Paketverlust durch Diebstahl! Haftpflichtschaden?

12 Antworten

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Guten Morgen thokayanz,

natürlich zahlt in diesem Falle nicht die Haftpflicht. Derjenige, der das Paket (auch aus Gefälligkeit) entgegen nahm, hat jetzt "schlechte" Karten, denn seine Unterschrift ist ausschlaggebend.

Hat man allerdings schriftlich vereinbart, dass Pakete/Päckchen im Treppenhaus abgestellt werden können/sollen, sieht die Sache ganz anders aus.

Liebe Grüsse Lea

SchwarzwaldLea  11.02.2015, 13:01

... Dankeschön ...

Die Person, die das Paket angenommen und dafür unterzeichnet hat, haftet auch ab diesem Zeitpunkt dafür.

und im Treppenhaus des Wohnhauses abgestellt (ist dort so üblich)

Das war grob fahrlässig - und grobe Fahrlässigkeit (auch wenn sie "üblich" ist) entbindet die Haftpflichtversicherung von jeder Leistung.

Sorry, aber das wirst Du aus eigener Tasche ersetzen müssen.

Candlejack  02.09.2014, 08:54
und grobe Fahrlässigkeit (auch wenn sie "üblich" ist) entbindet die Haftpflichtversicherung von jeder Leistung

Das stimmt so nicht und ist bei aktuelleren Tarifen schon lange nicht mehr so. Grobe Fahrlässigkeit ist seit Jahren versicherbar und bei vielen bereits Standard.

Menuett  02.09.2014, 21:03
@Candlejack

Grobe Fahrlässigkeit war in Haftpflichtversicherungen schon immer mit drin.

Candlejack  02.09.2014, 21:42
@Menuett
Grobe Fahrlässigkeit war in Haftpflichtversicherungen schon immer mit drin.

Mit solchen Aussagen wäre ich ganz vorsichtig ! Auch heute gibt es noch viele Anbieter, die bei gF Beschränkungen und Kürzungen vornehmen.

Menuett  12.02.2015, 15:55
@Candlejack

Nein, gibt es nicht.

Es ist der Sinn einer Haftpflichtversicherung gegen grobe Fahrlässigkeit zu versichern und das war schon immer so.

thokayanz 
Beitragsersteller
 01.09.2014, 09:41

Entstehen Haftpflichtschäden nicht grundsätzlich durch Fahrlässigkeit?

Menuett  01.09.2014, 18:55
@thokayanz

Das ist korrekt.

Die PHV haftet überhaupt nur bei leichter oder grober Fahrlässigkeit.

Versicherungen wie Hausrat und Volllkasko haften bei grober Fahrlässigkeit nicht.

Nein, dafür kommt die Haftpflichtversicherung nicht auf.

Naja, es war schon grob fahrlässig, das Paket einfach ins Treppenhaus zu stellen, du hast es schließlich entgegen- und somit auch die Verantwortung übernommen, egal, was sonst so "üblich" ist. Ob dafür die Haftpflicht aufkommt, wage ich stark zu bezweifeln.

Sowas zahlt keine Haftpfl. Versicherung!

Derjenige, der das Paket vom Paketdienst angenommen hat, hat auch eine Sorgfaltpflicht übernommen , daher wäre Dieser Haftbar, man stellt nie ein Paket im Treppenhaus ab, denn man weiss ja, Gelegenehit macht Diebe, das sollte Jeder wissen!

Ich wohne auch in einem Hochhaus und auch bei uns werden immer wieder Pakete geklaut, vor Dieben ist man nie sicher, auch wenn die Nachbarschaft noch so gut ist, es gibt immer wieder Menschen, die sich an fremden Sachen bereichern, nachweisen kann man ja nichts, ausser jemand hat es gesehen!

L.G.Elizza