Wie sieht es mit Hartz 4 Aufstockung aus,wenn ich mit jemanden in eine WG ziehe,der keinen Zuschuss bekommt und ich alle 2Wo mein Kind für eine Woche betreue?
5 Antworten
Sorry schonmal vorweg,aber das Antwort kommentieren funktioniert irgendwie nicht mit dem Handy! Ja, aber die automatische Einstufung vom JC als BG gilt nicht nur für ein gemeinsames Kind!Ich zitiere:
Hierzu zählen neuerdings auch gleichgeschlechtliche Beziehungen. Ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, hängt also maßgeblich vom Einzelfall ab. Der Gesetzgeber vermutet einen wechselseitigen Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wenn Partner (§ 7 Abs. 3a SGB II):
a) länger als ein Jahr zusammenleben b) mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, c) Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder d) befugt sind, über das Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen
In dem Punkt c sehe ich da das Problem!Könnten vielleicht andere Umstände berücksichtigt werden,weil mein Kind nur alle 2Wochen für eine Woche bei mir ist und es ja auch dann nicht zusammen betreut wird?Mein Mitbewohner wäre zudem auch nur jedes zweite We zu Hause....warum wir auch die Möglichkeit einer Wg in Betracht gezogen haben!Aber diese Angaben von ihm wären ja auch uninteressant,wenn er als Mitbewohner keine Angaben machen muss!
Ein Mitbewohner in einer echten WG sorgt für seinen eigenen Lebensunterhalt, trägt seine anteiligen Wohnkosten und hat mit dir ansonsten wirtschaftlich/ finanziell nichts zu tun. Er ist kein Mitglied deiner Bedarfsgemeinschaft und somit auch bei deinen ALG2-Angelegenheiten völlig außen vor. Er/sie hat keine Auskunftspflichten dir oder dem Jobcenter gegenüber, sein "persönliches" Zimmer in der WG ist ohne sein Einverständnis für dich (und auch ggf. für den Jobcenter-Außendienst bei einem evtl. Hausbesuch) Zutritts-tabu. In deiner ALG2-Meldung ist er/sie kein weiteres Mitglied deiner BG, sondern wird lediglich erwähnt als "eine weitere in der Wohnung wohnhafte Person, keine Verwandtschaft, keine Haushalts-/Wirtschafts-/ Einstehensgemeinschaft ". Es ist für ihn/sie auch keine Anlage VE auszufüllen.
"Da es aber mit dem Jobcenter so ist,dass die das gern als Bedarfsgemeinschaft einstufen,wenn ein Kind im Haushalt lebt"
Durch ein GEMEINSAMES Kind würden du und dein Mitbewohner automatisch als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden. Aber es handelt sich ja hier nach deinen Angaben nicht um ein gemeinsames. Und sofern der Mitbewohner dein Kind auch nicht wirtschaftlich versorgt, es nicht mit-erzieht etc., greift hier auch § 7 Abs. 3a SGB II nicht.
Darum geht es nicht!Ich teile mir mit dem Vater des Kindes,die Betreuungszeit,darum ist auch keine Unterhaltspflicht vorhanden!
Ich möchte,da ich eine Woche mein Kind habe und die andere nicht,meine Wohnungskosten senken!Darum dachte ich an eine WG!Ich bekomme Aufstockung vom Jobcenter und anteilig für die. Zeit,die mein Kind bei mir ist auch für ihn.Das heißt,eine Woche. nur Zuschuss für eine 2Raum Wohnung und die andere für eine 3 Raum Wohnung!Da es aber mit dem Jobcenter so ist,dass die das gern als Bedarfsgemeinschaft einstufen,wenn ein Kind im Haushalt lebt,weiß ich nicht wie ich das irgendwie hin bekommen soll,dass von dem Wg Bewohner,der kein Bezieher ist das Gehalt nicht für mich mit angerechnet wird
Wenn ihr tatsächlich nur eine WG - bildet,dann hat der Mitbewohner mit dir nichts zu tun und deshalb darf hier auch nichts angerechnet werden,außer das du dann weniger Kosten für die KDU - bekommst und die musst du dir von deinem Mitbewohner in Form von Miete wieder holen !
Deshalb würde ich,wenn möglich,einen Untermietvertrag abschließen und die Kosten darin prozentual aufteilen.
Wenn der Mitbewohner dann sein eigenes Zimmer hat und auch sonst alles getrennt läuft,er / sie also tatsächlich nur ein Untermieter ist,dann kann das Jobcenter ja Außendienstmitarbeiter zur Besichtigung schicken,dann hast du ja nichts zu befürchten.
Musst du mit dem Arbeitsamt klären. Wenn du dein Kind für eine Woche betreust, dann fällt auch die Unterhaltspflicht gegenüber dem anderen Elternteil niedriger aus