ist es zumutbar dass ein Arbeitnehmer jeden Samstag( Spätschicht ) Im Rahmen der Öffnungszeiten ... arbeitet ?
Discounter, Baumarkt oder Supermarkt: Steht irgendwas im Gesetz?
5 Antworten
ist es zumutbar dass ein Arbeitnehmer jeden Samstag ..... arbeitet ?
Nein ist es nicht - siehe dazu
Gesetz über den Ladenschluß § 17 Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen
https://www.gesetze-im-internet.de/ladschlg/__17.html
(4) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsstellen können verlangen, in jedem Kalendermonat an einem Samstag von der Beschäftigung freigestellt zu werden.
Interessant - aber bei Amazon auf dem Lager dürfte man jeden Samstag buckeln? Muss man wohl nicht verstehen...
Das Arbeitszeitgesetz geht von Arbeiten am "Werktagen" aus. Samstag ist ein Werktag.
Grundsätzlich könnte die gesamte Arbeitszeit auch auf 6 Tage festgelegt werden, sofern z.B. Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat / Tarifverträge keine Einschränkungen beinhalten.
Lediglich an Sonn- und Feiertagen besteht grundsätzlich Arbeitsverbot.
Deswegen steht da auch "grundsätzlich".
Es gibt einige Betriebe in denen durchgehend gearbeitet wird. Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflegeheime, Gastronomie, Kinos, Polizei, Reiseunternehmen, Flughäfen usw.
Die Frage war aber nach
Discounter, Baumarkt oder Supermarkt:
Ja und die von mir erwähnte Bäderregelung betrifft nun einmal Supermärkte - hier an der Ostsee haben regelmäßig die Supermärkte / Discounter in der Zeit von Anfang März bis Ende Oktober Sonntags vo 11.00 / 12.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Das sind Sonderregelungen / Sondererlaubnisse, da aber nicht nach Arbeiten an Sonntagen gefragt wurde, darf man durchaus unterstellen, dass bei der Frage des FS die Bäderregelung keine Rollen spielen wird.
:o)
Richtig. Es betrifft nur Samstage. 5Arbeitstage pro Woche
Du hast einen Arbeitsvertrag in dem deine Arbeitsstunden und deine Entlohnung, sowie Urlaub geregelt sind. Falls du dich ungerecht behandelt fühlst, musst du darüber mit deinem Chef sprechen, oder den Job kündigen. Augen auf bei der Berufswahl Einzelhandel.
Ja warum auch nicht
Natürlich.
Nein : selbst das wurde ausgehöhlt --- Bäderregelung:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tourismus/baederregelung.html
Die Bäderregelung erlaubt Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen in den touristisch geprägten Orten Schleswig-Holsteins.