Mahnung vom Steuerberater, droht mit Mahnbescheid?
Hallo zusammen,
ich habe vor 2 Monaten meine Steuererklärung bei einem Steuerberater machen lassen. Laut seinem Schreiben bekäme ich 1000€ rückwirkend für 4 Jahre. 100€ für letztes Jahr bekam ich 4 Wochen später. Für die anderen Jahre hab ich bis heute nichts bekommen (es handelt sich NUR um fahrgeld). Das ganze hatte dem Steuerberater maximal eine Stunde Arbeit gekostet geh ich davon aus, dafür verlangt er 200euro. Diese Forderung gab er DIREKT an ein Inkasso/Rechtsanwalt ab, welches mir direkt mit ner Mahnung kam.
Ist es normal, dass ich zahlen muss bevor ich von Finanzamt das Geld bekommen hab? Ich gehe davon aus er verlangt 20‰ von meiner Rückzahlung, allerdings ist ja nicht sicher dass es 1000€ sind.
Mittlerweile droht mir das Inkasso mitm Mahnbescheid, da ich finanzielle notlage hatte und bis jetzt nichts zahlen konnte. Hab die angeschrieben dass ich noch Zeit brauche einen Monat.
Meine frage: muss ich vorher eine Leistung zahlen bevor das finanzamt zahlt, oder kann ich die Zahlung verzögern bis das Finanzamt zahlt?
Und sind diese 200€ gerechtfertigt (sind ja mehr als 200€ Stundenlohn für bisschen fahrgeld ausrechnen). Wir haben vorher nichts ausgemacht da ich ihn von einem guten Freund empfohlen bekommen habe, dachte preislich wirds mich nicht viel kosten da er auch Freund von meinem Freund ist, nun sowas. Ist meine erste Steuererklärung gewesen, wusste nicht dass ich nur fahrgeld absetzen kann und ich es auch alleine hinbekommen hätte.
Sorry für den langen Text, hoffe jemand kann mir weiterhelfen, danke
9 Antworten
Natürlich ist die Leistung des Steuerberaters unabhängig von der Zahlung des Finanzamts.
Du hast ihn fristgerecht zu zahlen, nicht irgendwann mal.
Und nb: Du müsstest ihn schliesslich auch bezahlen, wenn Du nichts zurückkriegst oder gar nachzahlen musst.
Meinst Du, der arbeitet kostenlos!
Selbstverständlich musst Du den Steuerberater sofort bezahlen.
Warum nimmst Du nicht Elster oder Wiso und machst die Einkommensteuererklärung selbst?
Der Steuerberater hat die Leistung erbracht. Das ist unabhängig vom Zeitpunkt deiner Steuerrückzahlung.
Die Vergütung des Steuerberater richtet sich nach der gebührenverordnung. Da ist die höhe der erstattung irrelevante (viele müssen ja auch nachzahlen). Das Honorar richtet sich nach dem gegenstandwert der ua vom einkommen abhängig ist. Bei 200€ für 4 Steuererklärungen bist du schon sehr günstig weggekommen. Da wird dr schon didnniedrigsten Sätze genommen haben.
Die Rechnung ist auch nicht erst fällig nachdem das Finanzamt tätig geworden ist sondern innerhalb der auf der Rechnung angegeben frist. Hast du nicht gezahlt und befindest dich in Verzug. Dann hat er das Recht das ganze an ein Inkasso Büro abzugeben und mahngebühren zu fordern
muss ich vorher eine Leistung zahlen bevor das finanzamt zahlt
Natürlich, der Stb. ist vollkommen unabhänging davon für seine erbrachte Dienstleistung zu bezahlen.
Ich gehe davon aus er verlangt 20‰ von meiner Rückzahlung
Da gehts du falsch von aus. Nach der Logik müsste der Stb. dir ja Geld zahlen, wenn du Steuern nachzahlen musst, oder wie?
Also: Rechnung zahlen.