Befristeter Arbeitsvertrag wie oft verlängerbar?
Hallo, folgender Sachverhalt:
Bin seit 2009 bei der gleichen Firma beschäftigt:
2009-2012 Lehre mit Abschluss (2,5 Jahre) 2012-2013 befristeter 1 Jahresvertrag (Vollzeit) 2013-2014 befristeter 1 Jahresvertrag (Teilzeit, nebenbei eigenständig schulisch weitergebildet) 2014-2015 befristeter 1 Jahresvertrag (Vollzeit)
Mein Vertrag läuft Mitte des Jahres aus, welche Möglichkeiten bestehen jetzt gesetzlich gesehen? - ein weiterer befristeter Vertrag - Kündigung (bzw. einfach keine Verlängerung nach Ende des Vertrags) - Zwang einer Festanstellung?
Danke schonmal für eure Hilfe!
6 Antworten
Du hast also nach Deiner Ausbildung ununterbrochen mit befristeten Verträgen ohne Sachgrund (nur Enddatum) im Betrieb gearbeitet?
Wenn der Betrieb Dir jetzt wieder einen befristeten Arbeitsvertrag geben will, kannst Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag verlangen. Die Befristungen ohne Sachgrund hätten gesamt nur zwei Jahre dauern dürfen. Jetzt kannst Du (falls Du keinen unbefristeten Vertrag bekommen solltest) Deinen Arbeitsvertrag entfristen lassen. Du hast schon eine Festanstellung.
Warte mit der Entfristungsklage aber ab. Vielleicht bekommst Du einen unbefristeten Vertrag. Wenn nicht, kannst Du immer noch zum Arbeitsgericht
Fachkompetente Antworten hast du bekommen.
Bei mir war es ähnlich, auch alles ohne Sachgrund. Nach Ablauf der zwei Jahren fühlte ich mich fast wie mit einem "richtigen" Vertrag.
Es war eine riesige Bude und ich ließ es laufen.
Irgendwann habe ich gekündigt denn, dass muss dir auch klar sein, dein Arbeitgeber hält dich so immer in der Schwebe und das ist nicht fair.
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2010-06/faq-befristete-vertraege
Das hängt von der Art der Befristung ab. Eine kalendermäßige Befristung ohne Sachgrund darf insgesamt höchstens zwei Jahre dauern. In dieser Zeit kann der Arbeitgeber den Vertrag maximal drei Mal verlängern. Das nennt sich Kettenbefristung. Werden die Mitarbeiter danach weiterbeschäftigt, muss eine Entfristung des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Theoretisch ist es auch möglich, nach Neueinstellungen mit einer Befristung ohne Sachgrund nach Ablauf der Höchstdauer von zwei Jahren eine Befristung mit Sachgrund anzuschließen – weil beispielsweise der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind. Eine weitere Ausnahme besteht nach Firmenneugründung: Wer das Unternehmen selbst erst gegründet hat, kann seine ersten Angestellten bis zu vier Jahre lang immer wieder befristet einstellen. Wer mit Sachgrund befristet beschäftigt ist – etwa als Vertretung – dem kann der Chef den Vertrag beliebig oft verlängern.
Hab grad mal nachgelesen was es für möglichkeiten bei einer Befristung mit Sachgrund geben würde bei mir:
- Befristung nach Ausbildung - das könnte zutreffen, aber seit der Lehre sind bis zum Ende diesen Vertrags auch schon 3 Jahre vergangen, mit 3 befristeten Verträgen
- kein "vorübergehender" Mehrbedarf
- keine Vertretung eines anderen Arbeitnehmers
- keine Finazierung aus öffentlichen Mitteln
- keine Firmenneugründung
Was ist in meinem Fall jetzt die maximale befristete Vertragsdauer?
Wenn deine letzte Befristung keinen Sachgrund hatte dann war sie schon nicht mehr im Bereich der gesetzlichen Vorgaben und es ist ein unbefristeter Vertrag entstanden.
"Zwang" besteht in keinster Weise, alles ist wohl auch kündbar. Wenn Du dort aber weiter arbeiten möchtest dann hast Du Deinen Vertrag schon.