Arbeitsvertrag anderes Bankkonto angeben?
Guten Tag, ich habe ein Personalfragebogen bekommen und muss natürlich Bankdaten eingeben für mein Lohn. Ich habe zurzeit kein Bankkonto, kann ich auch von meinem Vater die Bankdaten angeben?
7 Antworten
Nein, dein Vater hat bei seiner Kontoeröffnung unterschrieben, dass er dort ausschließlich auf eigene Rechnung handelt. Alles Andere wäre ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz.
Nein.
Wenn Du ein Arbeitsentgelt bekommst musst Du ein eigenes Girokonto haben und auch dies dem Arbeitgeber nennen. Ein Bankkonto zu beantragen ist eine Sache von 20 bis 30 Minuten.
Gerade sehe ich, dass alle anderen bisherigen Antworten falsch sind.
Ich habe mal eine Weile bei einer Bank gearbeitet, daher weiß ich das. Man muss nicht für jede Information auch den entsprechenden Paragrafen verfügbar haben.
Eigentlich schließen ALLE Banken aus, dass man das Girokonto einem Dritten zur Nutzung überlässt. Es wird aber nicht immer kontrolliert.
Wenn du dein Gehalt auf das Konto deines Ehepartners gehen lässt, ist das noch etwas anderes. Da könntet ihr ja BEIDE die Verfügungsgewalt haben. Das ist dem Arbeitgeber dann eher egal.
"Verfügungsgewalt" ist schwammig.
Entweder ist es ein Gemeinschaftskonto, dann ist die Bedingung des eigenen Kontos erfüllt. Oder jemand hat nur eine Vollmacht. Dann ist die Bedingung nicht erfüllt.
Wie gesagt. Es wird längst nicht immer überprüft.
witze machen und konto eröffnen sind zwei dinge .
Also ist es eher ein Problem auf Seiten der Bank, als auf Seiten des Arbeitgebers.
Was geschieht denn aber in der Praxis, wenn auf Heinz Müllers Konto ein Zahlungseingang mit "GEHALT FRITZ SCHMIDT" eingeht?
Poppt da bei irgendjemandem in der Bank ein Alarm auf? Wird Heinz Müller das Konto gekündigt?
Wie gesagt, ich frage nur aus Interesse. Wenn das in der Praxis verboten ist, dann ist es das.
PS: Manchmal steht ja im Zahlungsbetreff nichtmal ein Name. Bei meiner monatlichen Gehaltsüberweisung steht beispielsweise nur "LOHN - GEHALT - RENTE" und eine Nummer, mit der die Bank nichts anfangen kann.
Ein korrekter Arbeitergeber achtet darauf. Als ich seinerzeit die ersten Klavierstunden an der Städtischen Jugendmusikschule gegeben habe - selbst noch Schüler - und vor genau dieser Situation stand, wurde ich vom Sekretariat darauf hingewiesen. Seither ist zwar viel Wasser den Rhein herabgeflossen, aber die rechtliche Lage ist unverändert.
Allerdings scheint es so, dass mehr und mehr Arbeitgeber keine korrekten Arbeitgeber mehr sind.
Das entscheidet dein Arbeitgeber, ob er das akzeptiert. JEDER kann EIN Girokonto beanspruchen, das dann auf Guthabenbasis geführt wird.
Das wäre ein glatter Verstoß gegen § 11(1) Geldwäschegesetz.
Es widerspricht auch den AGBs der Banken, wird aber häufig akzeptiert.
Ganz sicher nicht. Die Bank wird ganz sicher keine Verstöße gegen das Geldwäschegesetz über ihr Konto akzeptieren. Damit macht sie sich nämlich auch strafbar. Verstöße gegen das GwG sind nämlich meldepflichtig.
Kannst Du machen. Es ist dem Arbeitgeber egal wer Kontoinhaber ist.
Kannst du machen.
Dennoch macht es Sinn, dass du dein eigenes Konto eröffnest. Ansonsten kann dein Vater mit deinem Lohn (theoretisch) machen was er will. Ihn im Casino verprassen oder so.
Steht das in irgendeinem Gesetz? Ich frage wirklich interessehalber.
Denn rein theoretisch wäre es doch meine Entscheidung (als Arbeitnehmer), ob ich meinen Lohn auf das Konto meiner Frau überweisen möchte.
Wenn ich das dem Arbeitgeber gegenüber rechtsgültig erkläre (notariell beglaubigt o.ä.) und der Arbeitgeber einverstanden ist, das so zu handhaben, was spräche denn dagegen?