Mahngebühren zahlen, obwohl man zwar verspätet aber vor Erhalt der Mahnung gezahlt hat?

6 Antworten

Wenn man vor Erhalt der Mahnung gezahlt hat, dann ist sie unwirksam.

Kommt drauf an (Standardantwort auf fast jede Rechtsfrage).

Wenn bereits Verzug vorlag ist Verzugsschaden prinzipiell zu ersetzen. Mahngebühren wären z.B. so ein Verzugsschaden.

Verzug kann unter gewissen Umständen automatisch eintreten. Ob das hier vorliegt ist anhand der Frage nicht zu beantworten.

In einem solchen Fall würde ich immer das Gespräch mit dem Zahlungs-empfänger suchen. Wenn Du nämlich bereits gezahlt hast, die Mahnung (mit Mahngebühren) aber bereits gedruckt war, wird der Zahlungseingang zwar verbucht. Die Mahngebühren sind aber meist noch offen. Erkläre also dem Zahlungsempfänger den Fall und bitte ihn, die Mahngebühren auszubuchen.

Nein, dass muss man nicht.

Da du bereits gezahlt hast, ist die Mahnung hinfällig. Deswegen steht bei vielen Mahnungen auch der Text:

"Sollten Sie bereits gezahlt haben, bzw. sich ihre Zahlung mit dieser Mahnung überschnitten haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos."

Im Übrigen dürfen für eine Papiermahnung maximal 1,20 € an Gebühren verlangt werden. Kein Cent mehr.

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/615/wie-hoch-duerfen-mahngebuehren-sein/

So weit ich weiß gilt In D. erst mit dem Erhalt einer Forderung z.B Brief, mit ner Mahnung, der Anspruch drauf dieser Forderung nachzukommen.