Als "Hartz 4" Kind Gewerbe anmelden?
Ich bin 14 und lebe bei meiner Mutter, die Hartz 4 bekommt. Man kann ja als minderjähriger mit Erlaubnis der Eltern und Zustimmung des Vormundschaftsgerichts ein Gewerbe anmelden. Meine Frage, geht das auch, wenn deine Eltern bzw. meine Mutter Hartz 4 bekommt, dass ich ein Gewerbe anmelde als Kind?
6 Antworten
Ja, es gibt den §112 BGB. Mit Erlaubnis der Eltern und Zustimmung des Vormundschaftsgerichts darf man ein Gewerbe anmelden; allerdings bezweifle ich doch, dass das Vormundschaftsgericht zustimmt.
Sofern doch, ja dein Einkommen wird angerechnet, da ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid.
Würde warten bis du 18 bist und Selbstständig es übernehmen kannst. Denn für die Verantwortung wären da deine Eltern da Sie durch ihre Volljährigkeit für Mögliche Schäden die im oder mit dem Gewerbe entstehen können Haftbbar sind. Denn du als Kind bist laut Gesetz nicht Geschäftsfähig und dies nur dann wenn du das 18 Lebensjahr erreicht hast. und wenn deine Eltern Hartz IV bekommen könnte die Anmeldung eines Gewerbes auch den Verdacht auf Selbstständigkeit erwecken und im schlimmstenfall würde so das Hartz IV dessen Zahlung eingestellt.
Natürlich geht das.
Ich kann es mir nicht vorstellen, das man mit 14 Jahren ein Gewerbe anmelden darf, selbst mit Zustimmung der Eltern sowie des Vormundschaftsgreichts. Schließlich geht es um finanzielle Angelegenheiten, wo du in deinem Alter keinen Überblick haben kannst.
- Was für ein Gewerbe soll das sein, ist es Zukunftsorientiert ?
- Kennst du dich in der Steuergesetzgebung aus ?
- Hast du eine Vorstellung, welche Kosten auf dich zukommen ? Investitionskosten, Gewerbesteuer, Rente, Krankenversicherung, Haftpflicht, Verdienstausfallsversicherung,evt. Versicherungen für Gewerbeeinheit usw. usw.
OK...hab nachgelesen. Ich wusste es nicht, deshalb hab ich auch geschrieben, dass ich es mir nicht vorstellen kann. Aber....jetzt bin ich schlauer. Danke.
Gern geschehen. Bei einem 14-jährigen habe ich aber auch Probleme mit der Vorstellung, er könne ein Gewerbe selbständig betreiben.
Nun, auch ich lerne gern dazu, auch in meinem Alter. Früher hab ich mich mit Scheidungsrecht beschäftigt ( 2 x geschieden und da ich Unternehmer war, ging es um richtig viel Geld ), Arbeitsrecht aufgrund meiner beruflichen Position, heute mit Mietrecht, da ich VM und Mieter bin. Das Leben ist vielseitig. Ab und zu kommentiere ich auch Artikel aufgrund meiner Lebenserfahrung. Denke, da ich erst gut 2 Monate dabei bin, habe ich einen guten Schnitt bei meinen Bewertungen. Ich versuche auf diesem Forum mein Wissen weiter zu geben....aber, auch mir können Fehler unterlaufen, denn ich weiß auch nicht alles. Der gute Wille zählt, wie in der Politik.
Das geht § 122 BGB, aber du bist damit nach wie vor Teil der Bedarfsgemeinschaft und dein Gewinn wird natürlich auf den Hartz IV Satz angerechnet
Wirf mal einen Blick in § 112 BGB.