Wie sieht eine 24 Stunden Betreuung rechtlich aus?
Mich interessiert die Pausenregelung und der Urlaubsanspruch bei einer 24 Stunden Betreuung einer Seniorin. Dazu noch eine Sechstageswoche, das finde ich irgendwie extrem.
Ich weiß natürlich, dass ich die Aufgabe nur übernehme, wenn die Chemie stimmt. Trotzdem mache ich mir ein paar Gedanken.
Gibt es irgendwelche Empfehlungen oder bewährte Regelungen?
Oder wäre ich dann die Sklavin der Arbeitgeberin, da das Wohnen im Haus Bedingung ist.
Freue mich über jede noch so kleine Anregung und danke vor allem für handfeste Erfahrungen und Denkanstöße.
4 Antworten
Auch hier gilt das Arbeitszeitgesetz, d.h. min. halbe Stunde Pause bei mehr als 6 Stunden Arbeit, mehr als 10 Stunden Arbeit pro Tag ist tabu. Min. 21 Tage Urlaub etc pp
da steht aber nicht, dass es keine sonderregelungen gibt! sie wohnt ja dann da! aber nicht alles ist reine arbeitszeit! deswegen gibt es da bestimmt sonderregelungen!
Ja, die stehen auch im Arbeitszeitgesetz, das is dann Bereitschaft usw. Wenn sie aber bei der Dame vor Ort ist, ist das Arbeitszeit.
ne ich denke, dass es ein sonderregelungen gibt
Hallo Positiva, also ich komme aus dem Pflegebereich und habe mich auch schon mit der Thematik bebeschäftigt. Ich würde soetwas nur annehmen, wenn ganz genau vertraglich geregelt ist wie das ablaufen soll. Du hattest in einer anderen Frage schon einmal nach dem Lohn gefragt, oder? Ist die person denn voll pfegebedürftig? Dann kannst Du das als alleine Person nicht leisten. Da müssen dann 3 Kräfte im Einsatz sein. Du kannst ja auch mal krank werden. Wie schaut es aus mit Sozialversicherung? Behälst Du Deine Wohnung? Ich würde mal eine Probewoche vereinbaren und dann schauen was da so auf Dich zu kommt.
naja bist du dann von der person angestellt, oder von einem betreuungsdienst? ich arbeite seit mehreren jahren für verschiedene auftragsgeber für unterschiedliche senioren da muss ich nicht selbst einen betreuungsvertrag unterschreiben, das machen die dienste aber wenn du im haus einziehen willst, dann musst du das wohl selber regeln es gibt als feste zeiten, die sich am tagesablauf der dame orientieren...meist 8 stunden wo du aktiv bist und ansonsten eine bereitschaftszeit, wenn du den vertrag selber aushandeln musst, achte auf diese zeiten und vor allem auf die bereiche, die du abdecken sollst...also hauswirtschaft?,Pflege? dabei aber nur einfache hilfestellungen und schon bei der medigabe wird das unterschiedlich geregelt, fällt eigentlich unter behandlungspflege und die darfste als fremde nur machen, wenn du ex.kraft bist oder besondere vereinbarungen sind aber auch sowas wie freie tage? sollte mit der kundin und den angehörigen aufgeschrieben sein,sonst kanns sein, dass du rundum für die beaufsichtigung /betreuung und versorgung verantwortlich bist hoffe, ein wenig konnte ich dir helfen und wünsche dir viel erfolg
Also, wir haben das so mit unserer Betreuerin geregelt, dass wir einen festen Tagessatz ausgemacht haben. An sich arbeitet die Betreuerin keine 10 Stunden täglich, aber klar kann es mal vorkommen. In dem Fall bieten wir Freizeitausgleich an.
Nein, hier gibt es keine Sonderregelungen.
Ein Arbeitnehmer darf nicht mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten. Und selbst das nur in Ausnahmen.
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.