Illegales Autorennen, müssen Beifahrer gegen Fahrer aussagen?
Hallo zusammen,
Müssen Beifahrer gegen den Fahrer aussagen, wenn er/sie an einem illegalen Autorennen teilgenommen haben und von der Polizei angehalten werden?
Man ist ja sozusagen Zeuge, aber muss man etwas sagen oder darf man auch schweigen?
7 Antworten
Sofern sie kein Zeugnisverweigerungsrecht haben, dürfen sie nur die Aussagen verweigern wenn sie sich dadurch selbst belasten könnten.
Warum habe wohl in meiner Antwort das Zeugnisverweigerungsrecht (gemeint ist § 52 StPO) aufgeführt?
Damit Du nun auch genau weisst auf wen das zutrifft:
Nein, bei illegalen Rennen ist auch der Beifahrer Beschuldigter. Man muss/sollte also nichts sagen.
Wieso ist denn ein Beifahrer ebenfalls beschuldigter?
Weil es das Gesetz so vorsieht.
"Nicht nur die Teilnehmer eines Rennens werden bestraft, worunter sogar Beifahrer (!) fallen können. Auch für den Veranstalter eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gilt die Strafandrohung, § 315 d Abs. 1 Nr. 1 StGB!"
Der Beifahrer kann auch als Zeuge geladen werden und muss dann aussagen.
Beides ist nicht möglich.
Zeugen müssen aussagen, es sei denn sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das hat man zB bei nahen Verwandten, Ehepartnern usw.
Wann darf ein Zeuge die Aussage verweigern?
Wer als Zeuge in einem Strafverfahren vorgeladen wird, darf nicht lügen. Er muss aber auch nicht in jedem Fall eine Aussage machen. ... Spätestens jetzt muss Sie die Staatsanwältin darauf hinweisen, dass Sie die Aussage verweigern dürfen, weil Sie in einer engen verwandtschaftlichen Beziehung zum Verdächtigen stehen.
Vorladung als Zeuge: Kann ich die Aussage verweigern? - Beobachter
www.beobachter.ch › gesetze-recht › vorladung-als-zeuge..
Man darf die Aussage verweigern, wenn man sich selbst belasten würde oder halt was die anderen schreiben
Nein, das gilt auch bei engen Angehörigen. (Ehepartner, Kind, etc...)