Umsatzsteuer - Mahnung erhalten ohne vorherige Rückmeldung?
Hallo, jedes Jahr mache ich die Steuererklärung inkl. Umsatzsteuer (einmal im Jahr) wegen Photovoltaikanlage und Kleingewerbe.
Ich gebe immer alles auf einmal ab, diesmal Mitte Mai.
Meine Umsatzsteuer betrugen ca. 600 Euro die ich zahen musste.
In der Vergangenheit war es so, dass ich immer eine Bestätigung vom Finanzamt erhalten habe was zu entrichten ist, das habe ich dann nach Erhalt gezahlt.
Diesmal hab ich keine Unterlagen vom Finanzamt erhalten stattdessen heute eine Mahnung mit ca. 6 Euro Kosten dass das Geld noch nicht eingegangen wäre.
Ist das üblich? Muss ich die Steuern schon entrichten sobald ich die Erklärung abgegeben habe? Dachte immer erst dann wenn das Finanzamt dies sozusagen bestätigt wie in der Vergangenheit.
Über eine Antwort würde ich mich freuen. 6 Euro sind nicht die Welt aber damit ich es für die Zukunft weiß...
Danke
7 Antworten
Hallo, bei der Einkommensteuer hast du recht, da würdest du eine Mahnung bekommen weil du da ja auch einen Bescheid mit den zu zahlenden Steuern bekommen hast.
Aber da die Umsatzsteuer eine Steuer ist, die von dir selbst angemeldet und berechnet ist musst du die immer sofort bezahlen und deshalb auch direkt die Mahnung.
Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.
Liebe Grüße
Möglicherweise ist der Steuerbescheid in der Post verloren gegangen. Rufe das Finanzamt an und kläre die Angelegenheit.
Einen Steuerbescheid gibt es in diesem Fall nicht, da die Umsatzsteuer vom Unternehmer zu ermitteln und spätestens einen Monat nach Abgabe der Umsatzsteuererklärung zu zahlen ist.
Ja, Umsatzsteuer ist sofort fällig m.W.
Die Umsatzsteuer ist spätestens einen Monat nach Abgabe der Umsatzsteuererklärung zu entrichten, § 18 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz.
Mit der Voranmeldung musst du sie bereits überweisen. ;)