Gibt es in der Dienstplangestalltung VORFREI?
Guten Tag und ein schönes Hallo,
zum meinem Anliegen.
Wir haben in unserem Unternehmen Verträge die besagen das wir an 5 Tagen 40 Std. arbeiten müssen. Oder anders, wir haben in unserem Vertrag vereinbart, dass wir an 5 Tagen zu 40 Std. arbeiten die zu 8 Std. verteilt werden.
So nun kommt es jedes mal zur Diskussion, dass man in der Woche nicht frei bekommt, da es sich um Vorfrei handelt und in dem Sinne erwirtschaftet werden muss. Und erst die nächste Woche bekommt oder später.
Meiner Meinung nach gibt es dies nicht. Da wir einen Vereinbarung haben, die besagt an 5 Tagen zu je 8Std.
Wir haben bei 65 Angestellten auch keinen Betriebsrat, da wir auch nicht alle an einem Ort arbeiten sondern alle verteilt im KH in verschiedenen Abteilungen.
Ich bin der Meinung das man 5 Tage leistet und nicht wie oft 7 Tage am Stück und die darauf folgende Woche noch 5 Tage hinten dran. So das wir dann 4 Tage Frei haben. Aber mich stören die 10 Tage, da einige von uns diese auch nicht machen.
Unsere Dienstplangestalltung in dem Sinne wird von einem Mitarbeiter gemacht der keine Ahnung hat und auch nicht geschult wurde. Ich bin noch nicht so lange da, aber einen Dienstplan schreibt man nicht mit Bleistift und vom Chef wird er auch nicht abgezeichnet.
Meine Frage:
Gibt es im juristischen Sinne Vorfrei oder ist dies ein schwaches Argument
Gruß Sven
1 Antwort
Klar kann dieser Dienstplan im Vorfeld erstellt werden.
Wenn bei euch im Vertrag steht, das ihr an 5 tagen in der Woche je 8 Std arbeiten müsst, bleiben 2 Tage frei.
Wenn nun der Dienstplan im Voraus (Woche) erstellt wird, können dort auch Wünsche geäußert werden, wenn einer an einem best. Tag frei haben möchte.
Allerdings muss gewährleistet wein, das die Station mit entsprechendem Personal besetzt ist.
Ansonsten evtl. die Möglichkeit nutzen untereinander zu tauschen.