Haftet die Schule nach Schulschluss für unfälle auf dem Schulgelände? Brauche SCHNELLE Antwor!

17 Antworten

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Ob das erlaubt ist, muss die Schule entscheiden. Wenn die Schule nicht will, dass etwas beschädigt wird oder so, kanns schon sein dass es verboten ist. Aber an sich haftet ihr selbst bzw. eure Eltern nach Schulschluss.

In der Regel ist das verboten. In den meisten Schulordnungen steht, dass der Schulhof kein öffentlicher Spielplatz ist. Oft steht drin (Schulordnung), dass nach 25 min oder 15 min das Schulgelände zu verlassen ist. Sei froh, dass keiner die Polizei gerufen hat.


Also. Es ist nicht erlaubt. Die Schule zahlt keine Unfälle in diesem Falle.

FunkyKing 
Beitragsersteller
 18.09.2011, 21:28

Naja aber es kann doch der Schule egal sein wenn da eh niemand mehr da ist ?!

Nach Schulschluss bist du nur noch auf dem direkten Weg nach Hause versichert. Wenn du allerdings noch etwas auf dem Schulgelände bleibst und keinen Unsinn verzapfst ist der Versicherungschutz auch noch da. Wenn du aber mutwillig und mit Vorsatz dich und auch andere in Gefahr bringst- auch auf dem Schulhof- tritt meist eine Klausel in Kraft. Der Versicherungsschutz der den Wegeunfall abdeckt erlischt dann für diesen Tag.

wie du schon sagst, die schule haftet eig nicht mehr, frag mal euren hausmeister oder irgendeinen lehrer , die müssten es eig genau wissen

Schaut in der Schulordnung nach oder fragt den Direktor. Normalerweise steht in der Schulordnung , dass man das Schulgelände nach Schulschluss sofort verlassen muss und unter anderem nicht skaten darf.