Wie sollte ich reagieren bei einer Mahnung vom Finanzamt
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Ich habe ein kleines Bistro und habe heute eine Mahnung vom Finanzamt erhalten, bezüglich Umsatzsteuer 2011 und Einkommenssteuer 2011.
Bei mir schätzt das Finanzamt immer denn Betrag und ich fechte in an. So dass ich weniger zahle als was vorgegeben war. Bei dieser Situation habe ich kein schreiben im Vorfeld erhalten und nur die Mahnung. Ist es noch möglich diesen Betrag anzufechten oder muss ich die Summe zahlen!
Bitte um Hilfe
10 Antworten
Ist es noch möglich diesen Betrag anzufechten oder muss ich die Summe zahlen!
Du musst mal nachsehen, ob es noch eine EInspruchsfrist gibt und dann fristgerecht einen Einspruch schreiben. Ansonsten halt zahlen
Bei mir schätzt das Finanzamt immer denn Betrag und ich fechte in an.
Warum machst Du immer diesen teuren und nervigen Unfug? Du musst endlich mal dahin kommen, Deine Einnahmen-Überschussrechnung und Deine Steuererklärungen zeitnah fertig zu machen. Es gibt wirklich keine Entschuldigung dafür, dass eine Umsatzsteuererklärung nicht bis Ende Februar des Folgejahres fertig ist, und eine Einkommensteuererklärung bis spätestens Ende Juli.
Du musst mal nachsehen, ob es noch eine EInspruchsfrist gibt
Unwahrscheinlich. Bescheide werden vier Wochen nach Zustellung bestandskräftig, ebenso lang ist die Zahlungsfrist. Da Mahnungen erst nach Fälligkeit der Forderung erstellt werden, ist die Einspruchsfrist längst abgelaufen.
Was meinst Du mit "Mahnung"?
Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärungen oder schon Mahnung wegen fälliger Beträge?
Wenn es die Mahnung wegen fälliger Beträge sein sollte, sind die Steuererklärungen schon bestandskräftig, und ein Einspruch bringt nichts mehr.
Bei einer Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärungen kann ich Dir nur empfehlen: Unternimm bloß nichts.
Warte, bis Zwangsgeld angedroht und später festgesetzt wird. Warte weiter, bis er Vollziehungsbeamter des Finanzamts bei Dir auftaucht oder das Finanzamt Dein Geschäftskonto pfändet.
Das Finanzamt kann den Vorgang mehrfach wiederholen. Wenn die Zwangsgelder nicht beigetrieben werden können, erwarten Dich "Ferien in der Zwangshaft".
Angeblich hat der Fragesteller ja keinen Steuerbescheid erhalten, und das Finanzamt wird ihm die Zustellung des Bescheids wahrscheinlich nicht beweisen können, da Bescheide normalerweise nur mit einfacher Post und nicht als Einschreiben oder mit Postzustellungsurkunde versandt werden. Man könnte also §110 AO ins Spiel bringen.
direkt ans Finanzamt Dich wenden-da bekommst Du Antworten-so hab ich das gemacht
Ich hatte mal ein ähnliches Problem und habe damals beim Finanzamt angerufen. Die nette Dame erklärte mir, daß ich den Betrag bezahlen solle und dann habe ich noch ganz viel Zeit die berichtigte Erklärung abzugeben. So habe ich es gemacht und die Erklärung rückwirkend abgegeben. Das hat funktioniert und die Differenz habe ich als Rückerstattung bekommen. Vielleicht rufst Du auch (schnell) an und fragst nach. Ich war auch selbsstständig.
Tja, wer sich nicht die Mühe macht, hat irgendwann Pech gehabt. Das Finanzamt schätzt generell immer höher, das sollte dir bewusst sein. Verzugszinsen kommen noch hinzu. Wenn du also deine Steuererklärung selber machen würdest, kannst du dabei schon selber mindestens 200 Euro rausholen.