Wer muß das Zangsgeld ans Finanzamt zahlen
Wir haben unsere Steuer 2012 aufgrund Steuerberaterwechsel erst Mitte Februar 2014 bei dem neuen Steuerberater abgegeben. Er hat für uns eine Verlängerungsfrist bis zum 30.04.2014 beantragt u. auch erhalten. Tatsächlich hat er unsere Unterlagen (3 kleine Firmen) erst Mai 2014 sich unsere Unterlagen angesehen. Es steht auch ausdrücklich auf den Rechnungen Bearbeitungszeit 23.05.-16.09.2014. Die letzten Meldungen ans Finanzamt gingen dann schließlich Mitte September, weil 1. das Vorjahr vom vorhergenden Steuerberater chaotisch abgegeben wurd 2. die Mitarbieitern vom Steuerberater nach unserem Endgespräch u. obwohl versprochen wurde die erste Woche Juli abzugeben, sich verletzte und bis heute im KRankenstand ist 3. die Chefin den Fall übernehmen musste u. erst nach ihrem Sommerurlaub endgültig, unsren Fall bearbeitet.
Das Finanzamt hat natürlich bereits im Juni Zwangsgeld für jeden Bescheid 200,00 Euro verlangt. Sprich insgesamt 800,00 Euro überwiesen. Zum damilgen Zeitpunkt, war ich noch der Meinung, dass ich nach Abgabe des Einkommensteuerbescheides, ich dieses wieder zurück erhalten. Ich habe ein FAX ans Steuerbüro gesendet, dass ich die Zahlung ans Finanzamt leiste, mit der Bitte dies zu Regeln, damit wir das Geld wieder zurück erhalten. Eine Woche nach Abgabe der Einkommensteuerklärung erhielt ich von der Steuerberaterin die Rechingung mit Bezahlung von 10 Tagen insgesamt belief sich der Betrag auf ca. 3700,00 Euro. Um erhlich zu sagen, habe ich diese bewußt auf Seite gelegt, da aufgrund der verspäteten Abgabe ich insgesamt 1080,00 Euro Verzugszinsen u. Zwangsgeld zahlen musste. Selbstverständlich kam genau nach 10 Tagen die erste Mahnung. Schließlihc habe die Rechnung begliechen u. mir die 800,00 Euro mit dem Vermerk zurück behalten, Unterlagen fehlen (Buchungsbelege mit Korrekturliste) u. insg. Verzugszinsen 1080,0 Euro. Gestern habe ich über dem Anwalt die REchnungseinforderung der Restzahlung sowie für eine neue Rechnung die für die Lohnabrechnung erhalten habe lediglich nicht eimal 10 Tage alt war. Sicherlich keinef feine Art bei Vorgehen dieses Steuerberaters. Vorallem wenn ich an dei Beratung denke war das ein Gespräch, war kein Beratungsgespräch u. dann musste sie weg, weil Sie einen Arzttermin mit der Tochter hatte. Anfragen per E-MAIL wie Sie dies oder das Handhaben würde nie eine Antwort erhalten. Bei Anfrufen wie weit bzw. Rückfragen in Bezug auf Steuerklärung 2012 kam meistens kein Feedback. Deshalb schickete ich meine Anfragen immer per FAX u. E-MAIL.
Ehrlich wir fühlen uns von dieser Frau verarscht. Meine Frage muß ich wirklich alleine für sämtliche Verzugszinsen u. Zwangsgeld ans Finanzamt als Kunde alleine tragen?
Vielen Dank für Eure HILFE
4 Antworten
Du haettest ein paar mehr Absaetze einfuegen sollen, die Frage ist sehr anstrengend zu lesen. Grundsaetzlich gilt, alle Massnahmen des Finanzamts (Saeumnisszuschlaege, Zwangsgeld, etc etc. ) sind vom Steuerschuldner zu zahlen.
Der Steuerberater ist die Vertretung welche dich in deinem Namen vertritt, ergo Bescheide einreicht etc. und dich beraet oder die die Buchfuehrung macht.
Von daher, wenn ein Fehlverhalten des Steuerberaters vorliegt, kannst du rechtlich gegen den StB vorgehen, und wenn das Fehlverhalten bestaetigt wird, wird der StB dir gegenueber haftbar fuer die Kosten. Fuer das FA bist jedoch Du und nur Du Steuerschuldner. (bzw. das Unternehmen)
Sorry, wenn das Finanzamt Bescheide mit Fristen schickt, dann hat man immer genug Zeit, diesen Forderungen nachzukommen, ansonsten werden eben "Strafen" verhängt. Das sagt das Gesetz so. Wenn es das Verschulden des Steuerberaters ist, dass da Fehler passiert sind, müsst ihr euch bei dem schadlos halten, beim Finanzamt hat man nach Gesetz gehandelt, da habt ihr wenig Chancen
Naja, im Endeffekt geht es um deine Ansprüche gegen die Steuerberaterin. Das Finanzamt arbeitet ja nur nach deren Vorschriften bezüglich Fristen, Mahnungen und Strafen.
Wenn du es ernst meinst mit deiner Steuerberaterin, wirst du um einen Anwalt nicht herumkommen.
Das Finanzamt setzt keine Zwangsgelder fest ohne vorherige Androhung.
Hast Du diese Androhungen an das Steuerbüro weiter geleitet?
Dann hätte jeder Steuerberater sofort reagiert und eine weitere Fristverlängerung beantragt
Hast Du dem Steuerbüro die Bescheide über die Festsetzung der Zwangsgelder weiter geleitet?
Auch darauf hätte jedes Steuerbüro sofort reagiert, denn jeder Steuerberater kennt die Gefahr des Regresses.
Übrigens: Ein gezahltes Zwangsgeld wird vom Finanzamt nicht zurück gezahlt.
Wenn die Steuererklärungen allerdings vor Zahlung der Zwangsgelder abgegeben werden, muss das Finanzamt die Festsetzng der Zwangsgelder aufheben.
Was meinst Du mit "Verzugszinsen?
Nachzahlungszinsen für die Abschlusszahlungen?
Das ist wohl nicht so viel, und sieh es als Zinsen für das Darlehn des Finanzamts an Dich an.
Übrigens sind diese Zinsen - bis auf die Zinsen für die Einkommensteuer - als Betriebsausgabe abziehbar.