wg mit einem hartz 4 Empfänger?
Hallo liebe Leute Ich möchte mit einem Freund/bekannten gerne eine wg gründen wir sind beide 21 KEIN PAAR und er wohnt schon in der Wohnung (die ziemlich groß ist und er die bekommen hat weil sie sehr günstig ist) jeder hat sein eigenes zimmer und bad nur die Küche und ein Wohnzimmer würden wir uns teilen ist meine Frage da ich geld verdiene und er hartz 4 bekommt geht das ? Wird mein gehalt mit angerechnet ? Lg
4 Antworten
Nein, dein Gehalt wird ihm auf gar keinen Fall angerechnet.
Grund: Es ist nicht anzunehmen, dass ihr füreinander einzustehen habt (finanziell). Jeder wirtschaftet für sich alleine, daher seid ihr beide auch getrennt zu betrachten.
Solltest Du ihm aber Geld zukommen lassen oder für ihn Essen kaufen oder so, würde dies, sofern es dem Amt bekannt würde, angerechnet und zwar zu 100% (das was er von dir bekommen hat).
Theoretisch müsstest Du alles was Du ihm mal ausgibst, spendierst etc. melden bzw. er müsste das. Aber das meiste fällt eh unter die Bagatellgrenze und es gilt... wo kein Kläger, da kein Richter :)
Nein.
"Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass das Arbeitslosengeld II (ALG II) nicht gekürzt werden darf, wenn man in einer Wohngemeinschaft lebt"
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19ac2091040a.php
Wenn Ihr einen Untermietvertrag macht, dann wird dein Geld nicht angerechnet. Allerding, wenn er Hauptmieter ist und du Untermieter, dann wird ihm dein Mietanteil abgezogen, was ja logisch ist, da du diesen Teil ja zahlst. Es kann sein, dass das Arbeitsamt das überprüft, wenn sie den Verdacht haben, dass ihr eine Partnerschaft habt, aber im Normalfall ist das alles kein Problem.Er muss nur angeben, dass er einen Untermieter hat und was er da Monatlich an Miete bekommt.
Mit nem Untermietvertrag dürfte es keine Anrechnung geben..
Das ich dann quasi der Hauptmieter bin? Oder ist das egal wer von uns das ist?