Zusammenziehen in größere Wohnung
Hallo würde gerne mit meinem Freund zusammen ziehen( er ist auch der Vater meine Tochter )habe noch einen Sohn. So jetzt mein Anliegen: Für mich alleine ist die neue Wohnung zu groß aber wenn wir zusammen ziehen wäre sie angemessen er muss aber noch 3 Monate warten (Kündigungsfrist) können wir trotzdem schon zusammen ziehen und wie ist das mit dem Geld bekomm ich trotzdem für die 3 MOnate die Miete und er seine Aufstockung?(er hat Bürgerarbeit und bekommt aufstockend H4)
2 Antworten
Unser JobCenter zahlt die doppelte Miete nur für einen Monat, ich könnte mir vorstellen, dass das bei euch nicht anders ist. Wenn du allerdings zunächst allein einziehen willst und ALG II beziehst, brauchst du die Zustimmung des JobCenters. Ob die Wohnung zu groß ist, interessiert dabei nicht, aber ob die Miete angemessen und der Umzug notwendig ist. Sollte das nicht der Fall sein, wirst du die Zustimmung des JobCenters zum Umzug nicht bekommen, und wenn du trotzdem einziehst, zahlen sie dir zunächst nur die Miete der alten Wohnung weiter. Wenn du und dein Freund ein gemeinsames Kind habt, zählt ihr vom Zeitpunkt des Zusammenziehens an als Bedarfsgemeinschaft. Dann wird das ALG II sowieso neu berechnet, wobei auch sein Verdienst wie bisher angerechnet wird.
Das müsst ihr mit eurem Sachbearbeiter klären. Aber da ihr ein gemeinsames Kind habt, seid ihr ja eine Bedarfsgemeinschaft. Also kann euch auch niemend verwehren zusammen in eine passende Wohnung zu ziehen.