Wie sieht es aus mit Befangenheit von Zeugen in einem Arbeitsrechtsprozess?
Ich habe nächste Woche eine Verhandlung gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber, wegen ausständigen Lohnzahlungen. In dieser Verhandlung sollte mein Exfreund als Zeuge des ehemaligen Arbeitsgebers gegen mich aussagen. Ich habe mit meinem Exfreund noch ein Strafverfahren, wegen gewerbsmässigen Betrugs und gefährlicher Drohungen, wo noch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ihn laufen. Kann man vor Gericht die Aussage dieses Zeugen ablehnen?
4 Antworten
Man kann einen Zeugen nicht wegen Befangenheit ablehnen --> anders als einen Richter - aber zumindest wird das Gericht, die Zeugenaussage ggf. entsprechend bewerten, wenn Du das andere Verfahren bei der Gerichtsverhandlung erwähnst.
Grundsatz:
Die mögliche Befangenheit eines Zeugen ist keine Frage der Zulässigkeit des Beweismittels, sondern eine Frage der Beweiswürdigung durch das Gericht.
Nein, natürlich nicht. Er muss ja keine Entscheidung treffen sondern "nur" die Wahrheit sagen. Also ist es vollkommen wurscht, wie "befangen" er ist.
Deshalb kann man trotz allem nicht den Zeugen ablehnen und die Aussage verhindern.
nun es geht nicht um ablehnung aller zeugen, denn da der exchef mittlerweile auch die restlichen zeugen aus der firma warf. glaube ich nicht, dass diese noch für ihn aussagen würden.
"Deshalb kann man trotz allem nicht DEN Zeugen ablehnen und die Aussage verhindern."
KEIN Mensch hat hier jemals davon geschrieben, den Zeugen anzulehnen (oder gar dessen Aussage zu verhindern)!
Verdrehe hier bitte nicht die Aussagen !!!
Hast du die Frage nicht gelesen?
"Kann man vor Gericht die Aussage dieses Zeugen ablehnen?"
Das war für mich klar, dass man keinen Zeigen ablehnen kann. Das ist ja geradezu "juristischer Unsinn".
Deshalb hatte ich Deinen Hinweis auf meinen Kommentar bezogen - sorry für das Missverständnis!
Das wird dein Anwalt für dich regeln!
"Zumvertweifeln" ist auch diese Antwort...
Nightstick versteht sie!
Ein Zeuge kann nicht befangen sein. Er ist entweder glaubwürdig oder unglaubwürdig. Seine Aussage kann glaubhaft oder nicht glaubhaft sein. Hiervon überzeugt sich der Richter selbst durch die Befragung des Zeugen.
Wenn der Richter zu dem Ergebnis kommt, dass der Zeuge nicht glaubwürdig bzw. seine Aussage nicht glaubhaft ist, dann wird er ihr keine Beachtung schenken.
Genau - nichts Anderes habe ich in meinem Kommentar zur Antwort von @ErsterSchnee gesagt bzw. gemeint!
Das sehe ich anders!
Selbstverständlich wird sich der Ex-Freund durch die (mutmaßlich selbst verschuldeten Vorkommnisses) den Befangenheitsmakel zurechnen lassen müssen.
Ich prognostiziere, dass der Richter dies genauso sieht, die Aussage des Ex-Freundes als wertlos ansehen (wird) und nach Aktenlage entscheiden wird.
Der Rechtsanwalt der Fragestellerin wird -wenn er umfassend über die Vorkommnisse informiert ist- schon wissen, was er zu tun hat.
Anm.: Ein guter Rechtsanwalt würde den Ex-Freund vor Gericht "zerpflücken".