Dürfen LKW Fahrer während der gesetzlichen Ruhephase von Zoll und Polizei überprüft werden?

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Im Grundsatz dürfen Polizei und Zoll auch während der Ruhezeiten kontrollieren - es gibt kein gesetzliches Verbot dafür.

Aber wenn, wie es so schön heisst, "verdachtsunabhängig" aine allgemeine Kontrolle gemacht werden soll ist es unverhältnismäßig einen Fahrer aus dem Schlaf / der Pause zu klopfen. Diese Kontrollen können gemacht werden wenn der Fahrer eindeutig ansprechbar ist.

Wenn die Streife eindeutigte Mängel beim herumgehen feststellt (defekte Reifen, kaputte Bremsen, Kokain rieselt vom Auflieger) kann natürlich nicht gewartet werden bis der Fahrer die Rollos hochzieht.

Kontrollen wegen Tachoscheiben, Anmeldung zur Sozialversicherung sind nicht so wichtig, als dass deswegen der Fahrergeweckt werden muss. Das gibt auch auch nur Diskussionen. Deswegen sollten eigentlich die Streifen solche Kontrollen im eigenen Interesse bleiben lassen.

RainerB76  16.03.2012, 22:11

Da hast Du schon Recht, es gibt im Grunde kein gesetzliches Verbot dafür. Aber es gibt die gesetzliche Bestimmung daß der Fahrer während einer Kontrolle eine für den Transport notwendige Tätigkeit ausführt und den Tachographen auf "sonstige Arbeitszeiten" zu stellen hat. Wer bezahlt mir dann meine Strafe wegen der unterbrochenen Ruhezeit? Der Zoll oder die Polizei? Eher weniger. Und selbst wenn die Scheibe gestempelt wird oder der Ausdruck aus dem digitalen Kontrollgerät unterschrieben wird von dem Kontrollbeamten, was ja auch nicht jeder tut, interessiert das den italienischen oder polnischen oder ungarischen Kontrollbeamten herzhaft wenig. Der hält die Hand zum Kassieren auf.....

Grundsätzlich darf sowohl die Polizei wie auch der Zoll oder BAG Dich und Deinen Lkw ständig überprüfen.

Wenn Du allerdings gerade Deine Ruhezeit eingelegt hast, dann werden sie es nur dann tun, wenn es für sie wichtig ist.

Gerade die Polizei will ja, dass Du Deine Ruhezeiten einhältst und läßt Dich dann erst recht in Ruhe.

Rein rechtlich dürfen sie das nicht, außer natürlich es besteht aus irgendeinem Grund eine Gefahr. Mir passierte das bisher 2 mal das Polizei an der Tür klopften obwohl alles Rollos geschlossen waren. Nach der Kontrolle wollte ich einen Stempel mit Dienstnummer , Uhrzeit usw von ihnen auf meiner Tachoscheibe haben, sie verweigerten dieses. Also Fahrzeugnummer aufgeschrieben und gesagt es werde eine Dienstaufsichtsbeschwerde geben. Nach 20 min Diskussion bekam ich was ich haben wollte und verlängerte meine Ruhezeit.

Was sich die Polizei und Beamten oft herausnehmen ist eine Frechheit, und selbst wenn ein LKW in der Einfahrt einer Raststätte steht, sollen sie sich um andere Sachen kümmern, oder selber Unterschriften als Beamte sammeln damit die Parkplatznot endlich mal in Angriff genommen wird. Dieses politische Versprechen wurde vor über 15 Jahren schon gegeben und passiert ist bis heute noch nichts.

Dazu stehen in Deutschland 6000 Autobahnparkplätze still, weil sie vom Straßenabuamt als Lagerplatz genutzt werden. Frechheit. Mit 6000 meine ich nicht Stellplätze sondern der jeweilige gesammte Parplatz. Somit sind das mind. 60.000 bis 80.000 Stellplätze.

Jeder Fahrer der ohne Grund einfach in der Ruhepause ( egal ob Vorhang zu oder auf ) kontrolliert wird, soll diese Kontrolle ablehnen und bei Druck sich die Dienstnummern geben lassen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Selbst 45min Pause dient den Fahrer zur Erholung und nicht für Kontrollen, denn Kontrollen sind Arbeitszeiten.

Gruß Wolf

Die vorgeschriebenen Lenk und Ruhezeiten sollen verhindern das der LKW Fahrer zu lange fährt. Es soll nicht sicherstellen das er 12 Stunden schlaf hat. Sprich die Ruhezeiten sind keine reinen Schlafzeiten sondern das was der normale Mensch als Freizeit hat. Und natürlich darf die Polizei jemanden in seiner Freizeit kontrollieren. Die Polizei schaut auch wer wohl grad pennt und sucht sich den dann nicht grad gezielt raus. Wenn aber schon von aussen am LKW Unstimmigkeiten zu erkennen sind oder der Fahrer gesehen wurde wie er den Vorhang grad erst zugezogen hat wird auch der kontrolliert.

RainerB76  10.03.2012, 22:37

Die vorgeschrieben Sozialvorschriften regeln aber, daß ein Fahrer seine 11Stunden oder reduziert 9 Stunden und nicht wie von Dir behauptet 12Stunden, frei verfügen kann. Und eine Kontrolle ist Arbeitszeit und Arbeitszeit ist lt. Gesetz in Freizeit nicht erlaubt. Natürlich darf mich die Polizei in meiner Freizeit kontrollieren, abe rnicht in meiner Ruhezeit als Kraftfahrer, da liegt der Unterschied.

mikewolf  10.03.2012, 23:33
@RainerB76

@ Khazi Ich schieß mich weg hier, das wird wohl heute meine Bettlektüre hier werden. Sogd mol woard ihr dei Woch olle anweng am Nogerberg und hobd wos drunga , den so gumd mir des fei fasd so vor. gellllll

Den Sinn von Lenk und Ruhezeiten hast du dir wohl nur bei Wiki gegoogelt, denn von Schichtzeiten hast du noch nie was gehört. Super lustig deine 12Std. Antwort, die das Dieselfass zum überlaufen brachte. Alles andere sagte Rainer schon

Khazi  11.03.2012, 00:53
@RainerB76

Die 12 Stunden waren ein Beispiel. Und die Kontrolle ist eben keine Unterbrechung der Ruhezeit im Sinne des Gesetzes. Einfach mal nachlesen. Lässt sich auch verdammt schwer realisieren. Was macht denn die Streife auf dem Rastplatz die einen total runtergewirtschafteten LKW sieht? Soll sie warten bis der Herr Kraftfahrer seine Ruhezeit beendet hat oder was?

Khazi  11.03.2012, 00:55
@mikewolf

Herzchen ich arbeite selber im Schichtdienst also darüber brauchst dir mal keine Sorgen machen. Und was die Lenk und Ruhezeiten angeht und vor allem den rechtlichen Sinn dahiner, das solltest vieleicht selber nochmal im Wiki nachschlagen. Obwohl nein ich rate dir eher zu einem Rechtsforum. Da wird dir sicher geholfen. Denn von Gesetzes Kommentaren, Definitionen und Erläuterungen hast du anscheinend noch nichts gehört.

RainerB76  11.03.2012, 13:05
@Khazi

Ach Herzchen, wie Du so schön sagst. Lies mal die Gesetze bevor Du den Mund aufmachst!

Ich zitiere mal die Richtlinie 2002/15/EG

unter Artikel 3 Begriffsbestimmungen Punkt a römisch 5:

alle anderen Arbeiten, die dazu dienen, die Sicherheit des Fahrzeugs, der Ladung und der Fahrgädte zu gewährleisten bzw. die gesetzlichen oder behördlichen Formalitäten die einendirekten Zusammenhang mit der gerade ausgeführten spezifischen Transporttätigkeit aufweisen, zu erledigen; hierzu gehören auch: Überwachen des Beladens/Entladens, Erledigung von Formalitäten im Zusammenhang mit Polizei, Zoll, Einwanderungsbehörden usw. Zudem wurde ich schon mal kontrolliert und hatte vergessen auf Arbeit zu stellen, weil mien LKW automatisch auf Pause stellt, beim Abstellen der Zündung. Der Tacho schrieb also während der Kontrolle Pause, daraufhin rügte mich der Kontrollbeamte warum ich auf Pause stelle während einer Kontrolle.....

Ich rate Dir mal, Dich besser zu informieren bevor Du Quatsch von Dir gibst.

RainerB76  11.03.2012, 13:16
@RainerB76

Und wenn sie einen LKW sehen der runtergewirtschaftet ist, dann muß er sowie technisch überprüft werden, d.h. Fahrt zu einer Werkstatt. Und das ist dann auch keine Ruhezeit. Und wenn sie mal einen schlechten Reifen oder sonst was sehen, während der Nacht oder wenn der Fahrer schläft, dann hast Du sicherlich schon mal gesehen daß sie mit Taschenlampe und Fotoapperat um den LKW gehen und Nummer aufschreiben und dokumentieren, aber nicht den Fahrer wecken. Und was hat Deine Schichtarbeit mit der "Schichtzeit" zur Einhaltung der täglichen Ruhepause innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraumes zu tun???

Noch als Anmerkung zu Deiner Antwort oben: Was der normale Mensch als Freizeit hat. Ist ein LKW-Fahrer kein normaler Mensch. Danke!

Mausi2548  11.03.2012, 13:54
@RainerB76

@ Khazi: Ich würde Dir dringend raten, Antworten zu Fragen, von denen Du keine Ahnung hast, zu unterlassen. Kommt nix Gscheits raus dabei.... :-(

Überprüft werden dürfen sie jederzeit, wenn ein Verdacht besteht und Gefahr in Verzug ist. Jedoch ist eine Kontrolle während der Pause schwerwiegender in den Folgen als mancher glaubt.

Es ist ja schon schlimm genug als LKW-Fahrer neben der Autobahn zu schlafen und der Schlaf ist nicht gerade erholsam. Jeder will ausgeschlafene LKW-Fahrer und plötzlich sollte man sie einfach so wecken?

Ich sprech jetzt die Antwort von aptem und Khazi an: Da kann der Fahrer ja mal aus der Koje steigen.... Ruhepause heißt, der Fahrer kann seine Zeit frei verfügen und das kann er bei einer Kontrolle nicht......

Auch Trixieminze und ginatilan sollen sich angesprochen fühlen. Über den Art. 13 GG lässt sich streiten, unter der Arbeitszeit ist der LKW Arbeitsplatz, in meiner Ruhezeit meine Wohnung. Art. 13 greift also, jedoch wird kein Fahrer darauf behaarn, weil er dann abgedreht wird bis ein Richterlicher Beschluß da ist, und das kann dauern. Auch das mal schnell den Vorhang zuziehen ist nicht so einfach, ich kann ja auch bei offenen Gardinen meine Freizeit verbringen....

Mal ein Beispiel:

Ein Fahrer beginnt am Montag um 00.00Uhr seine Arbeit, nach den Gesetzen darf er maximal 10 Stunden in einer Schicht arbeiten und diese 10Stunden auf 15Stunden verteilen. Das resultiert daraus, daß in einem 24Stunden-Zeitraum die tägliche Ruhezeit von min. 9Stunden untergebracht sein muß. Also um spätestens 15.00Uhr ist die Tagespause einzulegen. Dann die 9Stunden Pause und am Dienstag um 00.00 Uhr beginnt der neue Arbeitstag.

So würde es regulär laufen. Jetzt sagen wir um 23.00Uhr kontrolliert die Polizei. Nach der Richtlinie 2002/15/EG im Art.3 Buchstabe a römisch 5 wird geregelt was Arbeitszeit ist, darunter fallen auch Kontrollen.

Das heißt der Fahrer der kontrolliert wird muß seinen Fartenschreiber auf Arbeitszeit stellen. Dies dauert z.B. eine halbe Stunde bis 23.30Uhr.

So, nun war die Pause nur 8Stunden und lt. Gesetzen ist eine nicht vollständige Pause als keine Pause zu werten, also nicht gemacht. Also muß der Fahrer um 23.30Uhr nochmal mit seinen 9Stunden Pause beginnen und kann die nächste Schicht erst um 08.30Uhr am Dienstag beginnen und nicht um 00.00Uhr. Das ist ein wirtschaftlicher Schaden für den Spediteur und der Kundschaft, vor allem wenn es Just-in-time ist.....

Aber auch nach den Gesetzen hat der Fahrer dann ein Problem: Da die Pause nichtig ist, wird die Arbeitszeit zusammengezählt, also die halbe Stunde Kontrolle zum Arbeitstag am Montag gezählt, somit ist der Arbeitstag vonn 00.00Uhr bis 23.30Uhr. Also bleiben für die vorgeschriebenen mindestens 9Stunden im 24-Stunden-Zeitraum nur 30min. Das sind nur knapp 6% der vorgeschrieben Pause!!! Nach EU-Komission ist die Unterschreitung der Ruhezeit bis zu 20% ein Verstoß und über 20% ein schwerer Verstoß. Dann überlegt mal wo sich die 6% ansiedeln......Laut Arbeitszeitgesetz sieht man für solche Verstöße ein Bussgeld von bis zu 15000 Euro vor!!!! ( §22 ArbZG )

Damit also der Fahrer nicht gegen ein Gesetz verstoßt, muß er bei der Kontrolle auf Arbeitszeit stellen. Durch das hat er dann einen Verstoß, und zwar einen gravierenden Verstoß, gegen geltende Gesetze und muß bis zu 2 Jahre bangen ( das ist die Verjährungsfrist bei Verstößen gegen die Sozialvorschriften ) ob er nun irgendwann mal eine vierstellige Strafe zahlen muß.......

Es ist sicherlich nicht im Sinne der Gesetze, daß ein Konrollbeamter im Schwerlastbereich, der eigentlich die Einhaltung der Gesetze kontrollieren soll, plötzlich einenFahrer zum Brechen dieser Gesetze nötigt. Aber genau das passiert in diesem Fall.

Alles nachzulesen unter folgenden Quellen:

  • Arbeitszeitgesetz ArbZG
  • Fahrpersonalverordnung FPersV
  • Fahrpersonalgesetz FPersG
  • Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalenStraßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR
  • Diversen Richtlinien der EU-Komission

So, ich glaube habe das jetzt fundiert genug vorgetragen. So daß es für Jedermann verständlich ist, daß eine Kontrolle in der Ruhezeit des Fahrers, ohne ausreichenden Verdacht auf eine Straftat, nicht mit dem Gesetz vereinbar ist.

mikewolf  10.03.2012, 23:22

So, nun war die Pause nur 8Stunden und lt. Gesetzen ist eine nicht vollständige Pause als keine Pause zu werten, also nicht gemacht. Also muß der Fahrer um 23.30Uhr nochmal mit seinen 9Stunden Pause beginnen und kann die nächste Schicht erst um 08.30Uhr am Dienstag beginnen und nicht um 00.00Uhr. Das ist ein wirtschaftlicher Schaden für den Spediteur und der Kundschaft, vor allem wenn es Just-in-time ist.....

Und genau das hatte ich am A 10er Ring bei Potsdam erlebt. Das ist dieses was ich in meiner Antwort mit 20 Diskussion mit den Grünen schrieb. Sind aber zum Glück extrem wenige solche Polihupfer unterwegs und dann oft welche die noch Sternchen sammeln müssen.

Finde es aber bei solchen Fragen immer wieder lustig wieviele PKW Fahrer und Fußgänger sich bei solchen Fragen melden und Antworten geben, und Gesetze zitieren von denen sie nicht mal wissen was sie bedeuten.

Gruß Wolfi