Wie soll man die Frage "Beschäftigt in ungekündigter Stellung seit..." beantworten, wenn man eine neue Stelle und neuen Arbeitsvertrag hat, ohne Kündigung?
Die Frage entstammt einer Selbstauskunft für Mietbewerber. Am 1.6. habe ich eine neue Stelle angetreten und bin dabei vom Arbeiterverhältnis(Lohn) ins Angestelltenverhältnis(Gehalt) befördert worden. Der Arbeitgeber hat sich dabei innerhalb der Unternehmensgruppe geändert. Das ganze passierte natürlich ohne schriftliche Kündigung und im Einverständnis aller Beteiligten. Trotzdem musste der alte Arbeitsvertrag beendet (gekündigt?) und ein neuer aufgesetzt werden. Dabei wurden aber alle sozialen Leistungen übernommen.
Im Detail möchte ich natürlich wissen, ob ich jetzt angeben muss, ob ich erst seit Juni "ungekündigt" bin (was natürlich für das Bewerben als Mieter fatal wäre) oder aber angebe, dass ich schon seit 2010 ungekündigt beschäftigt bin?
4 Antworten
ist es als Ungekündigt von 2010 bei dir zu sehen.. zumal es ja nie eine "schrifliche Kündigung" gegeben hat sondern nur eine Vertragsanpassung.
Genau wie Du es in Deiner Frage beschrieben hast, würde ich es erklären, denn es ist etwas anderes ob man gerade bei einer neuen Firma anfängt oder innerhalb einer Unternehmensgruppe wechselt.
Du bist seit 2010 in ungekündigtem Beschäftigungsverhältnis. Auch das Arbeitsgericht würde es im Streitfall so sehen.
Es spielt keine Rolle ob Du jetzt einen neuen Arbeitsvertrag hast oder nicht.
Maßgebend ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die besteht bei Dir seit 2010. Das kannst Du auch so ausfüllen.
Du hast doch keine Kündigung erhalten sondern nur einen neuen Arbeitsvertrag der den alten Arbeitsvertrag abgelöst hat.
Schau doch mal Deine Gehaltsabrechnung an. Vielleicht steht dort ja auch das Eintrittsdatum (bei mir ist das so). Meiner Meinung nach müsste dort das Jahr 2010 angegeben sein.
Betriebszugehörigkeit ist ja eben sonne Sache. In Fa. A habe ich gearbeitet und bin dann in Fa. D angestellt worden, die eine Verwaltungsgesellschaft ist für Fa. B und C ist. Allerdings gehören Fa. A, B und D zur selben Unternehmensgruppe wobei C eine Firma ist mit der die Gruppe in enger zusammenarbeit kollaboriert und ebenfalls von Verwaltungsgesellschaft D verwaltet wird. Also alles recht kompliziert ;-)
Ich denke aber mal man kann "Betriebszugehörigkeit" ebenfalls sehr weiträumig auslegen.