Wie setzte ich als Azubi einen Verpflegungsmehraufwand ab?
Hallo zusammen,
ich war im Interesse meines Ausbildungsunternehmens für 5 Wochen im Ausland, um einen Praktikum in England zu absolvieren.
Reisekosten wie Flug und Bus inkl. Übernachtung wurden vorab vom Unternehmen bezahlt.
Verpflegung nicht (Frühstück, Mittagessen, Abendessen). Es hat mich um die 610€ gekostet und als Azubi ist es eine gewaltige Summe.
Wo genau kann ich es in der Erklärung absetzten und wie hoch ist der Tagessatz für England, Südwestengland?
Zur Info: Ich zahle Lohnsteuer u. den Solidaritätszuschlag.
Vielen Dank :)
4 Antworten
Verpflegung nicht (Frühstück, Mittagessen, Abendessen). Es hat mich um die 610€ gekostet und als Azubi ist es eine gewaltige Summe.
Dann musst du das im Rahmen deiner EStE selbst geltend machen. Der Verpflegungsmehraufwand zählt zu den Werbungskosten, bei UK in 2019 wären das außerhalb Londons je Tag zu 24h € 45.-- und für An- und Abreisetag € 30.--.
Allerdings ist zu bedenken, dass die Werbungskosten sich bei dir nur dann auswirken werden, wenn du überhaupt LSt gezahlt hast auf deine Ausbildungsvergütung. Sonst nutzt dir das nämlich nichts. Da bekämst du allenfalls einen Verlustvortrag für die Zeit nach deiner Ausbildung gutgeschrieben. Zudem sind in den Lohnsteuern pauschal € 1.000.-- Werbungskosten bereits inkludiert - und du musst die Kosten auch belegen können (Quittungen).
Hallo,
am einfachsten kannst du den Nachweis über die Reisekostenabrechnung erbringen, die der Betrieb machen sollte.
Dort werden alle relevanten Daten gelistet... Wer, von - bis, Grund der Reise usw. Dazu erfolgt eine Aufschlüsselung der einzelnen Kosten und wer diese getragen hat. Am Ende steht die Summe der Verpflegungsmehraufwendungen, die du hattest.
Mit dem Pauschalsatz von 45 € dürfte das also je nach genauer Dauer irgendwo bei 1500 € liegen. Diese kannst du nun über die Steuererklärung absetzen. Logischerweise setzt du diese an, statt der tatsächlichen 600 €... :-)
Absetzen heißt nicht, dass du dies 1:1 wieder bekommst, sondern, dass dein zu versteuerndes Einkommen für die Steuerberechnung um diesen Betrag abgesenkt wird. Hast du also über das Jahr ein Brutto von 12000 €, musst du dann nur noch so viel Steuern zahlen, als hättest du nur 10500 € brutto verdient. Die zuviel gezahlte Steuer wird erstattet.
LG, Chris
FullACK, vor allem deswegen, weil eine FA-konforme Reisekostenabrechnung nun nichts ist, was man als steuerlicher Laie mal schnell zwischen Tür und Angel erledigt.
Nun habe ich doch in der Tat zum ersten Mal den Ausdruck FullACK gelesen und musste doch echt erst mal googlen, ob das jetzt positiv ist oder nicht :-)
Ich muss die RKAs bei uns machen und auch ich hoffe, dass die Dinger standhalten, sollte mal eine Prüfung kommen. Aber wir haben Gott sei Dank recht wenige RKAs. Am schönsten ist ja, dass bei Gruppen das FA eine Liste der Teilnehmer fordert, was nach meiner Kenntnis leider dem DSVGO widerspricht...
Hallo @Funfroc, nun habe ich beim AG nach einem RKA nachgefragt. Dieser stellt mir aber keinen aus, obwohl ich im Interesse des UN dort war. Ist der AG dann nicht verpflichtet einen auszustellen? Kann ich mich da auf einen Paragraphen berufen? Gibt es eine Alternative?
Dank dir!
Hallo,
dein Arbeitgeber hat selbst Reisekosten als Ausgaben, die er steuerlich geltend machen kann. Damit er diese geltend machen kann, muss er eine Reisekostenabrechnung erstellen, die auch vom Arbeitgeber und von dir unterzeichnet sein sollte. Darauf angegeben werden sämtliche Kosten der Reise und welche durch den AG übernommen wurden. Es ist also im eigenen Interesse des AG, das anzufertigen. Das sollte ihm auch sein Steuerberater erklären können.
Du solltest einen Durchschlag oder eine Kopie bekommen und diese kannst du bei deiner Steuererklärung einreichen.
LG, Chris
guckst du hier:
s. vereinigtes Königreich :
Das kanst du zb unter Werbungskosten absetzten oder wen du über die pauschale kommst Dan braust du für alles eine Quittung.
Ps vielleicht kann dir das Lohnsteuer Jahresbuch da gute Tipps geben.
Vielen Dank. Reicht als Beleg auch der Kontoauszug einer Kreditkarte, als Nachweis (Quittung)?