Schenkung an meine Kinder vor Hartz IV Antrag?
Darf man Schenkungen an seine Kinder machen wenn man Arbeitslosengeld 1 bezieht, und evtl. später Hartz IV beantragen muss. Im Hart IV Antrag muss man Schenkungen ja angeben. Oder bekommt man dann Ärger mit dem Amt. Vielen Dank für evtl. Antworten
6 Antworten
Es hängt von der Höhe der Schenkung ab, ob es "Ärger" gibt.
Wenn du deine Bedürftigkeit durch die Schenkung selbst herbeigeführt hast, wird das auf jeden Fall zu Diskussionen mit dem Amt führen ... mit unsicherem Ausgang.
"(3) Zum Vermögen zählen auch zivilrechtliche Rückforderungs- bzw. Rückübertragungsansprüche nach § 528 BGB. Der Tatbe-stand des § 528 BGB ist erfüllt, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürf-tige bzw. dessen Ehegatte/Partner ohne die Schenkung nicht be-dürftig wäre. Einreden nach § 529 BGB sind nur zu berücksichtigen, wenn sie ausdrücklich geltend gemacht werden. Näheres hierzu ist zu § 33 geregelt.(12.3)
Vereinzelte Schenkungen bis zur Höhe des maßgeblichen Regel-satzes nach § 20 Abs. 2 bleiben unberücksichtigt.
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-12---20.10.2009.pdf
wenn ihr euren kindern einen höheren betrag schenkt und dadurch bedürftig werdet, habt ihr die bedürftigkeit selber herbeigeführt und es dürfte somit probleme mit der arge geben.
Alle Rechtsgeschäfte, die nur dazu gedient haben, "sich arm zu rechnen" können noch 10 Jahre lang rückabgewickelt werden. Wenn die Geschenke noch nachzuvollziehen sind, wäre das durchaus möglich. Genau deshalb will dir ARGE ja die Kontoauszüge der letzten drei Monate sehen. Bei einem Anfangsverdacht können sie auch ohne weiteres weiter zurück forschen.
Wie gross ist die Schenkung? Bekommen die Kinder jetzt schon Hartz? Verwertbares Einkommen wird angerechnet. Gutes forum dafür: www.erwerbslosenforum.de
Ich könnte mir vorstellen,dass das Ärger gibt.....mit Recht.
?????