nach § 350 AO fristgerecht Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid für 2020 erhoben und dieser wird daher neu berechnet.
Nun zur Rechnung, dann zur Frage:
Die Anzahl der Arbeitstage beträgt im Jahr 2020 in Hessen 254 Tage. Sie errechnen sich aus 366 Kalendertagen abzüglich 52 Samstagen, 52 Sonntagen sowie 8 gesetzlichen Feiertagen in Hessen, die nicht auf das Wochenende fallen. Abzülich 30 Tage Urlaub sowie 10 Krankheitstage entspricht die Anzahl der Arbeitstage meines Mannes im Jahr 2020 -> 214.
Wenn man also 214 x 14 € Mehraufwendungen rechnet, komme ich auf einen absetzbaren Betrag von 2996,00 €.
NUN DIE FRAGE:
Was heißt eigentlich „absetzbar“? Bedeutet das, dass der VOLLE errechnete Mehraufwendungen-Betrag von 2996,00 € „gut geschrieben“ wird? Also dass theoretisch aus dem „MINUS“ 1660,00 € ein „PLUS“ von 1336,00 € wird? ( -1600 + 2996 = 1336).
Oder habe ich einen Denkfehler in meiner Rechnung?
Werden die VOLLEN 14€ täglich berechnet und als GANZES OHNE WEITERE ABZÜGE auf den Betrag von Minus 1600€ draufaddiert? Oder gibt es auf die 14€ noch Abzüge?
Bitte erklärt es mir :)
DANKE